Verdeckte Einlage
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist eine verdeckte Einlage?
- 2. Abgrenzung: Verdeckte Einlage vs. verdeckte Sacheinlage
- 3. Mögliche Gegenstände einer verdeckten Einlage
- 4. Bewertung der verdeckten Einlage auf Gesellschaftsebene
- 5. Steuerliche Folgen der verdeckten Einlage bei der Kapitalgesellschaft
- 6. Steuerliche Folgen beim Gesellschafter
- 7. Typische Praxisfälle verdeckter Einlagen
- 8. Verdeckte Einlage in Personengesellschaften
- 9. Fazit
- Quellen
1. Was ist eine verdeckte Einlage?
Unter einer verdeckten Einlage versteht man die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person an eine Kapital- oder Personengesellschaft, ohne dass hierfür neue Gesellschaftsrechte gewährt werden und die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.(1)(2)(3)(4)(5)
Ein Nichtgesellschafter hätte diesen Vorteil bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns typischerweise nicht eingeräumt.(1)(2)(3)(4)(6)
Wesentliche Tatbestandsmerkmale sind damit:(1)(2)(4)(5)(6)
- Zuwendung eines Vermögensvorteils (z.B. Wirtschaftsgut, Forderungsverzicht, Wegfall einer Verbindlichkeit). (4)(6)(7)(8)(9)
- Zuwendung durch Gesellschafter oder nahestehende Person.(1)(4)(6)(10)(11)
- Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (Fremdvergleichsmaßstab).(1)(2)(3)(4)(6)
- Unentgeltlichkeit im steuerlichen Sinn, da keine Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten gewährt wird.(3)(5)(8)(12)(13)
Nicht unter den Begriff der verdeckten Einlage fällt die offene Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, da es sich hierbei um ein entgeltliches, tauschähnliches Geschäft handelt.(5)(12)(13)(14)(15)
2. Abgrenzung: Verdeckte Einlage vs. verdeckte Sacheinlage
Die verdeckte Einlage (Steuerrecht) ist von der verdeckten Sacheinlage (Gesellschaftsrecht, § 19 Abs. 4 GmbHG) strikt zu trennen.(5)(12)(13)(16.1)(17)
- Verdeckte Einlage: unentgeltliche Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen gegen Anteile.(3)(5)(8)(12)(13)
- Verdeckte Sacheinlage: zivil- und steuerrechtlich entgeltlicher Vorgang, soweit der Wert der Sacheinlage der Bareinlageverpflichtung entspricht (Anschaffungsgeschäft bei der GmbH, Veräußerungsgeschäft beim Einlageverpflichteten).(5)(12)(13)(15)(17)
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3. Mögliche Gegenstände einer verdeckten Einlage
Gegenstand einer verdeckten Einlage können insbesondere sein:(6)(8)(16.1)(16.2)(16.3)
- Einzelwirtschaftsgüter (materiell und immateriell, z.B. Maschinen, Forderungen, Geschäfts- oder Firmenwert).(16.1)(16.2)(16.3)(20.1)(20.2)
- Betriebliche Sachgesamtheiten wie Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil (dann regelmäßig mit Aufgabe- bzw. Entnahmefolgen).(12)(13)(16.3)(20.2)(22)
- Forderungsverzichte auf werthaltige Gesellschafterforderungen (einschließlich Rangrücktritt mit Passivierungsverbot nach § 5 Abs. 2a EStG).(6)(7)(8)(23)(24)
- Anteile an Kapitalgesellschaften (wesentliche Beteiligungen i.S. des § 17 EStG und sonstige Kapitalanlagen).(8)(14)(16.2)(16.3)(25.1)
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen die verdeckte Einlage innerhalb der Spekulationsfrist als Veräußerung fingiert wird.(2)(15)(16.2)(16.3)(20.2)
- Mittelbare Einlagen in Konzern- und Schwestergesellschaftsstrukturen (z.B. Tilgung fremder Verbindlichkeiten, überhöhte oder fehlende Entgelte).(10)(26)(27)(28)(29)
Auch bei Personengesellschaften kann eine verdeckte Einlage vorliegen, etwa bei unentgeltlicher Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen ohne Gegenleistung.(4)(9)(30)(31)(32)
4. Bewertung der verdeckten Einlage auf Gesellschaftsebene
In der Steuerbilanz der empfangenden Kapitalgesellschaft ist die verdeckte Einlage nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen.(6)(8)(16.2)(27)(33)
