Steuerglossar
Begriff und Funktion
Die zumutbare Eigenbelastung ist der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, den der Steuerpflichtige nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit selbst tragen muss, bevor eine steuerliche Entlastung einsetzt.(1)(2)(3)
Nur der Betrag der Aufwendungen, der diese zumutbare Belastung übersteigt, wird als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (§ 33 Abs. 1, 3 EStG).(2)(4)(5)
Einordnung in die außergewöhnlichen Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG mindern die Steuer nur, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten; sie ergänzen den Grundfreibetrag, um atypische, existenznotwendige Mehraufwendungen zu berücksichtigen.(5)(6)(7)(8)
Bemessungsgrundlage: Gesamtbetrag der Einkünfte
Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 2, 3 EStG), dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder.(2)(4)(9)(10)
Steuerfreie Einkünfte und bestimmte steuerfreie Veräußerungsgewinne bleiben bei der Bemessung der zumutbaren Belastung außer Ansatz.(2)
Prozentstaffel nach § 33 Abs. 3 EStG
Das Gesetz sieht gestaffelte Prozentsätze vor, die – abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl – zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte betragen.(2)(4)
Nach aktueller BFH-Rechtsprechung wird die zumutbare Belastung im Stufenmodell ermittelt: Nur der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der die jeweilige Einkommensstufe übersteigt, wird mit dem höheren Prozentsatz belastet.(4)(9)(11)
Beispielhafte Staffel (Auszug)
Bei kinderlosen Steuerpflichtigen gilt etwa folgende Staffel der zumutbaren Belastung des Gesamtbetrags der Einkünfte:(4)
Verfassungsrechtlicher Hintergrund
Die zumutbare Eigenbelastung soll sicherstellen, dass der Steuerpflichtige einen angemessenen Teil der außergewöhnlichen Aufwendungen selbst trägt; sie wird von der Rechtsprechung grundsätzlich als verfassungsgemäß angesehen, solange nach Abzug ein Einkommen oberhalb des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums verbleibt.(1)(3)(8)(10)
Quellen:
(1) 24.11.2014 | Finanzgericht Baden-Württemberg 10. Senat | 10 K 798/14 | Urteil | Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG: Gleichbehandlung Arbeitnehmer und Beamte | § 33 Abs 3 EStG 2002, § 33 Abs 2 EStG 2002, Art 33 Abs 5 GG, Art 3 Abs 1 GG, EStG VZ 2006, …
(2) 01.04.2022 | § 33 Außergewöhnliche Belastungen | Kommentierung | § 33 Außergewöhnliche Belastungen; E. Zumutbare Belastung (Abs. 3) | Fuhrmann | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025
(3) 08.12.2009 | FG München 13. Senat | 13 K 2305/07 | Urteil | Weder Unterhaltszahlungen an Kinder noch Aufwendungen für die Kontaktpflege zu den Kindern noch Scheidungsfolgekosten sind außergewöhnliche Belastungen | § 33a Abs 1 EStG 2002, § 32 Abs 6 EStG 2002, § 31 EStG 2002, § 33 Abs 1 EStG 2002, § 33 Abs 3 EStG 2002, …
(4) 04.12.2024 | Außergewöhnliche Belastungen | Lexikon | Außergewöhnliche Belastungen | ABC der Sofort-Lösungen | 12.02.2026
(5) 12.2025 | § 33 Außergewöhnliche Belastungen | Handbuch | § 33 Außergewöhnliche Belastungen | Schalburg/Dörflinger, Einkommensteuer-Erklärung 2025, Band 1 | 2025
(6) 01.06.2023 | Außergewöhnliche Belastungen | Arbeitshilfen | Außergewöhnliche Belastungen; A. Allgemeiner Überblick | Schoor/Hans Walter Schoor | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 163. Ergänzungslieferung, Februar 2026
(7) 01.01.2026 | Außergewöhnliche Belastungen: Allgemeines | Lexikon | Außergewöhnliche Belastungen: Allgemeines; 1. Allgemeines | Arnold/Deck/Geiermann/Imping/Nehring/Voss, ABC des Lohnbüros 2026 | 2026
(8) 01.03.2025 | § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen | Kommentierung | § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen; E. Ermittlung des Einkommens (Abs. 4); II. Subjektives Nettoprinzip | Bodden | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025
(9) 19.01.2017 | BFH 6. Senat | VI R 75/14 | Urteil | Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG – Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben | Art 3 Abs 1 GG, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 33 Abs 1 EStG 2002, § 33 Abs 3 EStG 2002, EStG VZ 2006, …
(10) 24.05.1991 | Finanzgericht Rheinland-Pfalz 4. Senat | 4 K 1235/90 | Urteil | § 33 Abs. 3 EStG (zumutbare Belastung) verstößt nicht gegen das Grundgesetz | § 33 Abs 1 EStG, § 33 Abs 2 EStG, § 33 Abs 3 EStG, Art 3 Abs 1 GG
(11) 01.06.2023 | Außergewöhnliche Belastungen | Arbeitshilfen | Außergewöhnliche Belastungen; B. Einzeldarstellungen; I. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG); 2. Abzugsvoraussetzungen | Schoor/Hans Walter Schoor | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 163. Ergänzungslieferung, Februar 2026
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