Steuerglossar

Investitionsabzugsbetrag einfach erklärt!

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Förderinstrument zur Stärkung der Investitions- und Innovationskraft kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG. (1)(2)(3)(4.1)

 

1. Begriff und gesetzliche Grundlage

Der IAB ermöglicht es, für die künftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen. (3)(4.1)(5)(6.1)(7)

Die Regelung ist in § 7g EStG verankert und richtet sich ausdrücklich an kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreitet. (1)(2)(3)(4.1)(6.1)

  •  7g EStG ist kein Zwangstatbestand, sondern begründet ein steuerliches Wahlrecht zur Inanspruchnahme des IAB und der Sonderabschreibung. (6.1)(8)(9)(10)(11)

 

2. Zielsetzung: Steuerstundung und Liquiditätsvorteil

Durch den IAB wird Abschreibungspotenzial in Jahre vor der Investition verlagert, was zu einer zinslosen Steuerstundung und damit zu Liquiditäts- und Eigenkapitalvorteilen führt. (2)(4.1)(4.2)(13)(14)

Die Minderung des steuerlichen Gewinns im Abzugsjahr verbessert die Liquidität, ohne dass handelsrechtlich eine Rücklage zu bilden ist. (1)(2)(4.1)(15)(16)

Bei planmäßiger Investition wird die vorherige Steuerersparnis regelmäßig über Hinzurechnung und reduzierte Abschreibungsbemessungsgrundlagen wieder ausgeglichen. (4.1)(7)(8)(17)(18.1)

 

3. Zentrale Voraussetzungen des IAB
3.1 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Anschaffungsjahr folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet werden sollen. (3)(4.1)(7)(19.1)(20.1)

Für die Inanspruchnahme von IAB und Sonderabschreibung verlangt die BFH-Rechtsprechung eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 % (fast ausschließlich). (4.1)(4.2)(7)(20.1)(20.2)

3.2 Betriebsgrößen- bzw. Gewinngrenzen

Der IAB richtet sich an kleinere Betriebe; die Summe der IAB pro Betrieb ist in einem gleitenden Vierjahreszeitraum betragsmäßig begrenzt. (3)(5)(6.1)(6.2)(23)

Die aktuellen Vorgaben sehen u.a. eine Gewinnobergrenze von 200.000 € (ohne IAB/Hinzurechnungen) sowie eine betragsmäßige Obergrenze der IAB-Ansprüche je Betrieb vor. (3)(6.1)(6.2)(23)

3.3 Investitionsabsicht und Investitionsfrist

Voraussetzung ist eine konkrete Investitionsabsicht für ein benanntes begünstigtes Wirtschaftsgut. (5)(6.1)(19.1)(19.2)

Die Investition muss innerhalb eines dreijährigen Investitionszeitraums nach Ablauf des Abzugsjahres erfolgen. (3)(7)(10)(20.1)(25)

Unterbleibt die Investition endgültig oder wird sie objektiv unmöglich, ist der IAB rückgängig zu machen. (10)(19.1)(19.2)(25)(26)

 

4. Höhe und Ausübung des Wahlrechts

Der IAB darf bis zu 40 % bzw. 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts betragen; dieser Prozentsatz ist eine Obergrenze, kein Muss. (3)(4.1)(5)(6.1)(11)

Der Steuerpflichtige kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe er den IAB innerhalb der zulässigen Höchstgrenzen nutzt. (4.1)(5)(6.1)(10)(11)

Ein IAB muss nicht in einem Jahr voll ausgeschöpft werden; eine Aufstockung in Folgejahren innerhalb des Investitionszeitraums ist möglich, solange die Investitionsabsicht fortbesteht. (5)(6.1)(6.2)(27)

 

5. Steuerliche Behandlung: außerbilanzielle Erfassung

Die Bildung und Auflösung des IAB erfolgt außerhalb der Bilanz ausschließlich für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung. (1)(2)(9)(11)(28)

