Datev Digitale Kanzlei 2024

Steuerberatung für Personengesellschaften

Spezialisiert auf Personengesellschften

Personengesellschaften sind Rechtsformen für Unternehmen, bei denen zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen und betreiben. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Regel persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Vorteile von Personengesellschaften

Gründung ist schnell umsetzbar

Transparenzprinzip

Gewinnverteilung

Verlustverrechnung

Gewerbesteuerlicher Freibetrag i. H. v. 24.500 €

Unsere Dienstleistungen für Personengesellschaften umfassen

Wichtig zu beachten ist, dass steuerliche Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen je nach individueller Situation, Rechtsform, Branche, Land und geltenden Steuergesetzen variieren können. Daher empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einem unserer erfahrenen Steuerberater*innen, um die spezifischen steuerlichen Möglichkeiten und Optimierungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen

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FAQ`s zur Steuerberatung für Personengesellschaften

Steuerberatung für Personengesellschaften umfasst die individuelle Beratung zu Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung und Gewinnverteilung bei Gesellschaftsformen wie GbR, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft. Sie ist wichtig, um steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen, Steuerrisiken zu minimieren und steueroptimierte Gestaltungen für Gesellschafter umzusetzen.

Personengesellschaften müssen Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Gewerbesteuererklärungen (falls gewerblich), sowie die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter fristgerecht einreichen. Eine professionelle Steuerberatung für Personengesellschaften hilft bei Fristwahrung, der richtigen Deklaration von Gewinnanteilen und bei der Kommunikation mit dem Finanzamt.

Der steuerliche Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und gemäß Gesellschaftsvertrag auf die Gesellschafter verteilt. Für die Gesellschafter gilt die Einkommensteuerpflicht auf ihren Anteil. Steuerberatung für Personengesellschaften prüft Gewinnverteilungsvereinbarungen, Optimierungspotenziale (z. B. Sondervergütungen, Entnahmen) und Auswirkungen auf die persönliche Steuerlast.

Personengesellschaften unterliegen den allgemeinen umsatzsteuerlichen Regeln: Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug und regelmäßige Voranmeldungen. Eine spezialisierte Steuerberatung für Personengesellschaften klärt umsatzsteuerliche Gestaltungsspielräume, richtige Rechnungsstellung und behandelt innergemeinschaftliche Leistungen oder grenzüberschreitende Sachverhalte.

Bei Betriebsprüfungen bereitet eine Steuerberatung für Personengesellschaften die Prüfungsunterlagen vor, begleitet die Verhandlungen mit dem Prüfer und entwickelt Verteidigungsstrategien. Bei Umstrukturierungen (Eintritt/Austritt von Gesellschaftern, Verschmelzung, Umwandlung) bewertet sie steuerliche Folgen, gestaltet steuerneutrale Lösungen und schützt vor unerwarteten Steuerbelastungen.