Besteuerung von Personengesellschaften

Veröffentlicht: 7. April 2026
Letzte Aktualisierung: 9. April 2026
Besteuerung von Personengesellschaften

1. Warum die Besteuerung von Personengesellschaften so komplex ist

Die Besteuerung von Personengesellschaften zählt im ohnehin komplexen deutschen Steuerrecht zu den anspruchsvolleren Themenbereichen, weil auf dem Transparenzprinzip ein hybrides Besteuerungssystem beruht.(1)

Die Systematik der Besteuerung von Personengesellschaften fußt traditionell auf der anteiligen Zurechnung der Wirtschaftsgüter zu den Gesellschaftern und nicht auf einer eigenständigen Einkommensteuerpflicht der Gesellschaft.(2)

Das Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerung von Personengesellschaften nach wie vor nur punktuell, was zu Rechtsunsicherheiten und Abstimmungsproblemen mit dem Handelsrecht führt.(3)

Aktuelle Reformen wie das MoPeG und das KöMoG haben die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen verändert, ohne ein in sich geschlossenes neues Besteuerungskonzept zu schaffen.(4)

Fachautoren sehen daher deutlichen steuerpolitischen Handlungsbedarf und betonen, dass die Personengesellschaftsbesteuerung stärker in den Fokus der Gesetzgebung rücken müsse.(5)

2. Transparenzprinzip und Mitunternehmerschaft (§ 15 EStG)

Der Begriff des Mitunternehmers ist in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG verankert und dient dazu, die Einkünfte beim gemeinschaftlichen Bezug von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu bestimmen.(2)

Adressat der Einkommensteuer sind nicht die Personengesellschaften selbst, sondern die einzelnen Mitunternehmer, denen der Gewinn der Gesellschaft zugerechnet wird.(2)

Für den einzelnen Gesellschafter verdeutlicht § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG die Vergleichbarkeit mit dem Einzelunternehmer, dessen Gewinn ebenfalls unmittelbar der Einkommensteuer unterliegt.(3)

Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich einheitlich und gesondert auf Ebene der Personengesellschaft und wirkt als Grundlagenbescheid für die Besteuerung der Gesellschafter.(3)

Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften wird demgegenüber regelmäßig eine Bruchteilsbetrachtung angewendet, bei der Einkünfte und Wirtschaftsgüter unmittelbar den Gesellschaftern als Bruchteilseigentümern zugerechnet werden.(6)

3. Sonderbetriebsvermögen als zentrales Element

Wesentlicher Bestandteil des Besteuerungssystems für Personengesellschaften ist das Sonderbetriebsvermögen, das in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG verankert ist.(1)

Das Sonderbetriebsvermögen ist Ausfluss der Gleichstellungsthese, nach der Mitunternehmer Einzelunternehmern rechtlich weitgehend gleichgestellt werden sollen.(1)

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Sonderbetriebsvermögen beeinflusst nicht nur die laufende Gewinnermittlung, sondern wirkt in das Umwandlungssteuerrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das internationale Steuerrecht hinein.(1)

Jüngere Rechtsprechung hat zusätzliche Unsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen notwendigem und gewillkürtem Sonderbetriebsvermögen aufgezeigt, deren Beachtung für eine rechtssichere Einordnung von Praxisfällen unerlässlich ist.(1)

4. Dualismus der Unternehmensbesteuerung: Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Die deutsche Unternehmensbesteuerung ist dualistisch ausgestaltet und unterscheidet systematisch zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.(7)

Fachautoren gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Dualismus bei den Ertragsteuern weiterhin akzeptiert, sofern die Unterschiede sachlich begründet sind.(7)

Trotz Koordinierungsbemühungen sind Handels- und Steuerrecht für Personengesellschaften nicht vollständig aufeinander abgestimmt, was die Beratungspraxis erschwert.(3)

Rechtsformneutrale Modelle wie die Betriebssteuer oder eine Teilhabersteuer werden diskutiert, bislang aber nicht umgesetzt.(7)

