Steuerberatung für Personengesellschaften
Spezialisiert auf Personengesellschften
Vorteile von Personengesellschaften
Gründung ist schnell umsetzbar
Transparenzprinzip
Gewinnverteilung
Verlustverrechnung
Gewerbesteuerlicher Freibetrag i. H. v. 24.500 €
Unsere Dienstleistungen für Personengesellschaften umfassen
- 1. Steuerliche Gestaltungsberatung
- 2. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- 3. Betreuung bei Unternehmens- und Vermögenstransaktionen
- 4. Internationale Steuerfragen
- 5. Steuerliche Einzelfragen
Wichtig zu beachten ist, dass steuerliche Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen je nach individueller Situation, Rechtsform, Branche, Land und geltenden Steuergesetzen variieren können. Daher empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einem unserer erfahrenen Steuerberater*innen, um die spezifischen steuerlichen Möglichkeiten und Optimierungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen
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FAQ`s zur Steuerberatung für Personengesellschaften
Was versteht man unter Steuerberatung für Personengesellschaften und warum ist sie wichtig?
Steuerberatung für Personengesellschaften umfasst die individuelle Beratung zu Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung und Gewinnverteilung bei Gesellschaftsformen wie GbR, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft. Sie ist wichtig, um steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen, Steuerrisiken zu minimieren und steueroptimierte Gestaltungen für Gesellschafter umzusetzen.
Welche steuerlichen Pflichten haben Personengesellschaften gegenüber dem Finanzamt?
Wie wird der Gewinn bei Personengesellschaften steuerlich verteilt und besteuert?
Der steuerliche Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und gemäß Gesellschaftsvertrag auf die Gesellschafter verteilt. Für die Gesellschafter gilt die Einkommensteuerpflicht auf ihren Anteil. Steuerberatung für Personengesellschaften prüft Gewinnverteilungsvereinbarungen, Optimierungspotenziale (z. B. Sondervergütungen, Entnahmen) und Auswirkungen auf die persönliche Steuerlast.
Welche Besonderheiten gelten bei Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug für Personengesellschaften?
Personengesellschaften unterliegen den allgemeinen umsatzsteuerlichen Regeln: Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug und regelmäßige Voranmeldungen. Eine spezialisierte Steuerberatung für Personengesellschaften klärt umsatzsteuerliche Gestaltungsspielräume, richtige Rechnungsstellung und behandelt innergemeinschaftliche Leistungen oder grenzüberschreitende Sachverhalte.
Wie unterstützt eine Steuerberatung bei Betriebsprüfungen und Umstrukturierungen von Personengesellschaften?
Bei Betriebsprüfungen bereitet eine Steuerberatung für Personengesellschaften die Prüfungsunterlagen vor, begleitet die Verhandlungen mit dem Prüfer und entwickelt Verteidigungsstrategien. Bei Umstrukturierungen (Eintritt/Austritt von Gesellschaftern, Verschmelzung, Umwandlung) bewertet sie steuerliche Folgen, gestaltet steuerneutrale Lösungen und schützt vor unerwarteten Steuerbelastungen.