Wann lohnt sich eine Holding-Struktur wirklich?
17. Juni 2025
Die Holding-Struktur gilt als eines der effizientesten Werkzeuge für steuerliche Gestaltung und strategischen Vermögensaufbau im deutschen Mittelstand.
Doch wann rechnet sich der zusätzliche Aufwand? Für wen macht eine Holding wirklich Sinn – und ab welcher Gewinnhöhe? In diesem Beitrag beleuchten wir das Thema ausführlich – mit praxisnahen Rechenbeispielen und klarer Einordnung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit Einzelunternehmen oder GmbH.
Was ist eine Holding – und wie funktioniert sie?
Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der eine Muttergesellschaft (die HoldingGmbH) Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. In der typischen Mittelstandsstruktur sieht das so aus:
• Die operative Gesellschaft (GmbH/UG) betreibt das eigentliche Geschäft.
• Die Holding-GmbH hält 100 % der Anteile an der operativen Gesellschaft.
• Die Privatperson ist zu 100 % an der Holding beteiligt.
Die wichtigsten Vorteile einer Holding:
- Steueroptimierte Ausschüttungen: Gewinne, die die operative GmbH an die Holding ausschüttet, sind zu 100 % steuerfrei nach § 8b Abs.1 i. V. m. Abs.4 KStG. Lediglich 5% stellen nicht abziehbare Betriebsausgaben dar, sodass 95% steuerfrei sind. Effektiv fällt auf Ebene der Holding ein Steuersatz von nur ca. 0,75 % an – anstelle von 26,375 % (Kapitalertragsteuer + Soli) bei direkter Ausschüttung an eine Privatperson.
- Geringe Steuerlast bei Unternehmensverkauf: Verkauft die Holding ihre Beteiligung an der operativen Gesellschaft, bleibt der Gewinn ebenfalls zu 95 % steuerfrei nach §8b KStG. Perfekt für Unternehmer mit Exit-Perspektive.
- Trennung von operativem Geschäft und Vermögensaufbau: Vermögen (z. B. Immobilien, Beteiligungen, Kapitalanlagen) kann steuerlich begünstigt auf Ebene der Holding aufgebaut werden – außerhalb der operativen Risiken.
- Haftungsbegrenzung & Strukturvorteile: Kein Privatvermögen im Risiko, mehr Professionalität nach außen, flexible Erweiterung (weitere Beteiligungen, Familienstruktur etc.).
Vergleich: Einzelunternehmen vs. GmbH vs. Holding – mit Rechenbeispielen
Um die steuerlichen Unterschiede besser greifbar zu machen, analysieren wir drei Gewinnszenarien:
• Variante A: Einzelunternehmen (volle Einkommensteuerpflicht)
• Variante B: GmbH mit direkter Ausschüttung an die Privatperson
• Variante C: Holding-Struktur (operative GmbH + Holding-GmbH)
Zur Vereinfachung unterstellen wir:
• Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer auf GmbH-Ebene: 30 %
• Kapitalertragsteuer: 25 % + 5,5 % Soli = 26,375 %
• Steuer auf Gewinnausschüttung an Holding: 0,75 %
• Kein Kinderfreibetrag, keine Sonderausgaben, keine KV/PV
• Geschäftsführergehalt i. H. v. 50.000 € bei höheren Gewinnen (da sinnvoll)
Beispiel 1: Jahresgewinn von 40.000 €
A) Einzelunternehmen
• Einkommensteuer: ca. 6.300 €
• Verbleibend: 33.700 €
B) GmbH (Vollausschüttung)
• Körperschaft- & Gewerbesteuer: 12.000 €
• Gewinn nach Steuern: 28.000 €
• Kapitalertragsteuer: 7.385 €
• Verbleibend: 20.615 €
C) Holding
• GmbH zahlt 12.000 € Steuern → 28.000 € Ausschüttung
• Holding versteuert 5 % → 1.400 € steuerpflichtig → 210 € Steuern
• Verbleibend: 27.790 €
Ergebnis: Das Einzelunternehmen liegt knapp vorn. Die Holding macht hier strategisch Sinn (Haftung, Aufbau), aber steuerlich noch keinen Unterschied.
