Steuerglossar

Mitunternehmerschaft einfach erklärt!

Definition der Mitunternehmerschaft

Eine Mitunternehmerschaft liegt im Einkommensteuerrecht vor, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich einen gewerblichen Betrieb führen und ihnen die daraus erzielten Einkünfte steuerlich transparent zugerechnet werden.(1)(2)(3)

Subjekte der Einkommensteuer sind dabei nicht die Personengesellschaft bzw. Mitunternehmerschaft selbst, sondern ausschließlich die einzelnen Mitunternehmer mit ihren Gewinn- bzw. Verlustanteilen.(1)(3)(4)(5)

Personengesellschaften können für Zwecke der Gewerbesteuer selbst Steuerschuldner sein, obwohl ihre Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs gelten.(6)(7)(8)

Steuerliche Einordnung und Transparenzprinzip

Ertragsteuerlich ist die Mitunternehmerschaft kein eigenes Einkommen- oder Körperschaftsteuersubjekt; die Gewinne werden den Mitunternehmern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet (Transparenzprinzip).(1)(3)(4)

Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ergibt sich aus einer zweistufigen und additiven Gewinnermittlung: Gesellschaftsgewinn zuzüglich Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen sowie Sonderbilanzergebnisse der einzelnen Mitunternehmer.(3)(4)

Für einkommensteuerliche Zwecke hat der so ermittelte Gesamtgewinn nur rechnerische Bedeutung, weil entscheidend die individuelle Zurechnung von Gewinnanteilen und Sonderbereichsergebnissen zu den einzelnen Mitunternehmern ist.(3)(4)

Merkmale der Mitunternehmerschaft

Für die steuerliche Anerkennung einer Mitunternehmerschaft wird insbesondere verlangt, dass der Beteiligte Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative ausübt.(9)(10)

Mitunternehmerrisiko zeigt sich etwa in der Beteiligung am laufenden Gewinn, an den stillen Reserven und am Firmenwert; Mitunternehmerinitiative bedeutet Mitwirkungsrechte bei grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen.(9)(10)

Diese Grundsätze werden insbesondere bei atypisch stillen Gesellschaften angewendet, bei denen der stille Gesellschafter nur dann als Mitunternehmer anerkannt wird, wenn beide Merkmale kumulativ vorliegen.(9)(10)(11)(12)

Typische Rechtsformen der Mitunternehmerschaft

Mitunternehmerschaften treten insbesondere in der Rechtsform von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) auf.(7)(8)(13)

Auch atypisch stille Gesellschaften werden steuerlich als Mitunternehmerschaft behandelt, obwohl sie zivilrechtlich nicht rechtsfähig sind.(10)(11)(12)(14)

Bei der KGaA wird der persönlich haftende Gesellschafter für Zwecke der Einkommensbesteuerung weitgehend wie ein Mitunternehmer behandelt, obwohl die KGaA selbst keine Mitunternehmerschaft ist.(15)(16)(17)(18)

Mitunternehmerschaft und Gewerbesteuer

Die Mitunternehmerschaft ist – anders als im Einkommensteuerrecht – Schuldnerin der Gewerbesteuer, sofern ein Gewerbebetrieb ausgeübt wird.(4)(6)(7)(8)

Ausgangspunkt für den Gewerbeertrag der Mitunternehmerschaft ist der Gesamtgewinn, der neben dem Steuerbilanzergebnis der Gesellschaft auch Ergebnisse aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen der Mitunternehmer umfasst.(4)(6)(8)

Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen im Zusammenhang mit der Aufgabe von Mitunternehmeranteilen gehören grundsätzlich nicht zum gewerbesteuerpflichtigen Ertrag, soweit sie nicht von spezialgesetzlichen Ausnahmen (insbesondere § 7 Satz 2 GewStG) erfasst sind.(19)(20)(21)(22)

Bei Veräußerung eines ganzen Mitunternehmeranteils durch eine natürliche Person unterliegt der begünstigte Veräußerungsgewinn nicht der Gewerbesteuer.(19)(20)(21)(23)