- Grundsatz: Ansatz mit Teilwert; maßgeblich ist der Betrag, den ein fiktiver Erwerber als Preis für das einzelne Wirtschaftsgut zahlen würde.(2)(6)(8)(16.2)(33)
- Drei-Jahres-Regel („junge Wirtschaftsgüter“): Wurde das Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor der Einlage angeschafft oder hergestellt, ist der Ansatz grundsätzlich auf die (fortgeführten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten begrenzt, soweit die Sonderregel nicht teleologisch reduziert wird.(7)(8)(16.2)(33)(34)
- Spezialfälle (Anteils- und Grundstückseinlagen): Bei Anteilen i.S. des § 17 EStG und bestimmten Kapitalanlagen sowie Grundstücken innerhalb der Spekulationsfrist greift eine eigenständige Besteuerung der stillen Reserven auf Gesellschafterebene; die Einlage wird dabei gleichwohl auf Gesellschaftsebene mit dem tatsächlichen Wert angesetzt.(2)(8)(16.2)(16.3)(20.2)
Die Bewertung ist zugleich maßgeblich für das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG), auf das die verdeckte Einlage mit dem Teilwert im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses gutgeschrieben wird.(26)(27)(33)(35)(36)
5. Steuerliche Folgen der verdeckten Einlage bei der Kapitalgesellschaft
5.1 Einkommensermittlung (§ 8 Abs. 3 KStG)
Handelsrechtlich wird die Vermögensmehrung durch eine verdeckte Einlage häufig als Ertrag ausgewiesen.(3)(9)(20.1)(37)(38)
Steuerlich gilt jedoch:(26)(27)(33)(36)(38)
- Grundsatz der Steuerneutralität: Verdeckte Einlagen erhöhen das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG); das Bilanzergebnis ist außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Einlage zu kürzen.(6)(27)(33)(36)(38)
- Korrespondenzprinzip (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG): Soweit die verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat (z.B. Betriebsausgabenabzug, Teileinkünftebesteuerung, Steuerbefreiung), tritt ausnahmsweise eine Einkommenserhöhung bei der Gesellschaft(11)(26)(27)(36)(38)
Dies kann vor allem bei Überentgelten, Ertragszuschüssen, Forderungsverzichten und grenzüberschreitenden Konstellationen zu einer unerwarteten Steuerbelastung bei der empfangenden Gesellschaft führen.(10)(26)(27)(35)(39)
5.2 Formelle Korrespondenz (§ 32a KStG)
Durch § 32a KStG wurde ein Änderungstatbestand geschaffen, der es ermöglicht, Steuerbescheide von Gesellschaft und Gesellschafter korrespondierend zu berichtigen, wenn verdeckte Einlagen (oder vGA) nachträglich festgestellt oder anders beurteilt werden.(27)(36)(38)(40)(41)
Die Vorschrift sichert insbesondere, dass die Steuerneutralität der verdeckten Einlage auf Gesellschaftsebene auch nachträglich hergestellt werden kann, selbst wenn der Körperschaftsteuerbescheid bereits bestandskräftig war.(36)(38)(39)(41)(42)
6. Steuerliche Folgen beim Gesellschafter
6.1 Nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung
Auf Ebene des Anteilseigners führt eine verdeckte Einlage grundsätzlich zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung („nachträgliche Anschaffungskosten“).(7)(8)(16.4)(16.3)(25.1)
- Betriebsvermögen → Betriebsvermögen: Gehören sowohl die Beteiligung als auch das eingelegte Wirtschaftsgut zu demselben Betriebsvermögen, erhöhen sich die Anschaffungskosten regelmäßig um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 6 Satz 2 EStG).(7)(8)(16.4)(16.3)(24)
- Drei-Jahres-Regel auf Gesellschafterebene: Wurde das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft, sind die nachträglichen Anschaffungskosten auf die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten begrenzt (§ 6 Abs. 6 Satz 3 EStG).(7)(16.4)(25.1)(25.2)(34)
