Datev Digitale Kanzlei 2024

Steuerberatung für Holdingstrukturen

Spezialisiert auf Gründung von Holdingstrukturen

Nicht nur auf der Ebene von Großkonzernen, sondern auch in den Bereichen der kleinen und mittelständigen Unternehmen finden sich Holdingstrukturen heute vielfach. Hauptbeweggrund für den Aufbau einer Holdingstruktur sind die steuerrechtlichen Rahmenbedingung. Aufgrund dieser Tatsache haben wir uns auf die Gründung von Holdingstrukturen spezialisiert und selbstverständlich begleiten wir auch Sie bei der Etablierung von Holdingstrukturen oder Optimierung einer bestehenden Holdingstruktur.

Was sind Holdingstrukturen?
Als Holdingstruktur wird eine Unternehmensstruktur bezeichnet, bei denen eine übergeordnete Holdinggesellschaft (Muttergesellschaft) Beteiligungen an einer Tochtergesellschaft oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Diese können entweder andere Kapitalgesellschaften oder andere Formen von Unternehmen sein. Holdingstrukturen dienen in erster Linie dazu, verschiedene Geschäftsbereiche oder Tochterunternehmen zu kontrollieren, zu koordinieren und zu verwalten und bieten dabei zahlreiche Steuervorteile.

Steuerlichen Vorteile von Holdinggesellschaften

Steuervorteile im Bereich der Körperschaftsteuer
Steuervorteile im Bereich der Körperschaftssteuer beziehen sich auf finanzielle Vergünstigungen, die Unternehmen in Bezug auf ihre Gewinne und Kapitalerträge erhalten. Diese Vorteile dienen dazu, Unternehmen zu unterstützen, zu wachsen und in wirtschaftliche Aktivitäten zu investieren.
Steuervorteile im Bereich der Gewerbesteuer
Steuervorteile im Bereich der Gewerbesteuer betreffen die finanziellen Entlastungen, die Unternehmen in Bezug auf ihre betrieblichen Einnahmen erhalten
Steuerbefreiung für Dividenden
Die Steuerbefreiung für Dividenden bezieht sich auf die Befreiung von Steuern auf die Gewinnausschüttungen, die Aktionäre von Unternehmen erhalten. Diese Befreiung soll Anreize schaffen, in Unternehmen zu investieren und das finanzielle Wachstum zu fördern. In Deutschland wird die Steuerbefreiung für Dividenden durch das Teileinkünfteverfahren geregelt.
Nutzung von Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns
Die Nutzung von Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns bezieht sich auf die Möglichkeit, Verluste, die von einem Unternehmen innerhalb des Konzerns erzielt wurden, mit Gewinnen anderer Unternehmen innerhalb desselben Konzerns zu verrechnen. Diese Verrechnung dient dazu, die steuerliche Belastung zu minimieren und die Gesamtsteuerlast des Konzerns zu optimieren.

Unsere Dienstleistungen für Holdinggesellschaften umfassen:

  • Strukturplanung und Holdingkonzeption: Entwicklung steuerlich und rechtlich optimaler Holdingstrukturen, Prüfung von nationalen und internationalen Gestaltungsoptionen sowie Beratung zur Holding-Gründung und Kapitalausstattung.
  • Steuerliche Due Diligence und Transaktionen: Steuerliche Prüfung bei Unternehmenskäufen, Verkauf von Beteiligungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen inklusive Optimierung der steuerlichen Kaufpreisallokation.
  • Konzernertragsteuer & Konzernbesteuerung: Beratung zur Nutzung von Verlustvorträgen, Organschaft, Verrechnungspreisen sowie zu verwaltungs- und gewinnverlagerungsrelevanten Fragestellungen.
  • Internationale Steuerplanung: Gestaltung grenzüberschreitender Holdingstrukturen, Doppelbesteuerungsabkommen, Vermeidung von Doppelbesteuerung und Umsetzung der OECD-Standards (BEPS) unter Berücksichtigung der deutschen Steuerregelungen.
  • Umstrukturierungen und Reorganisationen: Steuerplanung für Einbringung, Umwandlung, Formwechsel und Liquidation einschließlich Begleitung bei der steuerlichen Umsetzung und Meldungen gegenüber Finanzbehörden.
  • Laufende Steuerberatung & Compliance: Erstellung von Steuererklärungen, Fristenmanagement, Kommunikation mit Finanzämtern sowie Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Streitfällen.
  • Liquiditäts- und Dividendenoptimierung: Beratung zur effizienten Ausschüttungsstrategie, Gewinnausschüttungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sowie zur steuerlichen Auswirkungen von Holding-internen Finanzierungsmaßnahmen.
  • Reporting & Dokumentation: Unterstützung bei konzerninternen Reports, Verrechnungspreisdokumentation, steuerlicher Dokumentation für Due-Diligence-Prozesse und Nachweispflichten gegenüber Behörden.

