Holding mit Tochter-GmbH gründen
29. August 2025
In nur einem Notartermin zum Unternehmensnetzwerk
Die Gründung einer Holding-Struktur ist für viele Unternehmer ein strategischer Schritt in Richtung steuerlicher Optimierung und langfristigem Vermögensaufbau. Häufig herrscht jedoch der Irrglaube, man benötige für eine Holding mit Tochtergesellschaft gleich zweimal 25.000 Euro Stammkapital. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen ist die Gründung bereits mit rund 12.500 Euro möglich – und das effizient in nur einem Notartermin.
Warum eine Holding gründen?
Eine Holding-Struktur bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Steueroptimierung, insbesondere bei Gewinnthesaurierung oder Anteilsverkäufen
- Haftungsbegrenzung durch rechtlich getrennte Gesellschaften
- Flexibilität beim Unternehmensaufbau, z. B. für spätere Beteiligungen oder Ausgründungen
- Vermögensschutz und effizientere Nachfolgeplanung
Trotz dieser Vorteile schrecken viele Gründer vor dem Aufwand und den Kosten zurück. Dabei lässt sich die Struktur einfacher und günstiger errichten, als oft angenommen.
Schritt 1: Die Holding-GmbH gründen – mit halbem Stammkapital
Laut § 5 GmbHG beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH 25.000 Euro. Doch: Es genügt, wenn zur Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Das heißt: Die Holding-GmbH kann bereits mit dieser Summe gegründet werden, wenn sie ordnungsgemäß beim Notar beurkundet wird.
Wichtig: Diese Einzahlung muss vor der Anmeldung im Handelsregister nachgewiesen werden – zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung.
Schritt 2: Tochter-GmbH mit der Holding gründen
Mit der Holding-GmbH als Gesellschafterin kann nun direkt die Tochter-GmbH gegründet werden. Der Clou: Die eingezahlten 12.500 Euro werden dafür verwendet – ein zweiter Kapitaltransfer ist nicht nötig.
Die Holding „reicht“ das Kapital einfach an die Tochter weiter. Auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch als „GmbH in Gründung (i.G.)“ firmiert, ist sie bereits voll geschäftsfähig und kann Verträge abschließen.
Sobald die Tochtergesellschaft beim Handelsregister angemeldet ist, steht die Holding-Struktur – rechtssicher und effizient.
Achtung: Gründungskosten mit einplanen!
So clever die Vorgehensweise auch ist: Die Gründungskosten für Notar, Handelsregister, Geschäftskonto sowie rechtliche und steuerliche Beratung fallen dennoch an – für beide GmbHs. Werden diese nicht von Anfang an berücksichtigt, droht eine bilanzielle Überschuldung, die schlimmstenfalls eine Insolvenzmeldungspflicht auslösen kann.
Tipp: Plane zusätzlich zur Mindestkapitaleinzahlung einen Puffer ein, der die erwartbaren Gründungskosten abdeckt. Das schützt vor bösen Überraschungen und sorgt für einen sicheren Start.
Fazit: Mit Strategie zur Holding – einfach, effizient und steueroptimiert
Die Gründung einer Holding mit Tochter-GmbH muss weder kompliziert noch teuer sein. Mit der richtigen Vorgehensweise und fundierter Beratung ist die Struktur bereits mit 12.500 Euro Kapital und einem Notartermin umsetzbar. So schaffst du die Basis für eine zukunftssichere, steuerlich vorteilhafte Unternehmensstruktur, die Flexibilität und Wachstum ermöglicht.