Steuerberatung zur Erbschaftsteuer
Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihrer Erbschaftsteuererklärung – digital, persönlich und mit dem Blick für steuerliche Gestaltungsspielräume.
Klar begleitet durch eine komplexe steuerliche Situation
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihrer Erbschaftsteuererklärung – digital, persönlich und mit Blick auf steuerliche Gestaltungsspielräume.
Die Erbschaftsteuer ist für viele Menschen ein sensibles und oft komplexes Thema. Neben der emotionalen Situation, die ein Erbfall mit sich bringt, entstehen schnell steuerliche Fragestellungen: Welche Werte müssen angesetzt werden? Welche Freibeträge gelten? Und wie kann die Steuerlast möglichst gering gehalten werden?
Genau in dieser Phase stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung und Optimierung Ihrer Erbschaftsteuererklärung.
Unser Anspruch ist es, Ihnen den gesamten Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Dabei setzen wir auf eine moderne und überwiegend digitale Arbeitsweise. Für Sie bedeutet das: Sie können alle relevanten Unterlagen bequem und sicher von zu Hause aus einreichen, ohne zeitaufwendige Termine vor Ort.
Gleichzeitig behalten Sie jederzeit den Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Erklärung und können flexibel mit uns kommunizieren.
Zusammengefasst erhalten Sie bei uns eine Kombination aus fachlicher Expertise, digitaler Effizienz und persönlicher Betreuung – damit Ihre Erbschaftsteuererklärung rechtssicher, strukturiert und möglichst stressfrei umgesetzt wird.
So begleiten wir Sie bei der Erbschaftsteuererklärung
Rechtssicher, digital und mit einem klaren Blick auf Ihre individuelle Situation.
Einfache und digitale Abwicklung
Sie können alle relevanten Unterlagen bequem und sicher von zu Hause aus einreichen, ohne zeitaufwendige Termine vor Ort. Gleichzeitig behalten Sie jederzeit den Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Erklärung und können flexibel mit uns kommunizieren.
Individuelle Prüfung Ihrer Vermögenswerte
Jede Erbschaft ist einzigartig. Deshalb analysieren wir Ihre Situation im Detail und prüfen die relevanten Vermögenswerte sorgfältig – sei es bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kapitalanlagen.
Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten im Blick
Wir berücksichtigen alle relevanten Freibeträge und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, damit Ihre Erklärung nicht nur korrekt und vollständig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll aufgebaut ist.
Mehr als nur die reine Erklärung
Ein besonderer Mehrwert unserer Beratung liegt darin, dass wir nicht nur die Erbschaftsteuererklärung erstellen, sondern auch steuerliche Optimierungspotenziale aufzeigen. In vielen Fällen lassen sich durch eine strukturierte Vorgehensweise oder frühzeitige Planung erhebliche steuerliche Vorteile nutzen.
Steuerliche Vorteile für unsere Mandanten
Rechtssichere und fristgerechte Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
Optimale Nutzung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen
Sensible, persönliche und diskrete Betreuung
Effiziente digitale Kommunikation und Dokumentenübermittlung
Ich freue mich von Ihnen zu hören
Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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Mehr InformationenFAQ’s zur Erbschaftsteuererklärung
Die Erbschaftsteuererklärung wird beim Finanzamt eingereicht, damit die anfallende Erbschaftsteuer berechnet werden kann. Sie enthält Angaben zum Nachlass, zu Vermögenswerten, Schulden und möglichen Nachlassverbindlichkeiten.
In der Regel fordert das Finanzamt zur Abgabe auf. Dann gilt meist eine Frist von einem Monat ab Aufforderung.
Eine Erbschaftsteuererklärung ist insbesondere dann relevant, wenn der Wert des Erbes die persönlichen Freibeträge übersteigen kann oder das Finanzamt Sie ausdrücklich zur Abgabe auffordert.
Welche Freibeträge gelten, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Eine steuerliche Prüfung ist deshalb in vielen Fällen sinnvoll.
Die Erbschaftsteuersätze richten sich nach der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Für nahe Angehörige gelten in der Regel günstigere Steuersätze als für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen.
Je nach Fall können die Steuersätze zwischen 7 % und 50 % liegen.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Nachlass ab. Häufig werden unter anderem benötigt:
- Erbschein oder andere Nachweise zur Erbfolge
- Unterlagen zu Immobilien, Bankkonten und Kapitalanlagen
- Nachweise über Schulden und Nachlassverbindlichkeiten
- Informationen zu Unternehmensbeteiligungen
- Unterlagen zu Schenkungen der letzten zehn Jahre
Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Unterlagen vollständig zusammenzustellen und die Erklärung rechtssicher und nachvollziehbar aufzubereiten.