- Privatvermögen → Betriebsvermögen → Kapitalgesellschaft: Wird zunächst aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt und von dort verdeckt in die Kapitalgesellschaft übertragen, liegt eine zweistufige Einlage vor; beide Einlagen sind – vorbehaltlich Sonderregeln – mit Teilwert zu bewerten.(7)(20.2)(22)(25.1)(25.2)
Die erhöhten Anschaffungskosten wirken sich insbesondere bei einer späteren Veräußerung der Beteiligung (z.B. § 17 EStG, § 8b KStG) gewinnmindernd aus.(8)(16.4)(23)(25.1)(34)
6.2 Gewinnrealisierung durch Entnahme, Betriebsaufgabe oder fiktive Veräußerung
Verdeckte Einlagen können beim Gesellschafter zu steuerpflichtigen Gewinnen führen:(14)(15)(16.3)(20.2)(22)
- Entnahme aus Betriebsvermögen: Wird ein Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermögen verdeckt in eine GmbH eingelegt, liegt zuvor regelmäßig eine steuerliche Entnahme zum Teilwert vor (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG); die Differenz zum Buchwert ist zu versteuern.(7)(15)(16.3)(20.1)(20.2)
- Übertragung von Betrieben/Teilbetrieben/Mitunternehmeranteilen: Die verdeckte Einlage solcher Sachgesamtheiten wird als BetriebsaufgabeS. des § 16 Abs. 3 EStG behandelt; eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG scheidet aus.(12)(13)(16.3)(20.2)(22)
- Grundstücke im Privatvermögen: Die verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft innerhalb der 10-Jahres-Frist wird als Veräußerung fingiert (§ 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG); Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen Anschaffungskosten und gemeinem Wert.(2)(15)(16.2)(16.3)(20.2)
- Beteiligungen im Privatvermögen: Verdeckte Einlagen von Anteilen können als Veräußerung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG bzw. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG fingiert werden; die Differenz zwischen gemeinem Wert und Anschaffungskosten ist steuerpflichtig.(8)(11)(16.2)(16.3)(34)
7. Typische Praxisfälle verdeckter Einlagen
7.1 Forderungsverzicht des Gesellschafters
Der Verzicht auf eine werthaltige Gesellschafterforderung oder ein Rangrücktritt mit Passivierungsverbot führt regelmäßig zu einer verdeckten Einlage in Höhe des tatsächlichen Werts der Forderung.(7)(8)(23)(24)(27)
- Bei der Gesellschaft: Wegfall der Verbindlichkeit, neutralisiert über § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG, aber ggf. Einkommenserhöhung nach Satz 4.(8)(26)(27)(33)(36)
- Beim Gesellschafter: nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung; ggf. Entnahme-/Aufgabegewinn, wenn Forderung Betriebsvermögen war.(7)(8)(16.4)(16.3)(24)
7.2 Schwestergesellschaften und Dreiecksfälle
Tilgt eine Schwestergesellschaft unentgeltlich Verbindlichkeiten einer anderen Schwestergesellschaft oder werden überhöhte Entgelte gezahlt, liegt häufig eine vGA an die Muttergesellschaft und zugleich eine verdeckte Einlage der Mutter in die begünstigte Gesellschaft vor.(10)(26)(27)(28)(29)
In solchen Konstellationen ist die Abfolge „vGA → verdeckte Einlage → nachträgliche Anschaffungskosten → außerbilanzielle Korrekturen“ sorgfältig nachzuzeichnen, um Doppel- oder Nichtbesteuerungen zu vermeiden.(10)(26)(27)(29)(45)
7.3 Rückgewähr von verdeckten Gewinnausschüttungen
Die Rückgewähr einer vGA ist steuerlich grundsätzlich unbeachtlich und hebt die vGA nicht auf.(11)(20.3)(37)(40)(41)
Gibt der Gesellschafter den Vorteil an die Gesellschaft zurück, wird dies regelmäßig als verdeckte Einlage behandelt, die das steuerliche Einlagekonto erhöht, aber nicht auf Ausschüttungen desselben Jahres angerechnet werden kann.(20.3)(27)(33)(36)(38)
8. Verdeckte Einlage in Personengesellschaften
Auch bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) spielen verdeckte Einlagen eine Rolle.(4)(9)(30)(31)(32)
