Steuerglossar

Jahresabschluss einfach erklärt!

Was ist ein Jahresabschluss?

Nach Handelsrecht besteht der Jahresabschluss eines Kaufmanns aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für das abgelaufene Geschäftsjahr.(1)(3)(4)

Bei Kapitalgesellschaften gehört zusätzlich ein Anhang zum Jahresabschluss; der Lagebericht tritt ergänzend hinzu, gilt aber formal nicht als Bestandteil des Jahresabschlusses.(4)

Für alle Jahresabschlüsse gilt das Stichtagsprinzip; der Abschlussstichtag richtet sich nach dem Geschäftsjahr bzw. Wirtschaftsjahr.(4)

Jahresabschluss und steuerliche Gewinnermittlung

Das Steuerrecht kennt grundsätzlich keine eigenständige Gewinnermittlung, sondern knüpft über das Maßgeblichkeitsprinzip an den handelsrechtlichen Jahresabschluss an.(1)(3)(5)

Nach § 5 Abs. 1 EStG ist bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich grundsätzlich das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ermittelte Betriebsvermögen zugrunde zu legen.(3)(5)

Die Steuerbilanz ist damit eine steuerlich korrigierte Handelsbilanz: Handelsrechtliche Ansätze und Bewertungen gelten, soweit ihnen keine zwingenden steuerlichen Sondervorschriften entgegenstehen.(2)(3)(5)

Für bilanzierende Steuerpflichtige bildet der Jahresabschluss damit den Startpunkt der steuerlichen Gewinnermittlung; abweichende steuerliche Regeln (z.B. § 6 EStG für Wertansätze) führen zu Mehr-/Weniger-Rechnungen oder einer gesonderten Steuerbilanz.(3)(5)(6)

Arten der steuerlichen Gewinnermittlung

Das Steuerrecht kennt mehrere Gewinnermittlungsarten, die eng mit der Frage verbunden sind, ob ein Jahresabschluss aufzustellen ist:(1)(7.1)

  • Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 EStG
    Der Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen.(7.1)
  • Handelsrechtlich buchführungspflichtige Gewerbetreibende müssen ihren Gewinn auch steuerlich durch Bilanzierung ermitteln.(8)(9)
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
    Wer keine Bücher führen muss und auch nicht freiwillig führt, ermittelt den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.(4)(7.1)
  • Das Wahlrecht zur EÜR besteht nur, solange kein Jahresabschluss aufgestellt wird; mit Erstellung eines Abschlusses entfällt das Wahlrecht und es ist nach § 5 EStG zu bilanzieren.(7.1)(10)(11)
  • Sonderformen (z.B. § 13a EStG für Land- und Forstwirte, § 5a EStG für Handelsschiffe)
    Hier gelten spezielle Gewinnermittlungsvorschriften anstelle des regulären Jahresabschlusses.(7.1)(7.2)

Freiberufler sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig und damit nicht zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich verpflichtet, können diese aber freiwillig wählen.(7.2)

Jahresabschluss, Steuerbilanz und E-Bilanz

Für bilanzierende Unternehmen wird der handelsrechtliche Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister übermittelt; maßgebliches Format ist in der Regel XML.(4)

Für steuerliche Zwecke muss der bilanzierende Steuerpflichtige entweder

  • den handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz (Mehr-/Weniger-Rechnung) übermitteln oder
  • eine eigenständige Steuerbilanz nebst steuerlicher GuV erstellen und elektronisch einreichen.(6)(9)(13)

In beiden Fällen bleibt der Jahresabschluss inhaltlicher Bezugspunkt der steuerlichen Gewinnermittlung; die steuerlichen Korrekturen setzen auf den handelsrechtlichen Werten auf.(5)(6)(13)(14)

Bedeutung des Jahresabschlusses aus steuerlicher Sicht
  • Er ist Ausgangspunkt der Gewinnermittlung für Einkommen- und Körperschaftsteuer, soweit eine Bilanzierungspflicht oder freiwillige Bilanzierung besteht.(1)(5)(13)
  • Über das Maßgeblichkeitsprinzip wirken Änderungen im Handelsbilanzrecht (z.B. durch BilMoG) auf die Steuerbilanz, soweit keine speziellen steuerlichen Gegenregelungen existieren.(5)(15)(16)
  • Der Jahresabschluss entscheidet mit darüber, ob die Gewinnermittlung bilanzierend oder überschussorientiert zu erfolgen hat und ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart möglich ist.(7.1)(10)(11)
Kurz-FAQ zum Jahresabschluss (Steuerfokus)

Brauche ich immer einen Jahresabschluss für die Steuer?
Nur wer gesetzlich oder freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, muss den Gewinn zwingend durch Bilanzierung ermitteln; ohne Buchführungspflicht kann alternativ die EÜR gewählt werden, solange kein Jahresabschluss erstellt wird.(4)(7.1)(8)(10)(11)