Beispiel 2: Jahresgewinn von 120.000 €
A) Einzelunternehmen
• Einkommensteuer: ca. 34.000 €
• Verbleibend: 86.000 €
B) GmbH (Geschäftsführergehalt 50.000 € + Ausschüttung)
• Gehalt: 50.000 € → Einkommensteuer: ca. 11.200 €
• Unternehmenssteuern auf 70.000 € Gewinn: 21.000 €
• Ausschüttung: 49.000 € → Steuer: 12.920 €
• Gesamtsteuer: 45.120 €
• Verbleibend: 74.880 €
C) Holding
• Operative GmbH zahlt 21.000 € Steuern
• Ausschüttung an Holding: 49.000 €
• Steuer in Holding: 367,50 €
• Gesamtsteuer (inkl. Gehalt privat): 32.567 € • Verbleibend: 87.433 €
Ergebnis: Die Holding schlägt sowohl GmbH als auch Einzelunternehmen – bei gleichem Gewinn bleibt hier über 12.500 € mehr Liquidität!
Beispiel 3: Jahresgewinn von 300.000 €
A) Einzelunternehmen
• Einkommensteuer: ca. 108.000 €
• Verbleibend: 192.000 €
B) GmbH (50.000 € Gehalt, 250.000 € Gewinn)
• Unternehmenssteuern: 75.000 €
• Ausschüttung: 175.000 € → Steuer: 46.156 €
• Einkommensteuer auf Gehalt: 11.200 €
• Gesamtsteuer: 132.356 €
• Verbleibend: 167.644 €
C) Holding
• Steuer operative GmbH: 75.000 €
• Ausschüttung an Holding: 175.000 € → Steuer: 1.312 €
• Einkommensteuer auf Gehalt: 11.200 €
• Gesamtsteuer: 87.512 €
• Verbleibend: 212.488 €
Ergebnis: Die Holding bringt einen Liquiditätsvorteil von 45.000 € gegenüber der GmbH und über 20.000 € gegenüber dem Einzelunternehmen. Hier ist die Holdingstruktur ein klarer finanzieller Gewinner.
Wie erfolgt die Umwandlung in eine Holding?
Die Umstrukturierung lässt sich rechtssicher und steuerneutral gestalten – häufig über folgende Schritte:
1. Gründung der operativen GmbH
2. Einbringung des Einzelunternehmens (§ 20 UmwStG)
3. Gründung der Holding-GmbH
4. Anteilstausch (§ 21 UmwStG): Holding übernimmt Anteile an der operativen GmbH
Wichtig: Für steuerneutrale Umwandlungen sind notarielle Beurkundungen und eine saubere vertragliche Gestaltung unerlässlich. Frühzeitige steuerliche Begleitung ist entscheidend.
Fazit: Wann lohnt sich die Holding wirklich?
Jahresgewinn bis 50.000 €
Empfehlung: Einzelunternehmen oft sinnvoller (weniger Aufwand)
Jahresgewinn ab 100.000 €
Empfehlung: GmbH-Struktur wird steuerlich attraktiver
Jahresgewinn ab 120.000–150.000 €
Empfehlung: Holding-Struktur bietet signifikante Vorteile
Jahresgewinn ab 200.000 €
Empfehlung: Holding fast immer die beste Wahl (auch bei ExitStrategie)
Sie denken über eine Holding nach? Eine Holding ist kein pauschaler Selbstläufer – aber ein mächtiges Instrument, wenn sie richtig eingesetzt wird. Wir begleiten Sie bei der Prüfung, Planung und Umsetzung – individuell, rechtssicher und zukunftsorientiert.