Wichtig zu beachten ist, dass steuerliche Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen je nach individueller Situation, Rechtsform, Branche und geltenden Steuergesetzen variieren können. Daher empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einem unserer erfahrenen Steuerberater*innen, um die spezifischen steuerlichen Möglichkeiten und Optimierungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen.

Ich freue mich von Ihnen zu hören

Dominic Neeb - Partner & Steuerberater

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FAQ`s zur Steuerberatung für Holdingstrukturen

Unsere Steuerberatung für Holdingstrukturen verbindet fachliche Expertise mit praktischer Umsetzungskompetenz. Wir bieten individuelle Beratung, die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte integriert. Durch proaktive Planung reduzieren wir Steuerbelastungen nachhaltig und schaffen Rechtssicherheit für langfristige Investitions- und Wachstumsentscheidungen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zur Optimierung Ihrer Holdingstruktur, zur Prüfung bestehender Gestaltungen oder zur Begleitung komplexer Transaktionen. Profitieren Sie von spezialisierter Steuerberatung für Holdingstrukturen, die Ihre Unternehmensziele steuerlich unterstützt.

Eine Holdingstruktur kann Vorteile wie Steuerbefreiungen auf Dividenden, optimierte Gewinnausschüttungen und erleichterte Reinvestitionen bieten. Insbesondere können Beteiligungserträge unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer teilweise oder vollständig befreit sein. Wichtig ist, die Anforderungen an die Mindestbeteiligung, die Dauer der Besitzverhältnisse sowie die wirtschaftliche Substanz der Holding zu erfüllen, um Missbrauchsvorwürfen und schädlichen Steuerkonstruktionen vorzubeugen. Laufende Compliance, dokumentierte Managementaktivitäten und eine fundierte steuerliche Planung sind entscheidend.

Bei grenzüberschreitenden Holdingstrukturen spielen Doppelbesteuerungsabkommen, nationale Beteiligungsfreistellungen und Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln) eine große Rolle. Je nach Sitz der Holding und der Tochtergesellschaften können Quellensteuern auf Dividenden, Verrechnungspreise oder steuerliche Anerkennung von Zins- und Lizenzzahlungen relevant werden. Eine sorgfältige Analyse von DBA-Bestimmungen, steuerlichen Ansässigkeitskriterien und lokalen Anti-Base-Erosion-Regeln ist erforderlich, um Steuern effizient und rechtskonform zu planen.

Verrechnungspreise sind essenziell, wenn verbundene Unternehmen innerhalb einer Holdinggruppe Waren, Dienstleistungen oder immaterielle Werte austauschen. Die Preise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und durch eine lückenlose Dokumentation (Master File, Local File) belegt sein. Fehlende oder unzureichende Verrechnungspreisdokumentation kann zu Nachbesteuerungen, Zinszahlungen und Strafen führen. Steuerberater unterstützen bei der Erstellung von Verrechnungspreisrichtlinien, Benchmark-Analysen und der Verteidigung gegenüber Finanzbehörden.

Ein spezialisierter Steuerberater sollte frühzeitig eingebunden werden — idealerweise bereits bei der Planung der Holdingstruktur oder vor wesentlichen Umstrukturierungen und Transaktionen. Erwartbare Leistungen umfassen steuerliche Strukturplanung, Due-Diligence, Erstellung von Dokumentationen (z. B. Beteiligungsnachweise, Verrechnungspreisdokumente), Unterstützung bei internationalen Steuerfragen, Liquiditäts- und Cash-Pooling-Optimierung sowie Begleitung von Betriebsprüfungen und Verhandlungen mit Finanzbehörden. Ziel ist eine steuerlich effiziente, rechtssichere und zukunftsfähige Struktur.