- Verdeckte Einlagen liegen vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft ohne Gegenleistung einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet, etwa durch unentgeltliche Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts aus dem Privatvermögen oder durch überhöhte Gegenleistungen des Gesellschafters.(4)(6)(9)(30)(31)
- Steuerlich sind diese Einlagen nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert (bzw. ggf. eingeschränkt) zu bewerten.(4)(9)(22)(30)(31)
Disquotale Einlagen können zudem schenkungssteuerliche Implikationen haben, insbesondere bei personenbezogenen Gesellschaften und verdeckten Schenkungen von Betriebsvermögen.(6)(31)(32)(47)(48)
9. Fazit
Die verdeckte Einlage ist ein zentrales Instrument an der Schnittstelle von Kapitalgesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Ertragsteuerrecht und dient im Ergebnis dazu, gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögensmehrungen auf Ebene der Gesellschaft von der Ertragsbesteuerung auszunehmen.(3)(6)(11)(33)(38)
Beratungsschwerpunkte in der Praxis sind u.a.:(7)(9)(20.1)(20.2)(30)
- Strukturierung von Forderungsverzichten, Ertragszuschüssen und Rekapitalisierungen als verdeckte Einlagen. (8)(10)(20.2)(24)(26)
- Gestaltung von Einlagen in Konzernen und Schwestergesellschaften unter Beachtung des Korrespondenzprinzips (§ 8 Abs. 3 Sätze 4–6, § 32a KStG). (26)(27)(28)(29)(45)
- Steuerlich optimale Bewertung und Zuordnung von Wirtschaftsgütern (Privatvermögen/Betriebsvermögen, Betrieb/Teilbetrieb). (7)(16.3)(20.2)(22)(30)
- Abgrenzung von verdeckter Einlage, verdeckter Sacheinlage, vGA und verdeckter Schenkung, insbesondere bei disquotalen Beiträgen.(5)(17)(32)(47)(48)
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Quellen
(1) 26.07.1994 | Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 5. Senat | V 84/93 | Urteil | Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers / Sanierung oder verdeckte Einlage | § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG
(2) 01.07.2017 | § 23 Private Veräußerungsgeschäfte | Kommentierung | § 23 Private Veräußerungsgeschäfte; II. Zeitlicher Anwendungsbereich; IX. Fiktion der Veräußerung (Abs. 1 Satz 5); 2. Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Satz 5 Nr. 2) | T. Carlé | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 166. Ergänzungslieferung, Januar 2026
(3) 2002 | Jens Reddig | Aufsatz | Die verdeckte Einlage in Kapitalgesellschaften – Ein Überblick | SteuerStud 2002, 596-602
(4) 01.03.2024 | Verdeckte Einlagen | Arbeitshilfen | Verdeckte Einlagen; B. Einzeldarstellungen; V. Verdeckte Einlagen in Personengesellschaften | Schoor/Hans Walter Schoor | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 163. Ergänzungslieferung, Februar 2026
(5) 2009 | Fuhrmann, Claas; Demuth, Ralf | Aufsatz | Themen – Verdeckte Sacheinlagen in die GmbH im Zivil- und Steuerrecht | KÖSDI 2009, 16562
(6) 2000 | Gerhard Kölpin | Aufsatz | Verdeckte Einlagen im Bilanz- und Körperschaftsteuerrecht | BBK Fach 13, 4281-4288 (7/2000)
(7) 01.03.2024 | Verdeckte Einlagen | Arbeitshilfen | Verdeckte Einlagen; B. Einzeldarstellungen; IV. Folgen der verdeckten Einlage auf der Ebene des Anteilseigners | Schoor/Hans Walter Schoor | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 163. Ergänzungslieferung, Februar 2026
(8) 01.01.2026 | § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen | Kommentierung | § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen; B. Gewinnermittlung …; X. Entnahmen und Ein…; 7. Einlage…; a) Einlage von Wirts…; hh) Einlagen bei Kap…; (2) Verdeckte Einlagen in Kapitalgesellschaften | Korn u. a./Korn … | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 166. Ergänzungslieferung, Januar 2026
(9) 2005 | Tino Srebne | Aufsatz | Die verdeckte Einlage im Bilanz-, Ertrag- und Umsatzsteuerrecht | SteuerStud 2005, 9-20