Gewinnverteilung und steuerliche Zurechnung

Die Gewinnverteilung in der Mitunternehmerschaft bestimmt maßgeblich, welchem Mitunternehmer welche Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind.(2)(3)(4)(24)

Zivilrechtlich vereinbarte Gewinnverteilungsschlüssel sind grundsätzlich maßgeblich, jedoch kann das Steuerrecht korrigierend eingreifen, insbesondere bei familären Personengesellschaften oder nicht fremdüblichen disquotalen Gewinnverteilungen.(24)(25.1)(25.2)(27)

Sondervergütungen (z.B. Tätigkeitsvergütungen, Miet- oder Zinszahlungen an Mitunternehmer) mindern zwar den Steuerbilanzgewinn der Mitunternehmerschaft, verändern jedoch nicht den steuerlichen Gesamtgewinn, da sie beim Empfänger als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind.(3)(4)(25.3)(29)

Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen

Zur Ermittlung der Einkünfte eines Mitunternehmers werden neben der Gesellschaftsbilanz auch Ergänzungs- und Sonderbilanzen geführt.(3)(4)(29)

Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen (z.B. an die Gesellschaft vermietete Immobilien oder Darlehensforderungen des Mitunternehmers) beeinflussen das individuelle Ergebnis des jeweiligen Mitunternehmers und fließen über die Sonderbilanz in den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ein.(3)(4)(29)

Auch Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer der Mitunternehmerschaft, soweit sie dem laufenden Gewerbebetrieb zuzurechnen sind.(4)(20)(22)(29)

Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG

Bei natürlichen Personen als Mitunternehmer kann die auf Ebene der Mitunternehmerschaft festgesetzte Gewerbesteuer im Rahmen des § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden.(2)(5)(27)(30)

Die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags auf die einzelnen Mitunternehmer richtet sich nach deren Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel.(4)(24)(27)(31)

Die Qualität der Gewinnverteilungsabrede ist damit nicht nur für die einkommensteuerliche Zurechnung der Einkünfte, sondern auch für die Höhe der individuellen Entlastung nach § 35 EStG von zentraler Bedeutung.(24)(25.3)(27)(31)

Mitunternehmeranteil: Veräußerung und Umstrukturierung

Der Mitunternehmeranteil stellt im Ertragsteuerrecht eine Bündelung der ideellen Miteigentumsanteile an allen Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens sowie ggf. mitveräußertem Sonderbetriebsvermögen dar.(19)(29)(32)

Gewinne aus der Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils durch eine natürliche Person sind als Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG steuerbegünstigt und gewerbesteuerfrei, soweit nicht besondere gewerbesteuerliche Vorschriften eingreifen.(19)(20)(21)(23)

Bei Umwandlungs- und Optionsmodellen (z.B. Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG) kann der Status als Mitunternehmer enden, was erhebliche Folgen für die weitere ertrag- und gewerbesteuerliche Behandlung hat.(33)(34)(35)

Mitunternehmerschaft in besonderen Konstellationen

Bei atypisch stillen Gesellschaften wird die Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke wie bei einer im Innenverhältnis bestehenden KG vorgenommen; die stille Gesellschaft gilt insoweit als Mitunternehmerschaft.(10)(11)(12)(14)

Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft, stellen die nach § 180 AO gesondert festgestellten Gewinnanteile aus der Mitunternehmerschaft die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage dar.(2)(7)(8)(36)

Bei der KGaA wird der persönlich haftende Gesellschafter hinsichtlich seines Gewinnanteils transparent wie ein Mitunternehmer besteuert, wobei sein Anteil vom körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn der KGaA abgespalten wird.(15)(16)(17)(18)

Quellen:

(1) 10.04.2018 | BVerfG 1. Senat | 1 BvR 1236/11 | Urteil | Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (§ 7 S 2 Nr 2 GewStG) sowie rückwirkendes Inkraftsetzen dieser Vorschrift verfassungsgemäß – keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG (Leistungsfähigkeitsprinzip, Benachteiligung bestimmter … | Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 35 EStG, § 10 Abs 3 Halbs 2 FGO, § 133a FGO, …

