Steuerberatung für Elektrobetriebe
Nullsteuersatz bei PV, Wallbox-Installationen, § 13b UStG und Wartungsverträge: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihres Gewerks und begleiten Elektrobetriebe digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.
Nullsteuersatz, Regelbesteuerung und § 13b UStG sauber voneinander abgegrenzt.
Wiederkehrende Erlöse und Anzahlungen werden periodengerecht erfasst und ausgewertet.
Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.
Steuerliche Besonderheiten im Elektrohandwerk
Zwischen Energiewende-Aufträgen und klassischer Installation bewegt sich Ihr Betrieb in mehreren umsatzsteuerlichen Welten gleichzeitig – je Auftrag mit unterschiedlichen Folgen für Rechnung und Liquidität.
Nullsteuersatz bei Photovoltaik, § 13b UStG bei Bauleistungen, Wartungsverträge, § 35a-Ausweis für Privatkunden und Materialbestände: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Rechnungen rechtssicher gestellt
PV, Wallbox, Installation und Wartung werden umsatzsteuerlich korrekt voneinander abgegrenzt.
Wiederkehrende Erlöse sauber erfasst
Wartungs- und Serviceverträge werden periodengerecht abgegrenzt und aussagekräftig ausgewertet.
Vorausschauend gestaltet
Investitionen, Rechtsform und Nachfolge werden steuerlich geplant, bevor wichtige Entscheidungen fallen.
Unsere Leistungen für Elektrobetriebe
Von der digitalen Buchhaltung über PV- und Wallbox-Aufträge bis zur Investitions- und Nachfolgeplanung: Wir verbinden verlässliche Prozesse mit branchenspezifischer Beratung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Ihre Entscheidungen.
Photovoltaik & Speicher abrechnen
Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für begünstigte PV-Anlagen und Speicher, Regelbesteuerung für andere Leistungen: Wir grenzen typische Auftragskonstellationen ab und entwickeln praxistaugliche Musterrechnungen.
Wallbox & Ladeinfrastruktur
Wallbox-Installationen fallen nicht unter den Nullsteuersatz. Wir legen die Abrechnungslogik für kombinierte Aufträge aus PV, Speicher und Wallbox sauber fest – einschließlich des § 35a-Ausweises für Privatkunden.
§ 13b UStG & Bauabzugsteuer
Elektroinstallationen an Gebäuden können als Bauleistungen einzuordnen sein. Wir prüfen die Anwendung des § 13b UStG und behalten Ihre Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG im Blick.
Wartungsverträge & wiederkehrende Erlöse
Wartungs- und Servicepauschalen sowie erhaltene Anzahlungen werden periodengerecht erfasst – für aussagekräftige Monatszahlen und einen verlässlichen Jahresabschluss.
Material, Fuhrpark & Investitionen
Vorratsbewertung, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG und steuerliche Vorteile bei E-Fahrzeugen: Wir planen Investitionen, bevor Sie Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsausstattung anschaffen.
Rechtsform & Nachfolge
GmbH, Holdingstruktur oder Betriebsübergabe: Wir gestalten Haftung, Steuerbelastung und Nachfolge Ihres Elektrobetriebs vorausschauend – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Mehr zur Steuerberatung für HandwerksbetriebeSo läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.
Erstgespräch
Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf Gestaltungspotenziale.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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Häufige Fragen zur Steuerberatung für Elektrobetriebe
01 Gilt der Nullsteuersatz auch für Wallboxen und Speicher?
Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG erfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und deren Speichern auf oder in der Nähe begünstigter Gebäude.
Wallboxen und sonstige Ladeinfrastruktur sind grundsätzlich gesondert zu beurteilen. Bei kombinierten Aufträgen aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox ist deshalb eine saubere Aufteilung in Angebot und Rechnung entscheidend.
02 Sind Elektroinstallationen Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG?
Installationsarbeiten, die fest mit einem Gebäude verbunden werden, können als Bauleistungen einzuordnen sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen.
Wartungs-, Reparatur- und Kleinaufträge sind gesondert zu prüfen. Wir ordnen wiederkehrende Auftragskonstellationen ein und entwickeln daraus eine verlässliche Abrechnungslogik.
03 Wie werden Wartungsverträge steuerlich behandelt?
Wartungs- und Servicepauschalen müssen entsprechend der vereinbarten Leistung und Vertragslaufzeit erfasst werden. Auch erhaltene Anzahlungen können bereits umsatzsteuerliche Folgen auslösen.
Wir richten die Buchhaltung so ein, dass Vertragsbestand, Erlösverlauf und offene Leistungsverpflichtungen jederzeit nachvollziehbar ausgewertet werden können.
04 Was muss ich beim § 35a-Ausweis für Privatkunden beachten?
Privatkunden können begünstigte Handwerkerleistungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich geltend machen. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit nachvollziehbar ausgewiesenem Arbeitskostenanteil und eine unbare Zahlung.
Ein sauberer Ausweis ist für Ihre Kunden ein echter Mehrwert. Wir entwickeln dafür eine passende und einheitliche Rechnungsstruktur.
05 Was bringt eine GmbH für einen Elektrobetrieb?
Eine GmbH beschränkt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen und ermöglicht eine andere steuerliche Behandlung einbehaltener Gewinne als ein Einzelunternehmen.
Ob sich die Umwandlung wirtschaftlich lohnt, hängt von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiken und der geplanten Betriebsentwicklung ab. Diese Faktoren rechnen wir für Ihren Betrieb konkret durch.