Der IAB stellt weder handels- noch steuerbilanziell eine Bilanzposition dar und beeinflusst weder das Betriebsvermögen noch Kapitalkonten direkt. (1)(2)(15)(16)(17)

Die außerbilanzielle Gewinnminderung im Abzugsjahr sowie die spätere Hinzurechnung wirken sich unmittelbar auf die Steuerlast, nicht aber auf die Handelsbilanz aus. (1)(2)(11)(16)(28)

 

6. Auflösung, Hinzurechnung und Rückgängigmachung
6.1 Hinzurechnung im Investitionsjahr

Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ist der zuvor abgezogene IAB gewinnerhöhend hinzuzurechnen. (4.1)(7)(8)(18.1)(20.1)

Nach aktueller Gesetzeslage können bis zu 40 % bzw. 50 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinzugerechnet werden (Hinzurechnungs-Wahlrecht). (4.1)(8)(10)(18.1)(29)

Gleichzeitig besteht das Wahlrecht, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerbilanziell um diesen Betrag zu kürzen, wodurch sich die AfA-Bemessungsgrundlage mindert. (4.1)(8)(18.1)(30.1)

6.2 Rückgängigmachung bei fehlender oder zu geringer Investition

Erfolgt innerhalb des Investitionszeitraums keine oder eine unzureichende begünstigte Investition, ist der ursprüngliche Abzug des IAB nach § 7g Abs. 3 EStG im Abzugsjahr ganz oder teilweise rückgängig zu machen. (7)(18.2)(20.1)(25)(30.2)

Dies geschieht durch Änderung des Steuerbescheids des Abzugsjahres mit entsprechender Gewinnerhöhung und ggf. Zinsfolgen. (18.2)(19.1)(25)(26)(30.2)

Bei vorzeitiger endgültiger Aufgabe der Investitionsabsicht kann der Steuerpflichtige den IAB auch freiwillig vorzeitig rückgängig machen, um Zinsbelastungen zu begrenzen. (18.2)(25)(26)(28)

 

7. Kombination mit Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG

Neben dem IAB können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden vier Jahren Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 % der (gekürzten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. (4.1)(7)(18.1)(20.1)(33)

Die Sonderabschreibungen stehen allen Steuerpflichtigen offen, die auch zur normalen AfA nach § 7 EStG berechtigt sind, soweit betriebliche Einkünfte vorliegen und Anlagevermögen vorhanden ist. (4.1)(7)(20.1)(30.1)(33)

Die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung wird durch die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den übertragenen IAB reduziert. (4.1)(8)(18.1)(30.1)

 

8. Typische Steuervorteile und Gestaltungsmöglichkeiten

Durch das Zusammenspiel von IAB und Sonderabschreibungen lässt sich ein erheblicher Teil des Abschreibungsvolumens in die ersten Jahre der Nutzung vorziehen. (4.1)(4.2)(8)(13)(18.1)

Modellrechnungen zeigen Steuerstundungseffekte von rund 5–10 % bei typisierten Parametern, insbesondere bei Kombination von IAB und Sonderabschreibungen. (2)(4.1)(4.2)(13)(17)

Für kleinere und mittlere Unternehmen kann der IAB insbesondere bei stark genutzten oder nur begrenzt im Betrieb verbleibenden Wirtschaftsgütern den tatsächlichen Aufwand besser abbilden als die reine lineare AfA. (2)(4.1)(4.2)(4.3)(17)

 

9. Risiken und Nachteile aus steuerlicher Sicht

Hohe Anfangsabschreibungen durch IAB und Sonderabschreibungen führen zu niedrigen Buchwerten und entsprechend hohen Veräußerungs- oder Entnahmegewinnen beim Ausscheiden des Wirtschaftsguts. (4.1)(4.2)(4.3)(8)(17)

Werden die geplanten Investitionen nicht oder nur teilweise umgesetzt, drohen rückwirkende Gewinnerhöhungen im Abzugsjahr sowie Zinsbelastungen nach § 233a AO. (18.2)(19.1)(25)(26)(30.2)