(2) 2018 | Joachim Schiffers | Aufsatz | Gestaltungshinweise zum Jahresende 2018: Hinweise zur Ertragsbeteuerung der Personengesellschaften | DStZ 2018, 881-900

(3) 01.12.2025 | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a) | Kommentierung | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a); B. Einkünfte aus Ge…; II. Einkünfte aus e…; 7. Erste Gewinnermi…; b) Steuerliches Eig…; aa) Handelsrechtliche Vorgaben und steuerliche Modifikationen | Bodden | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(4) 01.12.2025 | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a) | Kommentierung | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a); B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs…; II. Einkünfte aus einer gewerblichen…; 10. Additive Zusammenfassung zum Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft | Bodden | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(5) 13.03.2025 | ab VZ 2015 | Kommentierung | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb – ab VZ 2015; A. Überblick; IV. Verfassungsrechtliche Fragen | Kraeusel/Feldgen | EStG eKommentar | 2026

(6) 2007 | Müller-Gatermann, Gert | Aufsatz | Unternehmensteuerreform 2008 | Stbg 2007, 145

(7) 2019 | Ulrich Prinz | Aufsatz | Steuerliche Grundlagen der Finanzierung von Personengesellschaften | FR 2019, 789-800

(8) 2004 | Gernot Welke | Aufsatz | Gewerbesteuerliche Aspekte beim Bezug von Dividenden über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft | GmbHR 2004, 1146-1148

(9) 2024 | Lukas Haar, Daniel Denker | Aufsatz | Steuerliche Problemfelder und Gestaltungsmöglichkeiten bei atypisch stillen Gesellschaften | NWB 2024, 2342-2359, 2404-2426, 2504-2513

(10) 2017 | Baltromejus, Marisa | Aufsatz | Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen | Stbg 2017, 307

(11) 2008 | Christoph Oenings | Aufsatz | Gewerbesteuerliche Verlustverrechnung – Unternehmeridentität i.S. des § 10a GewStG bei atypisch stiller Gesellschaft | DStR 2008, 279-285

(12) 20.08.1954 | BFH 1. Senat | I 130/53 U | Urteil | Für die Beurteilung der Frage, ob die typische oder atypische stille Beteiligung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft an dem Gewerbebetrieb der Kapitalgesellschaft verdecktes Stammkapital darstellt, gelten die Grundsätze, wie sie die Rechtsprechung für Gesellschafterdarlehen … | § 15 Ziff 2 EStG, § 6 KStG, § 6 StAnpG

(13) 1988 | Joachim Lange | Aufsatz | Die GmbH & Co KG | NWB Fach 18, 2937 (24/1988)

(14) 2022 | Frank Roser | Aufsatz | Atypisch stille Gesellschaft – ungeklärte Mysterien einer „gebrochenen Fiktion“ | FR 2022, 237-243

(15) 01.09.2024 | § 9 Abziehbare Aufwendungen | Kommentierung | § 9 Abziehbare Aufwendungen; C. Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG) | Bott | Bott/​Walter, Körperschaftsteuergesetz | 189. Ergänzungslieferung, Februar 2026

(16) 16.10.2024 | BFH 1. Senat | I R 24/22 | Urteil | Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter | § 3 Nr 40 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2002, …

(17) 2016 | Stephanie Alexandra Krebbers-van Heek | Aufsatz | Das Sonderbetriebsergebnis des KGaA-Komplementärs als zufälliger Gewerbeertrag | Der Konzern 2016, 384-390

(18) 2002 | Michael R Westphal | Aufsatz | Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | StW 2002, 133-134

(19) 01.02.2026 | Personengesellschaften | Arbeitshilfen | Personengesellschaften; B. Einzeldarstellungen; VI. Veräußerung von Mitunternehmeranteilen | Fischer/(Fischer) | Papperitz/​Keller, ABC Betriebsprüfung | 162. Ergänzungslieferung, Februar 2026

