Branchenspezifische Steuerberatung

Steuerberatung für Gerüstbau­unternehmen

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Bauabzugsteuer, Abrechnung von Standzeiten und Investitionen in Gerüstmaterial: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihres Gewerks und begleiten Gerüstbauunternehmen digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.

Erstgespräch vereinbaren
Persönlich, digital und mit festem Ansprechpartner
Steuerliche Beratung eines Gerüstbauunternehmens
Baulohn & Sozialkasse

Rechtssichere Abrechnung nach den Tarifregelungen des Gerüstbaugewerbes.

Umsatzsteuer korrekt abgegrenzt

Gerüstbauleistungen, Vorhaltung und Bauabzugsteuer sauber eingeordnet.

Digital & termingerecht

Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.

Gerüstbau im Fokus

Steuerliche Besonderheiten im Gerüstbau

Der Gerüstbau steht steuerlich zwischen den Welten: Für die Bauabzugsteuer gelten Gerüstbauarbeiten als Bauleistungen, während sie umsatzsteuerlich regelmäßig nicht unter § 13b UStG fallen. Diese Abgrenzung muss in der Rechnungsstellung sicher beherrscht werden.

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Saison-Kurzarbeitergeld, Abrechnung von Auf- und Abbau sowie Vorhaltezeiten und ein kapitalintensiver Gerüstpark: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.

01

Baulohn zuverlässig abgewickelt

Sozialkassenbeiträge, tarifliche Mindestlöhne und Saison-Kurzarbeitergeld laufen strukturiert in der Lohnbuchhaltung.

02

Rechnungen rechtssicher gestellt

Auf- und Abbau, Vorhaltung und Zusatzleistungen werden umsatzsteuerlich korrekt voneinander abgegrenzt.

03

Gerüstpark vorausschauend geplant

Investitionen in Material, Lager und Fuhrpark werden steuerlich gestaltet, bevor wichtige Entscheidungen fallen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen für Gerüstbauunternehmen

Von der digitalen Finanzbuchhaltung und dem Baulohn über Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer bis zur Investitions- und Nachfolgeplanung: Wir verbinden verlässliche Abläufe mit branchenspezifischer Beratung.

01

Digitale Finanzbuchhaltung

Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Ihre Entscheidungen.

02

Baulohn mit SOKA Gerüstbau und Saison-Kug

Beiträge zur Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, tarifliche Mindestlöhne, Wintergeld und Saison-Kurzarbeitergeld: Wir rechnen strukturiert und termingerecht ab – einschließlich der erforderlichen Erstattungsanträge.

03

Umsatzsteuer: Gerüstbau als Sonderfall

Gerüstbauleistungen fallen regelmäßig nicht unter § 13b UStG und werden daher grundsätzlich mit Umsatzsteuer abgerechnet. Wir prüfen Ihre Auftragskonstellationen, entwickeln eine einheitliche Abrechnungslogik und dokumentieren diese nachvollziehbar.

04

Bauabzugsteuer & Freistellungsbescheinigung

Für die Bauabzugsteuer gelten Gerüstbauarbeiten als Bauleistungen. Ohne gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG können Auftraggeber 15 Prozent der Gegenleistung einbehalten. Wir behalten die Laufzeit Ihrer Bescheinigung im Blick.

05

Standzeiten & Vorhaltung abrechnen

Auf- und Abbau, Grundvorhaltezeit und verlängerte Gebrauchsüberlassung werden sauber voneinander getrennt. So entstehen nachvollziehbare Rechnungen und eine periodengerechte Erlöserfassung bei langen Standzeiten.

06

Gerüstpark & Investitionen

Ihr Gerüstmaterial bindet erhebliches Kapital. Wir planen Abschreibung und Finanzierung, prüfen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG und vergleichen Kauf, Finanzierung und Leasing.

Klarer Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.

01

Erstgespräch

Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.

02

Digitales Onboarding

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.

03

Laufende Betreuung

Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.

Einige unserer Mandanten im Überblick

Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.

WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG
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Reach Hunter
Element 7
NLC
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Sky Holding UG
CFG

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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Gerüstbauunternehmen

01 Fällt Gerüstbau unter § 13b UStG?

In der Regel nicht: Das Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von Gerüsten gilt umsatzsteuerlich regelmäßig nicht als Bauleistung, da das Gerüst nicht Bestandteil des Bauwerks wird. Die Abrechnung erfolgt daher grundsätzlich mit Umsatzsteuer.

Erhalten Sie von Auftraggebern Anfragen oder Vorgaben zur Anwendung des § 13b UStG, sollte die konkrete Leistung geprüft werden. Wir ordnen Ihre typischen Auftragskonstellationen ein und entwickeln daraus eine einheitliche Abrechnungslogik.

02 Warum brauche ich trotzdem eine Freistellungsbescheinigung?

Die Bauabzugsteuer verwendet einen anderen Bauleistungsbegriff als das Umsatzsteuerrecht. Gerüstbauarbeiten können für die Bauabzugsteuer als Bauleistungen gelten.

Ohne gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG können unternehmerische Auftraggeber 15 Prozent der Gegenleistung einbehalten und an das Finanzamt abführen. Wir unterstützen bei Antragstellung und Überwachung der Bescheinigung.

03 Wie werden lange Standzeiten steuerlich behandelt?

Bei mehrmonatigen Standzeiten sind Auf- und Abbau, vereinbarte Grundvorhaltezeiten und verlängerte Gebrauchsüberlassungen nachvollziehbar voneinander abzugrenzen.

Die Erlöse aus der Vorhaltung müssen entsprechend der vereinbarten Leistung periodengerecht erfasst werden. Das gilt insbesondere bei Projekten, die über einen Monats- oder Jahreswechsel hinauslaufen.

04 Ist mein Betrieb sozialkassenpflichtig?

Betriebe, die dem Gerüstbaugewerbe zuzuordnen sind, können am Sozialkassenverfahren des Gerüstbauhandwerks teilnehmen müssen. Dazu gehören unter anderem monatliche Meldungen, Beitragszahlungen und die Abwicklung tariflicher Urlaubsansprüche.

Bei Mischbetrieben oder mehreren Tätigkeitsbereichen ist eine genaue Einordnung erforderlich. Wir berücksichtigen die Sozialkassenmeldungen im Rahmen der laufenden Lohnbuchhaltung.

05 Was bringt eine GmbH für ein Gerüstbauunternehmen?

Eine GmbH beschränkt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen und ermöglicht andere Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnverwendung, Beteiligungen und Unternehmensnachfolge.

Ob sich die Umwandlung wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiken und der geplanten Unternehmensentwicklung ab. Diese Faktoren rechnen wir für Ihren Betrieb konkret durch.