Steuerglossar
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber zugesagte Zusatzrente zur gesetzlichen Rente und gehört im Steuerrecht zur „zweiten Schicht“ der kapitalgedeckten Zusatzversorgung.(1)(2)(3)
Steuerlich versteht man darunter Leistungen eines Arbeitgebers an ehemalige Arbeitnehmer (Werksrenten) bzw. deren Hinterbliebene, die an Altersgrenze, Invalidität oder Tod anknüpfen.(2)
Das Betriebsrentengesetz und das Einkommensteuerrecht kennen fünf Durchführungswege der bAV: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.(4)(5)(6)
Diese Durchführungswege werden in der Ansparphase und der Leistungsphase steuerlich unterschiedlich behandelt, verfolgen aber grundsätzlich das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (Steuerfreiheit bzw. -begünstigung in der Ansparphase, volle Besteuerung der Leistungen).(3)(5)(6)(7)
Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sind, soweit sie auf steuerlich geförderten Beiträgen (z.B. § 3 Nr. 63, § 10a, §§ 79 ff. EStG) beruhen, voll einkommensteuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG.(5)(7)(11)
Damit setzt die bAV konsequent auf die nachgelagerte Besteuerung: Entlastung in der Ansparphase führt zur vollen Besteuerung der späteren Renten oder Kapitalleistungen.(3)(5)(6)(7)
Die bAV ist ein zentrales Instrument der steuerlich geförderten Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge und wird vom Gesetzgeber ausdrücklich gestärkt.(2)(12)(13)(14)
Durch Kombination von Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung lassen sich Steuer- und Sozialabgabenersparnisse in der Erwerbsphase mit einem planbaren Zusatzruhestandseinkommen verbinden.(2)(5)(10)(14)
Quellen:
(1) 14.07.2010 | BFH 10. Senat | X R 37/08 | Urteil | Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des Progressionsvorbehalts – Rechtsvergleichende Qualifizierung ausländischer Einkünfte bei Anwendung des deutschen Steuerrechts – Drei-Schichten-Modell bei Altersvorsorge und Altersbezügen – Prinzip der intertemporalen Korrespondenz – … | § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 5. Juli 2004, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002 vom 5. Juli 2004, § 10 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG 2002 vom 5. Juli 2004, § 32b Abs 1 Nr 3 EStG 2002, § 32b Abs 2 EStG 2002, …
(2) 01.01.2025 | Altersversorgung | Handbuch | Altersversorgung | Abels/Deck/Rausch/Pauken, Mini-Jobs, Aushilfen, Teilzeit 2026 | 48. Auflage
(3) 30.10.2025 | BFH 10. Senat | X R 28/23 | Urteil | Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.10.2025 X R 25/23 – Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht | § 22 Nr 5 S 1 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, EStG VZ 2015, § 1 Abs 1 BetrAVG, …
(4) 28.09.2015 | ab VZ 2015 | Kommentierung | § 4b Direktversicherung – ab VZ 2015; A. Überblick | Veit | EStG eKommentar | 2026
(5) 2015 | Ann-Erika Jörißen | Aufsatz | Besteuerung der Alterseinkünfte (Teil 3) | StBW 2015, 382-389
(6) 01.12.2004 | Altkommentierungen Fach Aktuelles | Kommentierung | Altkommentierungen Fach Aktuelles; Alterseinkünftegesetz – Überblick und Empfehlungen zu den steuerlichen Änderungen der betrieblic…; B. Neuregelung der Förderung der betrieblichen Altersversorgung | Korn/Strahl | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 165. Ergänzungslieferung, Dezember 2025
(7) 12.2025 | 2. Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung (Zeilen 4–26) | Handbuch | 2. Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung (Zeilen 4–26); …; bb) Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nr. 1 der Leistungsmitteilung (Zeile 4) | Schalburg | Schalburg/Dörflinger, Einkommensteuer-Erklärung 2025, Band 1 | 2025
(8) 01.2021 | Betriebliche Altersvorsorge | Lexikon | Betriebliche Altersvorsorge | Haffner | Dormeier/Haffner, ABC der Finanzbuchhaltung | 2. Auflage 2021
(9) 01.2021 | Altersvorsorge | Lexikon | Altersvorsorge | Haffner | Dormeier/Haffner, ABC der Finanzbuchhaltung | 2. Auflage 2021
(10) 01.2021 | Gehaltsumwandlung | Lexikon | Gehaltsumwandlung | Haffner | Dormeier/Haffner, ABC der Finanzbuchhaltung | 2. Auflage 2021
(11) 27.05.2024 | ab VZ 2023 | Kommentierung | § 22 Arten der sonstigen Einkünfte – ab VZ 2023; K. Besteuerung von Altersbezügen (Nr. 5); III. Anwendungsbereich | Giesl | EStG eKommentar | 2026
(12) 2004 | Heinz-Dietrich Steinmeyer | Aufsatz | Private und betriebliche Altersvorsorge zwischen Sicherheit und Selbstverantwortung | NJW 2004 Beilage zu Heft 27/2004, 30-34
(13) 2003 | Dietmar Wellisch | Aufsatz | Steuerplanung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland | StuW 2003, 3-20
(14) 2005 | Friedhelm Bick, Klaus Strohner | Aufsatz | Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung nach den Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz | DStR 2005, 1033-1040
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