Wird der IAB systematisch zur Generierung negativer Einkünfte genutzt, kann dies im Rahmen eines Steuerstundungsmodells den Anwendungsbereich des § 15b EStG eröffnen, mit entsprechenden Verlustverrechnungsbeschränkungen. (35.1)(35.2)(35.3)(35.4)(35.5)

 

10. Besonderheit: Photovoltaikanlagen

Bei gewerblichen Photovoltaikanlagen kann der IAB ein wichtiges Instrument zur Investitionsförderung sein, sofern die Anlage nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG fällt. (40)(41.1)(41.2)(43.1)(43.2)

Für Fälle, in denen ein IAB vor Einführung der Steuerbefreiung gebildet und später eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie Anlage angeschafft wurde, sind nach BFH neuere Zweifelsfragen zur Rückgängigmachung des IAB anhängig. (41.1)(41.2)(43.1)(43.3)(43.2)

 

11. Praxisrelevante Hinweise für die steuerliche Gestaltung

Der IAB ist ein flexibles außerbilanzielles Wahlrecht, das sich unabhängig von der Handelsbilanz und von der Entwicklung von Kapitalkonten nutzen lässt. (1)(2)(9)(11)(46)

Durch gezielte Kombination von IAB, innerbilanzieller Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Sonderabschreibungen und ggf. GWG-/Sammelposten-Regelungen lassen sich Abschreibungsverläufe und Steuerlasten aktiv steuern. (4.1)(4.2)(4.3)(18.1)(47)

Für jede geplante Investition ist zu prüfen, in welcher Höhe der IAB im Abzugsjahr und ggf. in Folgejahren optimal gebildet und später im Investitionsjahr über Hinzurechnung und Kostenkürzung wieder neutralisiert werden soll. (4.1)(5)(6.1)(8)(18.1)

 

12. Fazit

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist ein zentrales steuerliches Gestaltungsinstrument zur Liquiditätssicherung und Investitionsförderung kleiner und mittlerer Betriebe. (1)(2)(3)(4.1)(17)

Wer die komplexen Wahlrechte bei Bildung, Hinzurechnung, Kostenkürzung, Aufstockung und Rückgängigmachung systematisch nutzt, kann den steuerlichen Gewinnverlauf gezielt beeinflussen und erhebliche Steuerstundungseffekte erzielen. (4.1)(8)(10)(11)(18.1)

Quellen:

(1) 06.01.2018 | bis VZ 2015 | Kommentierung | § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe – bis VZ 2015; A. Überblick; I. Grundlage und Überblick über die Gesetzesänderung | Rosarius | EStG eKommentar | 2026

(2) 16.01.2025 | BFH 4. Senat | IV R 28/23 | Urteil | Zur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG und zum Begriff des Kapitalkontos im Sinne des § 15a EStG | § 7g Abs 1 EStG 2009, § 7g Abs 2 S 1 EStG 2009, § 15a Abs 1 EStG 2009, § 15a Abs 4 EStG 2009, EStG VZ 2018, …

(3) 01.01.2026 | B. Steuerliche Vorschriften über Bewertung, Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung | Lexikon | B. Steuerliche Vorschriften über Bewertung, Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung; …; § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe | AfA-Lexikon | 186. Ergänzungslieferung, Januar 2026

(4) 01.07.2023 | G. Investitionsabzugsbetrag zur Abschreibungsdauerverkürzung | Lexikon | G. Investitionsabzugsbetrag zur Abschreibungsdauerverkürzung | Geiermann | AfA-Lexikon | 186. Ergänzungslieferung, Januar 2026

(5) 2015 | Stollfuß Verlag | Aufsatz | Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht April 2015 | SteuerBlick 2015, 01.04.2015

