Steuerberatung für Sicherheitsunternehmen
Steuerberatung für Sicherheitsunternehmen: Schichtdienst rund um die Uhr, SFN-Zuschläge, Bereitschaftszeiten, branchenspezifische Mindestentgelte und der Einsatz von Subunternehmern gehören zu den zentralen Themen. Wir begleiten Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.
Zuschläge, Minijobs und branchenspezifische Mindestentgelte strukturiert abgerechnet.
Lohnabrechnung und Zeiterfassung als belastbare Grundlage für Zoll und Rentenversicherung.
Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.
Steuerliche Besonderheiten in der Sicherheitsbranche
Ihr Geschäft läuft rund um die Uhr und ist in besonderem Maße von Personal, Dienstplänen und einer korrekten Zeiterfassung abhängig. Entsprechend stehen Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mindestentgelt häufig im Mittelpunkt von Prüfungen.
SFN-Zuschläge im Schichtdienst, Bereitschaftszeiten, branchenspezifische Mindestentgelte, Aufzeichnungspflichten, der Einsatz von Subunternehmern und die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Lohn zuverlässig abgewickelt
Zuschläge, Minijobs und Mindestentgelte laufen auf Grundlage Ihrer Dienst- und Einsatzpläne strukturiert in die Lohnbuchhaltung.
Nachvollziehbar abgerechnet
Die Lohnabrechnung wird auf Grundlage Ihrer Zeiterfassung korrekt und termingerecht erstellt – als belastbare Grundlage für mögliche Prüfungen.
Vorausschauend gestaltet
Subunternehmer-Einsatz, Rechtsform und Nachfolge werden steuerlich geprüft, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden.
Unsere Steuerberatung für Sicherheitsunternehmen
Von der digitalen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung über Bereitschaftszeiten und Subunternehmer bis zu Prüfungen, Ausschreibungen und Unternehmensnachfolge: Wir verbinden zuverlässige Abläufe mit branchenspezifischer Beratung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Einsatzplanung, Personalbedarf und Investitionen.
Lohnabrechnung für den Schichtbetrieb
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, Minijobs, Midijobs und branchenspezifische Mindestentgelte werden auf Grundlage Ihrer Dienst- und Einsatzpläne korrekt und termingerecht in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Bereitschaftszeiten & Mindestentgelt
Bereitschaftszeiten sind bei der Prüfung des Mindestlohnanspruchs als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu berücksichtigen. Wir prüfen Ihre Vergütungs- und Pauschalmodelle und gleichen Arbeitszeiten, Tarifgrundlagen und Abrechnungsdaten miteinander ab.
Subunternehmer & Statusprüfung
Entscheidend ist nicht nur der Vertrag, sondern die tatsächliche Zusammenarbeit. Wir prüfen wiederkehrende Einsatzmodelle, unterstützen bei der Vorbereitung eines Statusfeststellungsverfahrens und begleiten Sie bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung.
Zollprüfungen & Aufzeichnungspflichten
Wir erstellen die Lohnabrechnung auf Grundlage Ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen und unterstützen bei der Abstimmung zwischen Dienstplanung, Zeiterfassung und Abrechnung. Dadurch stehen die benötigten Unterlagen für mögliche Prüfungen strukturiert zur Verfügung.
Ausschreibungen & Bescheinigungen
Für Vergabeverfahren und Präqualifikationen werden häufig steuerliche Nachweise und aktuelle Unternehmenszahlen benötigt. Wir unterstützen bei der Beantragung entsprechender Bescheinigungen und stellen verfügbare betriebswirtschaftliche Unterlagen strukturiert bereit.
Rechtsform & Nachfolge
GmbH , Holdingstruktur oder Betriebsübergabe: Wir gestalten Haftung, laufende Steuerbelastung und Nachfolge Ihres Sicherheitsunternehmens vorausschauend – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Bei einem Wechsel des Rechtsträgers müssen neben den steuerlichen Folgen auch die gewerberechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Bewachungsunternehmens geprüft werden.