Diskutiert wird seit Jahren, dass die unterschiedliche Steuerbelastung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art. 3 GG) kritisch zu hinterfragen ist.(8)

5. Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Mit § 34a EStG wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 eine Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne in Personenunternehmen eingeführt.(9)

Begünstigt wird der nicht entnommene bilanzielle Gewinn eines Personenunternehmens, der auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, um Eigenkapitalbildung zu fördern.(9)

Die Wirkung der Thesaurierungsbegünstigung zeigt sich insbesondere im Steuerbelastungsvergleich zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.(9)

In der Praxis gilt die Regelung als komplex, und es wird diskutiert, die Thesaurierungsbegünstigung durch niedrigere Sätze, flexiblere Nachversteuerungsmechanismen und eine breitere Bemessungsgrundlage attraktiver zu gestalten.(5)

Im Kontext der Corona-Krise wird ein modernisiertes Thesaurierungssystem nach § 34a EStG als ein wichtiges Instrument gesehen, um die Steuerbelastung von Personengesellschaften zu senken und Investitionsanreize zu schaffen.(10)

6. Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG)

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde Personengesellschaften eine Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft eingeräumt (§ 1a KStG).^(4)

Die Option soll Rechtsformflexibilität schaffen und ermöglicht es, Personengesellschaften in bestimmten Konstellationen wie Körperschaften zu besteuern.(7)

Dabei kommt es im Verhältnis zum Ausland zu Qualifikations- und Zurechnungskonflikten, weil Deutschland optierende Gesellschaften körperschaftsteuerlich behandelt, während ausländische Staaten sie weiterhin als Personengesellschaften einordnen können.(11)

Die Literatur diskutiert verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Optionsmodell, insbesondere mit Blick auf das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Folgerichtigkeitsgebot.(12)

Zudem wird die restriktive Verwaltungsauslegung des § 1a KStG kritisiert, etwa hinsichtlich der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen, der Organschaftsfähigkeit und der Nachversteuerungssperrfristen.(13)

7. Gesellschaftsrechtliche Reformen (MoPeG) und steuerliche Folgen

Durch das MoPeG wird das bisherige Gesamthandsprinzip im BGB aufgegeben und das Vermögen der Personengesellschaft der Gesellschaft selbst zugeordnet.(14)

Der neue § 713 BGB bestätigt damit eine Entwicklung, nach der das Gesellschaftsvermögen schon zuvor faktisch der Gesellschaft zugeordnet wurde.(14)

Trotz dieser zivilrechtlichen Neuausrichtung sieht die Fachliteratur keinen unmittelbaren Anlass, § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anders anzuwenden, sodass die transparente Besteuerung fortgilt.(14)

Gleichzeitig wird diskutiert, ob die Abschaffung der Gesamthandschaft im Zivilrecht eine Anpassung der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften erleichtern und zu einer Vereinfachung führen könnte.(2)

Offen bleibt, wie sich der Dualismus zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften langfristig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht auswirken wird.(14)

8. Aktuelle Brennpunkte und Reformbedarf

Fachbeiträge verweisen auf zahlreiche offene Fragen und Praxisprobleme, etwa zur Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen, zur Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften oder zu mehrstufigen Mitunternehmerstrukturen.(15)

Auch grenzüberschreitende Sachverhalte mit Personengesellschaften führen mangels einheitlichen Konzeptes zu Zurechnungs- und Qualifikationskonflikten im internationalen Steuerrecht.(16)

Im nationalen Bereich werden insbesondere die Abfärbe- und Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 EStG, die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG und die Rolle des Sonderbetriebsvermögens als konfliktträchtig hervorgehoben.(3)

Experten fordern steuerpolitische Strukturverbesserungen, die von einer Weiterentwicklung der Thesaurierungsbegünstigung über eine verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer bis hin zu einer durchdachten Option zur Körperschaftsbesteuerung reichen.(5)