(6) 09.07.2021 | VZ 2016 bis 2019 | Kommentierung | § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe – VZ 2016 bis 2019; B. Inanspruchnahme des …; IV. Inanspruchnahme des…; 6. Höhe des Gewinnabzugs | Rosarius | EStG eKommentar | 2026

(7) 2023 | BFH | VIII R 24/19 v. 16.03.2022 | Urteil | Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG | BFHE 276/2023, 127-134

(8) 11.04.2019 | BFH 4. Senat | IV R 1/17 | Urteil | Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen | § 4 Abs 4 UmwStG 2006, § 5 Abs 2 UmwStG 2006, § 7 S 1 UmwStG 2006, § 9 UmwStG 2006, § 18 Abs 2 S 2 UmwStG 2006, …

(9) 01.06.2019 | § 7g n.F. Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe | Kommentierung | § 7g n.F. Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe; A. Inhalt und Bedeutung; III. Normzusammenhänge und Verhältnis zu anderen Regelungen | Bartone | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(10) 01.10.2025 | Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG | Lexikon | Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG; I. Gesetzliche Grundlagen; 1. Überblick | Geiermann | AfA-Lexikon | 186. Ergänzungslieferung, Januar 2026

(11) 01.09.2023 | Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG | Arbeitshilfen | Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG; A. Allgemeiner Überblick | Grit Kulemann | Papperitz/​Keller, ABC Betriebsprüfung | 162. Ergänzungslieferung, Februar 2026

(12) 2014 | Walter Schmitting, Andreas Rohleder | Aufsatz | Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG | BBK 2014, 954-959

(13) 13.12.2021 | VZ 2016 | Kommentierung | § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen – VZ 2016; B. Aufwendungen für den Unter…; II. Unterhaltsberechtigung ge…; 2. Gesetzliche Unterhaltspfli…; c) Leistungsfähigkeit (Opfergrenze) | Feldgen | EStG eKommentar | 2026

(14) 15.04.2014 | FG Münster 1. Senat | 1 K 3247/11 F | Urteil | Auswirkung der gewinnerhöhenden Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags auf die Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG | § 7g EStG 2009, § 15a Abs 2 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2009, § 2 Abs 2 EStG 2009

(15) 15.09.2016 | Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 4. Senat | 4 K 98/15 | Urteil | Bei der Rücklagenbesteuerung nach § 7 UmwStG 2006 ist der Investitionsabzugsbetrag i.S.d. § 7g EStG nicht in die Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils miteinzubeziehen – Einheitliche und gesonderte Feststellung des fiktiven Dividendenanteils als Sonderbetriebseinnahme des Gesellschafters | § 9 UmwStG 2002, § 7g EStG 2002, § 5 Abs 2 UmwStG 2006, § 7 UmwStG 2006 vom 7. Dezember 2006, EStG VZ 2007, …

(16) 10.09.2019 | BStBl II Nr. 14 | Seite 501-504 | Besteuerung der offenen Rücklagen nach § 7 Satz 1 UmwStG bei nach § 5 Abs. 2 UmwStG fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand – Minderung des Eigenkapitals durch außerbilanziell abgezogenen Investitionsabzugsbetrag UmwStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2, § 7 Satz 1, § 9, § 18 … | vom 10.09.2019

(17) 01.09.2023 | Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG | Arbeitshilfen | Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG; B. Einzeldarstellungen; VI. Investitionsabzugsbetrag | Grit Kulemann | Papperitz/​Keller, ABC Betriebsprüfung | 162. Ergänzungslieferung, Februar 2026

(18) 2015 | Staats, Annette | Aufsatz | Körperschaftsteuererklärungsvordrucke 2014 | Stbg 2015, 248

(19) 16.03.2022 | BFH 8. Senat | VIII R 24/19 | Urteil | Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG | § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 2009, § 7g EStG 2009, EStG VZ 2009, EStG VZ 2013, § 76 Abs 1 S 1 FGO, …

(20) 08.02.2022 | Investitionsabzugsbetrag | Lexikon | Investitionsabzugsbetrag | ABC der Sofort-Lösungen | 12.02.2026