Weitere Branchenlösungen entdeckenSo läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.
Erstgespräch
Wir lernen Ihr Sicherheitsunternehmen kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































Ich freue mich von Ihnen zu hören
Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
Lieber direkt einen Termin online vereinbaren?
Sie möchten nicht erst auf eine Rückmeldung warten? Dann können Sie über unser Online-Buchungstool direkt einen passenden Termin für ein Erstgespräch auswählen und verbindlich reservieren.
Häufige Fragen zur Steuerberatung für Sicherheitsunternehmen
01 Wie können Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge steuerfrei bleiben?
Zuschläge können innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuerfrei sein, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten gezahlt werden. Die gesetzlichen Grenzen betragen grundsätzlich bis zu 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit und 125 % für bestimmte Feiertagsarbeit. Für einzelne besonders begünstigte Feiertage gelten höhere Grenzen.
Pauschale Zuschläge ohne Zuordnung zu den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten reichen regelmäßig nicht aus. Dienstplan, Zeiterfassung und Lohnabrechnung sollten daher nachvollziehbar miteinander verbunden sein. Die beitragsrechtliche Behandlung ist zusätzlich nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen.
02 Müssen Bereitschaftszeiten mit dem Mindestlohn vergütet werden?
Bereitschaftszeit, während der sich ein Mitarbeiter an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten muss, zählt bei der Mindestlohnprüfung als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Entscheidend ist, ob die für den jeweiligen Zeitraum gezahlte Gesamtvergütung den gesetzlichen oder gegebenenfalls anwendbaren branchenspezifischen Mindestlohn erreicht.
Wird rechtlich geschuldetes Arbeitsentgelt nicht vollständig berücksichtigt, können neben arbeitsrechtlichen Nachzahlungen auch sozialversicherungsrechtliche Beitragsforderungen entstehen. Deshalb sollten Bereitschafts-, Arbeits- und Pausenzeiten eindeutig voneinander abgegrenzt und dokumentiert werden.
03 Welche Aufzeichnungspflichten gelten im Wach- und Sicherheitsgewerbe?
Arbeitgeber im Wach- und Sicherheitsgewerbe müssen grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten dokumentieren. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach der Arbeitsleistung erfolgen und grundsätzlich mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Zusätzlich bestehen in der Branche besondere Mitführungs- und Hinweispflichten im Zusammenhang mit Ausweispapieren. Die Zeiterfassung verbleibt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wir verwenden die bereitgestellten Daten als Grundlage für eine nachvollziehbare Lohnabrechnung.
04 Welche Risiken bestehen beim Einsatz von Subunternehmern?
Ein Gewerbeschein oder die Bezeichnung als Subunternehmer entscheidet nicht allein über den sozialversicherungsrechtlichen Status. Maßgeblich ist insbesondere, wie die Zusammenarbeit tatsächlich durchgeführt wird.
Eine starke Eingliederung in Dienstpläne und betriebliche Abläufe, umfassende Weisungsgebundenheit, fehlendes Unternehmerrisiko oder eine weitgehend persönliche Leistungspflicht können für eine abhängige Beschäftigung sprechen. Mit einem Statusfeststellungsverfahren kann der Erwerbsstatus rechtsverbindlich geklärt werden.
05 Was bringt eine GmbH für ein Sicherheitsunternehmen?
Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, wobei persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung, Bürgschaften und besondere gesetzliche Verantwortlichkeiten weiterhin zu beachten sind.
Ob die GmbH steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Gewinnhöhe, Entnahmen, Investitionen, Finanzierung und Nachfolgeplanung ab. Bei einem Wechsel des Rechtsträgers müssen außerdem die gewerberechtlichen Voraussetzungen für das Bewachungsgewerbe gesondert geprüft werden.