Grundlagen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften
01. Juli 2025
In diesem Beitrag erklären wir die Grundlagen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, damit Sie als Unternehmer oder Gründer die steuerlichen Spielregeln von Anfang an richtig verstehen und nutzen können.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG sind in Deutschland beliebte Rechtsformen – sei es für Start-ups, Familienunternehmen oder Konzerne. Doch wie genau werden diese Gesellschaften besteuert? Welche Steuern fallen an und was bedeutet das für die Gesellschafter?
- Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Kapitalgesellschaft?
- Welche Steuern muss eine Kapitalgesellschaft zahlen?
- Körperschaftsteuer – Steuer auf Unternehmensgewinne
- Gewerbesteuer – die Standortsteuer
- Besteuerung bei Gewinnausschüttung
- Beispiel: Effektive Steuerbelastung bei Ausschüttung
- Thesaurierung statt Ausschüttung?
- Besonderheiten & Gestaltungsmöglichkeiten
- Wichtig: Kapitalgesellschaft ≠ Personengesellschaft
- Fazit: Kapitalgesellschaften bieten steuerliche Vorteile – bei richtiger Planung
Was ist eine Kapitalgesellschaft?
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Typische Formen sind:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- UG (haftungsbeschränkt) – Mini-GmbH
- AG (Aktiengesellschaft)
- SE (Societas Europaea)
Das Besondere: Sie haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Und: Sie unterliegen einer eigenen Besteuerung – getrennt von den Gesellschaftern.
Welche Steuern muss eine Kapitalgesellschaft zahlen?
Kapitalgesellschaften unterliegen in Deutschland vor allem drei Steuerarten:
1. Körperschaftsteuer (KSt)
- Bundessteuer auf das Einkommen der Gesellschaft
- Steuersatz: 15 %
- Zusätzlich: 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer
2. Gewerbesteuer (GewSt)
- Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag
- Hebesatz abhängig von der Gemeinde (zwischen ca. 7 % und 18 %)
- Keine Freibeträge für Kapitalgesellschaften
3. Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
- Wenn Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden
- Steuersatz: 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
Körperschaftsteuer – Steuer auf Unternehmensgewinne
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaft. Sie wird auf den steuerlichen Jahresgewinn erhoben – also:
Einnahmen – Betriebsausgaben = zu versteuerndes Einkommen
Der Regelsteuersatz beträgt 15 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, sodass die tatsächliche Steuerlast rund 15,825 % beträgt
Gewerbesteuer – die Standortsteuer
Die Gewerbesteuer fällt zusätzlich zur Körperschaftsteuer an. Sie bemisst sich am sog. Gewerbeertrag, der weitgehend dem steuerlichen Gewinn entspricht – allerdings mit Hinzurechnungen und Kürzungen.
Die Höhe hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Beispiel:
- München: 490 %
- Berlin: 410 %
- Leipzig: 460 %
Beispielrechnung (vereinfachte Darstellung):
Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 €
Gewerbesteuermessbetrag: 100.000 € × 3,5 % = 3.500 €
Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 % = 3.500 € × 400 % = 14.000 €
Die effektive Gesamtsteuerlast (KSt + GewSt) liegt meist zwischen 23 % und 30 %.
Besteuerung bei Gewinnausschüttung
Wenn die GmbH Gewinne nicht im Unternehmen belässt (Thesaurierung), sondern an die Gesellschafter ausschüttet, greift zusätzlich die:
Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
- Steuersatz: 25 % zzgl. Soli (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer
- Wird direkt von der GmbH einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
Die Gesamtbelastung auf Gewinne vom Unternehmen bis zur Privatperson kann so bei über 40 % liegen (je nach Hebesatz und Kirchensteuerpflicht).
Beispiel: Effektive Steuerbelastung bei Ausschüttung
Gewinn vor Steuern: 100.000 €
- Körperschaftsteuer (15 %) → 15.000 €
- Soli (5,5 %) → 825 €
- Gewerbesteuer (z. B. 14 %) → 14.000 €
→ Netto-Gesellschaftsgewinn: 70.175 € - Ausschüttung an Gesellschafter
→ Kapitalertragsteuer (25 % von 70.175 €) = 17.543,75 €
→ Soli auf KapESt = 964,91 €
→ ggf. Kirchensteuer: + ca. 1.576 €
Effektive Gesamtsteuerbelastung: über 48.000 €
Thesaurierung statt Ausschüttung?
Kapitalgesellschaften haben den Vorteil, Gewinne niedrig besteuert im Unternehmen zu belassen (nur KSt + GewSt). Erst bei Ausschüttung kommt es zur Besteuerung auf Gesellschafterebene.
Fazit: Die Thesaurierung von Gewinnen lohnt sich steuerlich oft, insbesondere wenn die Gewinne reinvestiert werden sollen.
Besonderheiten & Gestaltungsmöglichkeiten
- Holding-Strukturen: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG)
- Verlustverrechnung: Verlustvorträge können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden (unter Einschränkungen nach § 8c KStG).
- Sonderausweis & Einlagekonto: Ausschüttungen können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erfolgen.
- Organschaft: Gewinnverlagerung zwischen Tochter und Muttergesellschaft möglich.
Wichtig: Kapitalgesellschaft ≠ Personengesellschaft
Im Unterschied zu Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) erfolgt die Besteuerung bei Kapitalgesellschaften zweistufig:
- Auf Ebene der Gesellschaft
- Bei Gewinnausschüttung auf Ebene der Gesellschafter
Dies kann zu einer höheren Gesamtsteuerlast führen, bietet aber auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Fazit: Kapitalgesellschaften bieten steuerliche Vorteile – bei richtiger Planung
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG unterliegen einem klar strukturierten Steuersystem: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ggf. Kapitalertragsteuer. Wer die Grundlagen der Besteuerung kennt, kann gezielt steuerlich gestalten, Ausschüttungen planen und Gewinne optimieren.
Vor allem Holdingstrukturen und Gewinnthesaurierung bieten großes Potenzial für Steuervorteile – vorausgesetzt, die steuerliche Planung erfolgt frühzeitig und professionell.