Branchenspezifische Steuerberatung

Steuerberatung für Gebäudereinigungs-unternehmen

Allgemeinverbindliche Tarife, Minijob-Strukturen, § 13b UStG bei Reinigungsleistungen und Zoll-Prüfungen: Wir kennen die steuerlichen Anforderungen Ihrer Branche und begleiten Gebäudereinigungsunternehmen digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.

Erstgespräch vereinbaren
Persönlich, digital und mit festem Ansprechpartner
Steuerliche Beratung eines Gebäudereinigungsunternehmens
Lohn im Griff

Tarifliche Mindestlöhne, Minijobs und SFN-Zuschläge strukturiert und termingerecht abgerechnet.

§ 13b UStG korrekt angewendet

Reverse Charge bei Gebäudereinigungsleistungen wird für Ihre Auftraggeberstruktur sauber abgegrenzt.

Digital & termingerecht

Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.

Gebäudereinigung im Fokus

Steuerliche Besonderheiten in der Gebäudereinigung

Kaum eine Branche ist so lohnintensiv wie die Gebäudereinigung. Entsprechend liegt der Schwerpunkt von Betriebs-, Lohnsteuer- und Zollprüfungen häufig auf den Personal- und Abrechnungsprozessen.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge, Minijobs und Teilzeit, Arbeitszeitdokumentation, SFN-Zuschläge sowie die besondere Reverse-Charge-Regelung des § 13b UStG: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.

01

Lohnabrechnung zuverlässig abgewickelt

Tarifliche Mindestlöhne, Minijobs, Teilzeit und Zuschläge laufen strukturiert in der laufenden Lohnbuchhaltung.

02

Rechnungen rechtssicher gestellt

Reinigungsleistungen werden umsatzsteuerlich korrekt eingeordnet – mit oder ohne Anwendung des § 13b UStG.

03

Prüfungssicher abgerechnet

Die Lohnabrechnung entsteht auf Basis Ihrer Zeiterfassung korrekt und termingerecht – als belastbare Grundlage für mögliche Prüfungen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen für Gebäudereinigungs-betriebe

Von der digitalen Finanzbuchhaltung und laufenden Lohnabrechnung bis zur umsatzsteuerlichen Einordnung und Rechtsformgestaltung: Wir verbinden verlässliche Prozesse mit branchenspezifischer Beratung.

01

Digitale Finanzbuchhaltung

Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Kalkulation und Unternehmenssteuerung.

02

Lohnabrechnung für lohnintensive Strukturen

Tarifliche Mindestlöhne, Minijobs, Teilzeit und Zuschläge: Wir rechnen auch große und wechselnde Belegschaften strukturiert, nachvollziehbar und termingerecht ab.

03

§ 13b UStG bei Gebäudereinigungsleistungen

Für Gebäudereinigungsleistungen bestehen besondere Reverse-Charge-Regelungen. Wir prüfen Ihre Auftraggeberstruktur und legen fest, wann mit Umsatzsteuer und wann unter Anwendung des § 13b UStG abzurechnen ist.

04

SFN-Zuschläge steuerfrei gestalten

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen mit steuerfreien Zuschlägen vergütet werden. Wir richten die Abrechnung auf Grundlage Ihrer Einsatz- und Arbeitszeitdokumentation strukturiert ein.

05

Lohnabrechnung & Zoll-Prüfungen

Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen auf Basis der betrieblichen Arbeitszeiterfassung und beraten zu den relevanten Aufzeichnungspflichten. So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Zollprüfungen.

Klarer Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.

01

Erstgespräch

Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.

02

Digitales Onboarding

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.

03

Laufende Betreuung

Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.

Einige unserer Mandanten im Überblick

Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.

WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG

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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Gebäudereinigungsunternehmen

01 Wann gilt § 13b UStG bei Reinigungsleistungen?

Für das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen besteht eine besondere Reverse-Charge-Regelung. Die Steuerschuldnerschaft kann auf den Auftraggeber übergehen, wenn dieser selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Bei Leistungen an andere Unternehmen bleibt es dagegen regelmäßig bei der Abrechnung mit Umsatzsteuer. Wir prüfen Ihre Auftraggeberstruktur und legen die Abrechnungslogik für wiederkehrende Konstellationen fest.

02 Welche Arbeitszeitaufzeichnungen müssen geführt werden?

Für bestimmte Beschäftigte und Branchen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt werden.

Die betriebliche Zeiterfassung bleibt Aufgabe des Arbeitgebers. Wir erstellen die Lohnabrechnung auf dieser Grundlage und beraten dazu, welche Informationen vollständig und nachvollziehbar vorliegen müssen.

03 Wie bleiben Zuschläge für Nacht- und Wochenendreinigung steuerfrei?

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich begünstigt sein. Voraussetzung ist insbesondere eine konkrete Zuordnung zu den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten.

Pauschale Zuschläge ohne nachvollziehbaren Einsatznachweis können im Rahmen einer Prüfung problematisch sein. Wir richten die Lohnabrechnung so ein, dass Arbeitszeiten und Zuschläge strukturiert miteinander verknüpft werden.

04 Was ist beim Einsatz von Minijobbern zu beachten?

Auch bei geringfügig Beschäftigten müssen die einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Steigt der maßgebliche Stundenlohn, kann bei unveränderter Arbeitszeit die Minijob-Grenze überschritten werden.

Darüber hinaus können nicht erfüllte Entgeltansprüche sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen. Wir rechnen Ihre Minijobs auf Grundlage der vorliegenden arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben ab und weisen auf erkennbaren Anpassungsbedarf hin.

05 Was bringt eine GmbH für ein Reinigungsunternehmen?

Die GmbH beschränkt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen und ermöglicht eine andere steuerliche Behandlung einbehaltener Gewinne als ein Einzelunternehmen.

Ob sich eine Umwandlung wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiken und der geplanten Unternehmensentwicklung ab. Diese Faktoren rechnen wir für Ihr Unternehmen konkret durch.