(21) 10.11.2020 | Sächsisches Landessozialgericht 8. Senat | L 8 AS 701/16 | Urteil | Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung und -berechnung – selbständige Arbeit – Gewinnermittlung – Nachzahlung von Einkommensteuer aufgrund der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen in Vorjahren – keine Betriebsausgabe im aktuellen Bewilligungszeitraum – … | § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2, § 3 Abs 2 AlgIIV 2008, § 3 Abs 1 S 1 AlgIIV 2008, § 3 Abs 4 S 1 AlgIIV 2008, …

(22) 06.01.2018 | bis VZ 2015 | Kommentierung | § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe – bis VZ 2015; …; D. Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags bei fehlender Investition (Abs. 3) | Rosarius | EStG eKommentar | 2026

(23) 19.12.2012 | Niedersächsisches Finanzgericht 2. Senat | 2 K 189/12 | Urteil | Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrages | § 7g Abs 1 EStG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO

(24) 15.06.2009 | Ulrich Dürr | Anmerkung | Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912); hier BMF-Schreiben vom 08.05.2009 – IV C 6-S 2139-b/07/10002 – DStR 2009, 968 | jurisPR-SteuerR 24/2009 Anm. 4

(25) 02.06.2020 | Jens Reddig | Anmerkung | Auflösung eines Investitionsabzugs bei fehlender Hinzurechnung | BFH v. 03.12.2019 – X R 11/19 | jurisPR-SteuerR 22/2020 Anm. 1

(26) 01.01.2025 | Investitionsabzugsbetrag | Lexikon | Investitionsabzugsbetrag; II. Detailregelungen; 9. Auflösung des Investitionsabzugsbetrags | Holm Geiermann | Arnold/​​Geiermann, ABC der Bilanzierung 2025/​​2026 | 20. Auflage

(27) 06.01.2018 | bis VZ 2015 | Kommentierung | § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe – bis VZ 2015; F. Sonderabschreibungen (Abs. 5 und 6) | Rosarius | EStG eKommentar | 2026

(28) 02.10.2025 | BFH 4. Senat | IV R 14/23 | Urteil | Steuerstundungsmodell gemäß § 15b EStG: Zur Rolle des Gründungsgesellschafters und zur Relevanz von Verlusten aus der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g Abs. 1 EStG | § 15b Abs 2 EStG 2009, § 15b Abs 3 EStG 2009, § 15b Abs 4 EStG 2009, § 15b Abs 1 S 1 EStG 2009, § 7g Abs 1 EStG 2009, …

(29) 2025 | Aiko Ringwald | Aufsatz | Gewerbliche Photovoltaikanlagen | EStB 2025, 427-432

(30) 2025 | BFH | III B 24/24 (AdV) v. 15.10.2024 | Beschluss | AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage | BFHE 286/2025, 43-49

(31) 15.10.2024 | BFH 3. Senat | III B 24/24 (AdV) | Beschluss | AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage | § 69 FGO, § 7g EStG 2009 vom 21. Dezember 2020, § 3 Nr 72 EStG 2009 vom 16. Dezember 2022, EStG VZ 2021, Art 2 Abs 1 GG, …

(32) 31.07.2025 | ab VZ 2025 | Kommentierung | § 6 Bewertung – ab VZ 2025; A. Inhalt und Bedeutung…; III. Normzusammenhänge und Verhältnis zu ande…; 2. Verhältnis zu den handelsrechtlichen Bewer…; a) Deutsche Vorschriften | Korn/Strahl | EStG eKommentar | 2026

(33) 21.10.2016 | bis VZ 2015 | Kommentierung | § 6 Bewertung – bis VZ 2015; C. Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (Abs. 2); II. Spezifische Voraussetzungen für das Sofortabschreibungswahlrecht; 2. Betragsgrenze | Korn/Strahl | EStG eKommentar | 2026