Zudem wird diskutiert, ob der Gesetzgeber mittelfristig das Sonderbetriebsvermögen und zentrale Steuerbilanzierungsregeln für Personengesellschaften grundlegend überprüfen sollte.(5)

9. Fazit für die Praxis

Für Gesellschafter von Personengesellschaften bleiben das Transparenzprinzip, die Mitunternehmerschaft nach § 15 EStG und das Sonderbetriebsvermögen die zentralen Stellschrauben der Ertragsbesteuerung.(1)

Gleichzeitig eröffnen Instrumente wie die Thesaurierungsbegünstigung und die Option zur Körperschaftsbesteuerung Gestaltungsräume, die jedoch mit erheblichen Detailfragen und Risiken verbunden sind.(9)

Die laufenden gesellschafts- und steuerrechtlichen Reformen verschärfen den Bedarf an laufender Überprüfung bestehender Strukturen, um steuerliche Belastung, Flexibilität und Rechtssicherheit in Einklang zu bringen.(4)

Quellen

(1) 2025 | Paschmanns, Vivienne | Aufsatz | Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen – wichtige Entwicklungen für die Praxis | KÖSDI 2025, 24527-24538

(2) 2022 | Wichmann, Gerd | Aufsatz | Bedeutung der Gesamthandschaft für das Ertragsteuerrecht – aus Sicht des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) | Stbg 2022, 81-88

(3) 2019 | Christoph Uhländer | Aufsatz | 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern | DB 2019, 2373-2378

(4) 2022 | Gert Müller-Gatermann | Aufsatz | Zur zukünftigen Besteuerung der Personengesellschaften | FR 2022, 637-641

(5) 2019 | Ulrich Prinz | Aufsatz | Brennpunkt Personengesellschaftsbesteuerung | DB 2019, Heft 17, M4-M5

(6) 2013 | David Peters | Aufsatz | Die Besteuerung von Personengesellschaften mit Überschusseinkünften | Forum Steuerrecht 2013 2013, 115-139

(7) 2025 | Holger Kahle | Aufsatz | Die Ertragsbesteuerung der Personengesellschaft in der Diskussion | DB 2025, 1643-1650

(8) 2006 | Prinz, Ulrich | Aufsatz | Aktuelle Praxisschwerpunkte bei der Besteuerung von Personengesellschaften | Stbg 2006, 49

(9) 2007 | Ursula Ley, Hermann Bernwart Brandenberg | Aufsatz | Unternehmensteuerreform 2008: Thesaurierung und Nachversteuerung bei Personenunternehmen | FR 2007, 1085-1109

(10) 2020 | Wolfgang Haas, Monika Wünnemann | Aufsatz | Aktuelle Corona-Krise – notwendige kurz- und mittelfristige Maßnahmen bei den Unternehmenssteuern | Ubg 2020, 181-189

(11) 2021 | Daniela Hohenwarter-Mayr, Magdalena Holzer | Aufsatz | „Check the box in Germany“: Die Folgen des KöMoG für Österreich | RdW 2021, 582-591

(12) 2020 | David Stein | Aufsatz | Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Option zur Körperschaftsbesteuerung von Personengesellschaften | BB 2020, 1879-1888

(13) 2022 | Michael Wernberger, Clemens Wangler | Aufsatz | Das Optionsmodell für Personengesellschaften auf dem Prüfstand | DStR 2022, 1513-1522

(14) 2023 | Erik Röder | Aufsatz | Der Einfluss des MoPeG auf die Besteuerung von Personengesellschaften | DStR 2023, 1085-1094

(15) 2017 | Ulrich Prinz | Kongressvortrag, Aufsatz | Einführende Vorbemerkungen zur Personengesellschaftsbesteuerung 2016/2017 | JbFfSt 2017/2018, 482-484

(16) 2014 | Georg Kofler, Jürgen Lüdicke, Madeleine Simonek | Aufsatz | Hybride Personengesellschaften – Umsetzung des OECD Partnership Reports in Deutschland, Österreich und der Schweiz | IStR 2014, 349-366