(10) 01.05.2013 | Drittaufwand | Arbeitshilfen | Drittaufwand; B. Einzeldarstellungen; III. Mittelbare verdeckte Einlage als Drittaufwand?; 2. Verdeckte Einlage bei Schwestergesellschaften | Ottersbach/Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 163. Ergänzungslieferung, Februar 2026
(11) 2025 | Henrik Schneider | Rechtsprechungsübersicht, Aufsatz | Aktuelle Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage | NWB 2025, 978-986
(12) 31.07.2025 | ab VZ 2025 | Kommentierung | § 6 Bewertung – ab VZ 2025; H. Tausch und verdeckte Einlage (Abs. 6); I. Tausch (Abs. 6 Satz 1); 4. Bedeutung für gesellschaftsrechtliche Maßnahmen | Korn/Strahl | EStG eKommentar | 2026
(13) 01.03.2025 | § 6 Bewertung | Kommentierung | § 6 Bewertung; H. Tausch und verdeckte Einlage (Abs. 6); I. Tausch (Abs. 6 Satz 1); 4. Bedeutung für gesellschaftsrechtliche Maßnahmen | Korn/Strahl | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 166. Ergänzungslieferung, Januar 2026
(14) 1979 | L Schmidt | Aufsatz | Wesentliche Beteiligungen des Privatvermögens als Gegenstand verdeckter Einlagen | Information StW 1979, 361
(15) 1987 | LS | Anmerkung | Verkauf des Einzelunternehmens – übergehender Geschäftswert als verdeckte Einlage – Versteuerung stiller Reserven | DStR 1987, 560
(16) 01.01.2026 | Verdeckte Einlage | Lexikon | Verdeckte Einlage | Masuch/Meyer, ABC des GmbH-Geschäftsführers 2026 | 17. Auflage
(17) 01.01.2026 | Verdeckte Sacheinlage | Lexikon | Verdeckte Sacheinlage | Masuch/Meyer, ABC des GmbH-Geschäftsführers 2026 | 17. Auflage
(18) 01.03.2024 | Verdeckte Einlagen | Arbeitshilfen | Verdeckte Einlagen; B. Einzeldarstellungen; II. Gegenstand einer verdeckten Einlage | Schoor/Hans Walter Schoor | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 163. Ergänzungslieferung, Februar 2026
(19) 2019 | Katrin Dorn | Aufsatz | Zur Möglichkeit der Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens im Wege der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten | Ubg 2019, 157-163
(20) 01.03.2025 | § 6 Bewertung | Kommentierung | § 6 Bewertung; H. Tausch und verdeckte Einlage (Abs. 6); II. Verdeckte Einlage (Abs. 6 Satz 2 und 3); 1. Begriff und Wirkung | Korn/Strahl | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 166. Ergänzungslieferung, Januar 2026
(21) 1998 | Dietmar Gosch | Anmerkung | Mittelbare verdeckte Einlagen | StBp 1998, 80-81
(22) 09.03.2026 | ab VZ 2024 | Kommentierung | § 8 Ermittlung des Einkommens – ab VZ 2024; D. Einkommensermittlung und -verte…; III. Keine Einkommenserhöhung durc…; 14. Bewertung der verdeckten Einla…; a) Anschaffungskosten des Gesellschafters | Klett/Schüller | KStG eKommentar | 2026
(23) 2015 | Jan Dierk Becker, Thomas Loose | Aufsatz | Steuerfallen bei der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung inländischer Kapitalgesellschaften durch ihre ausländischen Anteilseigner | IStR 2015, 221-227
(24) 03.2026 | 4. Außerbilanzielle Korrekturen (Zeilen 37a–298) | Handbuch | 4. Außerbilanzielle Korrekturen (Zeilen 37a–298); c) Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen, die unter das Korrespondenzprinzip des § 8 Abs. 3 Satz 4 EStG sowie § 6b EStG fallen (Zeilen 75–79) | Claudy | Claudy/Henseler/Kümpel, … 2025, Band 3 | 2026
(25) 23.10.1985 | BFH 1. Senat | I R 247/81 | Urteil | 1. Beherrschender Gesellschafter ist auch ein Gesellschafter, der nur mit 50 v.H. an einer Gesellschaft beteiligt ist, die aber nach ihrer Satzung ausschließlich für diesen Gesellschafter als Handelsvertreter oder Kommissionär tätig sein darf und die außerdem aufgrund vertraglicher … | § 6 Abs 1 S 2 KStG 1968, § 2 Abs 1 Nr 1 KStG 1968
