Steuerberatung für Dachdeckerbetriebe
Saison-Kug, SOKA-DACH, § 13b UStG, Photovoltaik: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihres Gewerks und begleiten Dachdeckerbetriebe digital, strukturiert und mit festem Ansprechpartner.
Saison im Blick
Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Liquiditätsplanung für die Wintermonate.
Digital & termingerecht
Belege per App, Auswertungen jederzeit über DATEV Unternehmen online abrufbar.
Photovoltaik korrekt abgerechnet
Nullsteuersatz, Regelbesteuerung und § 13b UStG sauber abgegrenzt.
Steuerliche Besonderheiten im Dachdeckerhandwerk
Die Saisonalität Ihres Gewerks wirkt sich unmittelbar auf Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung und Steuervorauszahlungen aus – und verlangt eine Beratung, die den Jahresverlauf mitdenkt.
SOKA-DACH, Saison-Kug und Wintergeld, § 13b UStG, Abschlagsrechnungen, Nullsteuersatz bei Photovoltaik: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Saisonalität steuerlich abgebildet
Vorauszahlungen, Rücklagen und Lohnabrechnung folgen dem tatsächlichen Jahresverlauf Ihres Betriebs.
Sozialkasse zuverlässig abgewickelt
Beitragsmeldungen und Erstattungsanträge laufen strukturiert im Rahmen der Lohnbuchhaltung.
Rechnungen rechtssicher gestellt
Photovoltaik, Bauleistungen und Abschlagsrechnungen werden umsatzsteuerlich korrekt abgegrenzt.
Unsere Leistungen für Dachdeckerbetriebe
Von der digitalen Finanzbuchhaltung über Baulohn und Photovoltaik bis zur langfristigen Nachfolgeplanung: Wir begleiten Ihren Betrieb ganzheitlich und mit Blick auf die Besonderheiten des Dachdeckerhandwerks.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Ihre Entscheidungen.
Baulohn mit SOKA-DACH und Saison-Kug
Lohnausgleichskasse, tarifliche Mindestlöhne, Wintergeld und Saison-Kug: Wir rechnen rechtssicher und termingerecht ab – einschließlich der Erstattungsanträge bei der Agentur für Arbeit.
Photovoltaik umsatzsteuerlich korrekt abrechnen
Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, Regelbesteuerung oder § 13b: Wir grenzen Ihre typischen Auftragskonstellationen sauber ab und erstellen Ihnen Musterrechnungen für die Praxis.
Liquiditätsplanung für die Wintermonate
Wir passen Vorauszahlungen an den Saisonverlauf an und planen Rücklagen für das Winterquartal – damit Umsatzsteuer, Löhne und Sozialkassenbeiträge ganzjährig planbar bleiben.
Abschlagsrechnungen & teilfertige Arbeiten
Umsatzsteuerlich korrekte Abschlags- und Schlussrechnungen bei mehrmonatigen Projekten, periodengerechte Bewertung teilfertiger Arbeiten zum Jahresabschluss.
Investitionen in Fuhrpark, Gerüst & Maschinen
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG, vorausschauend geplant. Beim Fuhrpark prüfen wir, ob 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch die günstigere Lösung ist.
Rechtsform & Nachfolge
GmbH , Holdingstruktur oder Betriebsübergabe: Wir gestalten Haftung, Steuerbelastung und Nachfolge Ihres Betriebs vorausschauend – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Mehr zur Steuerberatung für das HandwerkSo läuft die Zusammenarbeit ab
Erstgespräch
Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen – und wir kommen proaktiv auf Sie zu, wenn wir Gestaltungspotenzial erkennen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören
Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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FAQ's zur Steuerberatung für Dachdeckerbetriebe
01 Wie wird Saison-Kurzarbeitergeld steuerlich behandelt?
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist für Ihre Mitarbeiter steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Für den Betrieb entscheidend ist die formal korrekte Abrechnung und Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.
Wir übernehmen die Abrechnung des Saison-Kurzarbeitergelds einschließlich der Erstattungsanträge im Rahmen der laufenden Lohnbuchhaltung, sodass die Leistungen vollständig und fristgerecht beim Betrieb ankommen.
02 Welcher Umsatzsteuersatz gilt bei der Montage einer Photovoltaikanlage?
Für die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG; bei Anlagen bis 30 kWp greift eine Vereinfachungsregelung. Begleitende Dacharbeiten – etwa eine Neueindeckung vor der Montage – sind davon getrennt zu beurteilen und regulär zu besteuern.
Die zutreffende Aufteilung in der Rechnung ist entscheidend für die Rechtssicherheit. Wir erstellen Ihnen Vorlagen für Ihre typischen Auftragsarten, damit die Abrechnung im Tagesgeschäft eindeutig ist.
03 Wann stelle ich als Dachdecker Rechnungen nach § 13b UStG ohne Umsatzsteuer?
Die Steuerschuldnerschaft geht auf Ihren Auftraggeber über, wenn dieser selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt und dies mit der Bescheinigung USt 1 TG nachweist – typischerweise, wenn Sie als Nachunternehmer für ein Bauunternehmen oder einen Generalunternehmer tätig sind.
Bei Privatkunden, Hausverwaltungen ohne eigene Bauleistungen und den meisten gewerblichen Endkunden bleibt es bei der regulären Abrechnung mit Umsatzsteuer. Wir prüfen Ihre wiederkehrenden Auftragskonstellationen und legen die Abrechnungslogik einmal sauber fest.
04 Was bringt eine GmbH für einen Dachdeckerbetrieb?
Die GmbH beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen – bei einem Gewerk mit langjährigen Gewährleistungsrisiken ein wesentlicher Aspekt. Zudem unterliegen Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, einer Gesamtbelastung von rund 30 %, während im Einzelunternehmen bis zu 45 % Einkommensteuer anfallen können.
Ob sich die Umwandlung rechnet, hängt von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten und der geplanten Betriebsentwicklung ab. Diese Faktoren rechnen wir für Ihren Betrieb konkret durch und begleiten bei Bedarf die Umsetzung.
05 Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit der Lohnausgleichskasse (SOKA-DACH)?
Ja. Beitragsmeldungen, Erstattungsanträge und Klärungsfälle mit der Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks sind Bestandteil unserer laufenden Lohnbuchhaltung für Dachdeckerbetriebe.
Sie erhalten die relevanten Auswertungen und Bescheide strukturiert aufbereitet, ohne sich selbst um die laufende Abwicklung kümmern zu müssen.