Wie unterscheidet sich Handelsbilanz von Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz folgt ausschließlich den handelsrechtlichen GoB, während die Steuerbilanz die Handelsbilanz um steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte korrigiert.(1)(3)(5)(14)

Welche Rolle spielt der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften?
Er besteht aus Bilanz, GuV und Anhang; der Lagebericht kommt ergänzend hinzu und bildet zugleich die Grundlage für die Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens über die steuerliche Gewinnermittlung.(4)(13)(17)

Quellen:

(1) 01.01.2025 | Gewinnermittlung | Lexikon | Gewinnermittlung | Holm Geiermann | Arnold/​​Geiermann, ABC der Bilanzierung 2025/​​2026 | 20. Auflage

(2) 01.10.2022 | § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden | Kommentierung | § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden; B. Betriebsvermögensvergleich bei …; II. Rechtsfolgen des § 5 Abs. 1 ES…; 2. Maßgeblichkeit der handelsrecht…; a) Überblick | Schiffers/Strahl/Fuhrmann/Veit | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(3) 01.10.2022 | § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden | Kommentierung | § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden; A. Inhalt und Bedeutung; I. Norminhalt | Schiffers/Strahl/Fuhrmann/Veit | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(4) 01.01.2025 | Jahresabschluss | Lexikon | Jahresabschluss | Andreas Arnold | Arnold/​​Geiermann, ABC der Bilanzierung 2025/​​2026 | 20. Auflage

(5) 01.01.2025 | Maßgeblichkeitsprinzip | Lexikon | Maßgeblichkeitsprinzip | Holm Geiermann | Arnold/​​Geiermann, ABC der Bilanzierung 2025/​​2026 | 20. Auflage

(6) 01.09.2024 | F. Stärkung der Eigenständigkeit der Steuerbilanz unter Aufrechterhaltung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz | Handbuch | F. Stärkung der Eigenständigkeit der Steuerbilanz unter Aufrechterhaltung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz; II. E-Bilanz | Kirsch | Ott, Handbuch Mittelständische Unternehmen | 173. Ergänzungslieferung, November 2025

(7) 01.01.2025 | Gewinnermittlungsart | Lexikon | Gewinnermittlungsart | Holm Geiermann | Arnold/​​Geiermann, ABC der Bilanzierung 2025/​​2026 | 20. Auflage

(8) 01.01.2025 | Bilanzierung | Lexikon | Bilanzierung | Holm Geiermann | Arnold/​​Geiermann, ABC der Bilanzierung 2025/​​2026 | 20. Auflage

(9) 01.12.2025 | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a) | Kommentierung | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a); B. Einkünfte aus Gewe…; II. Einkünfte aus ein…; 7. Erste Gewinnermitt…; a) Gewinn der Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft/Rechtsgemeinschaft) | Bodden | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(10) 10.03.2025 | VZ 2015 bis VZ 2021 | Kommentierung | § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden – VZ 2015 bis VZ 2021; B. Betriebsvermögensverglei…; I. Tatbestandsvoraussetzung…; 4. Freiwillige Buchführung und Bilanzierung | Schiffers/Köster | EStG eKommentar | 2026

(11) 01.10.2025 | § 5 Befreiungen | Kommentierung | § 5 Befreiungen; D. Die Steuerbefreiun…; IX. Körperschaften, P…; 4. Partielle Steuerpf…; a) Wirtschaftlicher G…; ee) Gewinnermittlung …; (3) Gewinnermittlungs…; (3.2) Einnahmenüberschussrechnung | Bott | Bott/​Walter, Körperschaftsteuergesetz | 189. Ergänzungslieferung, Februar 2026

(12) 01.07.2023 | § 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften | Kommentierung | § 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften; C. Direkte Steueranrechnung (§ 26 Abs. 1 KStG); IV. Ausländische Einkünfte; 10. Ermittlung der Höhe der ausländischen Einkünfte; a) Methodenproblem | Geurts | Bott/​Walter, Körperschaftsteuergesetz | 189. Ergänzungslieferung, Februar 2026

(13) 2012 | Künkele, Kai Peter; Zwirner, Christian | Aufsatz | Eigenständige Steuerbilanzpolitik nach BilMoG | Stbg 2012, 272

(14) 2009 | Kaminski, Bert | Aufsatz | Änderungen und Verabschiedung des BilMoG – Anmerkungen aus steuerlicher Sicht – | Stbg 2009, 197

(15) 2009 | Zwirner, Christian | Aufsatz | Auswirkungen des BilMoG auf die Rechnungslegung: Überblick über die größte deutsche Bilanzrechtsreform der letzten 25 Jahre | Stbg 2009, 273

(16) 09.03.2026 | ab VZ 2024 | Kommentierung | § 8 Ermittlung des Einkommens – ab VZ 2024; D. Einkommenser…; II. Abzugsverbo…; 9. Rechtsfolgen…; a) Auswirkungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft | Klett/Schüller | KStG eKommentar | 2026