(26) 19.05.1982 | BFH 1. Senat | I R 102/79 | Urteil | 1. Verbürgt sich eine inländische Tochtergesellschaft für eine andere inländische Tochtergesellschaft, ohne für die Übernahme dieses Wagnisses ein Entgelt zu verlangen, überträgt ferner die eine Tochtergesellschaft auf ihre Schwestergesellschaft unentgeltlich ihre Exportabteilung, liegt ein die … | § 6 Abs 1 S 2 KStG, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, § 43 Abs 1 EStG, § 43 Abs 3 EStG, § 43 Abs 4 EStG, …
(27) 2011 | Uwe Grobshäuser | Aufsatz | Offene und verdeckte Einlagen in Personen- und Kapitalgesellschaften | NWB 2011, 4168-4177
(28) 2000 | Joachim Schulze-Osterloh | Festschriftenbeitrag, Aufsatz | Verdeckte Entnahmen und verdeckte Einlagen bei der Personengesellschaft | Bilanzierung und Besteuerung der Unternehmen 2000, 377-390
(29) 2015 | Guido Förster, Carmen Walla | Aufsatz | Disquotale Einlagen bei personenbezogenen Kapitalgesellschaften | FR 2015, 961-971
(30) 01.01.2026 | § 8 Ermittlung des Einkommens | Kommentierung | § 8 Ermittlung des Einkommens; G. Besonderheiten der Einkommensermittlung (§ 8 Abs. 3 KStG); IV. Keine Erhöhung des Einkommens durch verdeckte Einlagen (Satz 3); 2. Rechtsfolge der verdeckten Einlage | Bott/Hamacher/Schober/Wulbusch | Bott/Walter, Körperschaftsteuergesetz | 189. Ergänzungslieferung, Februar 2026
(31) 2023 | Hans Ott | Entscheidungsbesprechung, Aufsatz | Die steuerneutrale verdeckte Einlage von „jungen“ Anteilen in eine Kapitalgesellchaft | DB 2023, 1558-1562
(32) 02.2023 | 4. Außerbilanzielle Korrekturen (Zeilen 38–298) | Handbuch | 4. Außerbilanzielle Korrekturen (Zeilen 38–298); c) Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen die unter das Korrespondenzprinzip des § 8 Abs. 3 Satz 4 EStG sowie § 6b EStG fallen (Zeilen 73–79) | Claudy | Claudy/Henseler/Kümpel, … 2022, Band 1 | 2023
(33) 01.03.2025 | § 6 Bewertung | Kommentierung | § 6 Bewertung; H. Tausch und verdeckte Einlage (Abs. 6); II. Verdeckte Einlage (Abs. 6 Satz 2 und 3); 6. Materielle und formelle Korrespondenz für verdeckte Einlagen | Korn/Strahl | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 166. Ergänzungslieferung, Januar 2026
(34) 2006 | André Briese | Aufsatz | Nochmals: Zur verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage | GmbHR 2006, 1308-1312
(35) 01.03.2024 | Verdeckte Einlagen | Arbeitshilfen | Verdeckte Einlagen; B. Einzeldarstellungen; III. Folgen der verdeckten Einlage auf der Ebene der Gesellschaft | Schoor/Hans Walter Schoor | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 163. Ergänzungslieferung, Februar 2026
(36) 2018 | Roland Wacker | Anmerkung | Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen | IStR 2018, 887-888
(37) 2009 | Alexander Horst | Aufsatz | Formelle Korrespondenz | NWB 2009, 2954-2964
(38) 2007 | Ralf Neumann | Aufsatz | Neuregelung für vGA und verdeckte Einlagen | GmbH-StB 2007, 112-116
(39) 08.02.2012 | Finanzgericht Baden-Württemberg 4. Senat | 4 K 4769/10 | Urteil | Anwendbarkeit der Korrespondenzregelung des § 32a KStG bei in Folge gleicher Steuerlast fehlendem geänderten Körperschaftsteuerbescheid – Ermessensausübung nach § 32a KStG – Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Übernahme eines Grundstückskaufpreises ohne Vereinbarung eines Gesellschafterdarlehens … | § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999, § 32a KStG 2002 vom 13. Dezember 2006, § 34 Abs 13b KStG 2002 vom 13. Dezember 2006, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, …
(40) 2008 | Bernhard Janssen | Aufsatz | Vierecksfälle bei der formellen und materiellen Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen | GStB 2008, 413-415
(41) 2009 | Ulrich Breier | Entscheidungsbesprechung, Aufsatz | Schenkungsteuer bei verdeckter Einlage und verdeckter Gewinnausschüttung | Ubg 2009, 417-425
(42) 2021 | Dieter Schulze zur Wiesche | Aufsatz | Verdeckte Schenkungen von Betriebsvermögen und Verschonung | BB 2021, 158-162