(20) 26.11.2024 | Finanzgericht Rheinland-Pfalz 3. Senat | 3 K 1469/20 | Urteil | Erfassung eines Veräußerungsgewinns nach § 7 Satz 2 GewStG als Gewerbeertrag einer Kommanditgesellschaft – Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht | § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 7 S 2 Nr 2 GewStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, GewStG VZ 2015, EStG VZ 2015, …

(21) 16.06.2016 | FG Hamburg 6. Senat | 6 K 215/14 | Urteil | Gewerbesteuerliche Behandlung der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags gem. § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 EStG nach Rückoption zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich – Prüfung der Zulässigkeit der Klage gegen einen Gewerbesteuermessbetragsbescheid in Gestalt einer … | § 7 GewStG 2002, § 9 Nr 3 GewStG 2002, § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 5a Abs 1 EStG 2009, § 5a Abs 4 EStG 2009, …

(22) 15.03.2000 | BFH 8. Senat | VIII R 51/98 | Urteil | Keine Entstehung eines Gewerbeertrags bei Entnahme von Sonderbetriebsvermögen aufgrund einer qualifizierten Nachfolgeklausel | § 7 GewStG 1978, § 2 Abs 5 GewStG 1978, § 7 Abs 1 EStDV 1981, § 16 EStG 1983, § 34 Abs 2 EStG 1983, …

(23) 2002 | Rudolf Stahl | Aufsatz | Veräußerung von Mitunternehmeranteilen | KÖSDI 2002, Nr 12, 13535-13544

(24) 2025 | Paschmanns, Vivienne | Aufsatz | Zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei (Familien-)Personengesellschaften | KÖSDI 2025, 24101-24111

(25) 01.12.2025 | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a) | Kommentierung | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, 1a); B. Einkünf…; II. Einkün…; 7. Erste G…; d) Anteil …; aa) Person…; (2) Gewinn…; (2.1) Vorbehalt besonderer einkommensteuerrechtlicher Bestimmungen | Bodden | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(26) 25.10.2017 | VZ 2015 bis VZ 2019 | Kommentierung | § 35 – VZ 2015 bis VZ 2019; C. Ermittlung des anteiligen Gewerbeste…; II. Anteil des einzelnen Mitunternehmer…; 1. Aufteilung nach dem allgemeinen Gewi…; a) Allgemeiner Gewinnverteilungsschlüssel | Schiffers | EStG eKommentar | 2026

(27) 2005 | Franz Heinen | Aufsatz | Sonderbetriebsvermögen | BBS Gruppe 3/S45, 1-32 (4/2005)

(28) 2015 | Martin Weiss | Aufsatz | Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG | EStB 2015, 365-370

(29) 01.01.2024 | § 35 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb | Kommentierung | § 35 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; D. Ermittlung des anteiligen Gewerbe…; II. Anteil des einzelnen Mitunterneh…; 1. Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel | Schiffers | Korn/​Carlé/​Stahl/​Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025

(30) 2007 | Klaus H Bock | Aufsatz | Verkauf von Unternehmensbeteiligungen | UG 2007, Nr 2, 17-21

(31) 2021 | Manuel Brühl, Martin Weiss | Aufsatz | Keine Besteuerungsschaukel! – Die Rückoption zur transparenten Besteuerung nach dem Entwurf des KöMoG | DStR 2021, 945-954

(32) 2018 | Martin Strahl | Kongressvortrag, Aufsatz | 2018: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung | Deutscher Steuerberaterkongress 2018 2018, Arbeitskreis I, 1-107, Forum 4 (keine Seitenzahl)

(33) 2000 | Birgit Elsa Bippus | Aufsatz | Raus aus der Einkommensteuer, rein in die Körperschaftsteuer – Chancen und Risiken des körperschaftsteuerrechtlichen Optionsmodells für Einzel- und Mitunternehmer | DStZ 2000, 541-551

(34) 2014 | Joachim Schiffers | Aufsatz | Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft: Besteuerung als BgA, Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer | DStZ 2014, 675-688