Branchenspezifische Steuerberatung

Steuerberatung für Immobilien­unternehmen

Steuerberatung für Immobilienunternehmen: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung, Kaufpreisaufteilung und AfA, Umsatzsteueroption bei Gewerbemietern, gewerblicher Grundstückshandel sowie Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen gehören zu den zentralen Themen. Wir begleiten Bestandshalter und Projektentwickler digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.

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Persönlich, digital und mit festem Ansprechpartner
Steuerberatung für ein Immobilienunternehmen
Erweiterte Kürzung geprüft

Vermietungserträge und Nebentätigkeiten strukturiert auf die gesetzlichen Voraussetzungen abgestimmt.

Transaktionen vorausgeplant

Kaufpreisaufteilung, AfA und Grunderwerbsteuer vor Unterzeichnung der Verträge berücksichtigt.

Digital & termingerecht

Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.

Immobilienwirtschaft im Fokus

Steuerliche Besonderheiten bei Immobilienunternehmen

Bei Immobilien entscheidet die Struktur maßgeblich über Rendite, Liquidität und steuerliche Flexibilität. Dasselbe Objekt kann je nach Rechtsform, Nutzung, Haltedauer und Tätigkeitsumfang unterschiedlich besteuert werden.

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung, Kaufpreisaufteilung und Abschreibung, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Umsatzsteueroption bei Gewerbemietern, gewerblicher Grundstückshandel sowie Grunderwerbsteuer bei Übertragungen: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.

01

Erträge sinnvoll strukturiert

Vermietung, Nebentätigkeiten und Gesellschaftsstruktur werden auf die Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung abgestimmt.

02

Objekte richtig erfasst

Kaufpreisaufteilung, Gebäude-AfA und Renovierungskosten werden bereits beim Ankauf nachvollziehbar dokumentiert.

03

Vorausschauend gestaltet

Ankäufe, Verkäufe, Umstrukturierungen und Nachfolge werden steuerlich geprüft, bevor verbindliche Verträge unterschrieben werden.

Unsere Leistungen

Unsere Steuerberatung für Immobilienunternehmen

Von der digitalen Finanzbuchhaltung und erweiterten Gewerbesteuerkürzung über Ankauf, AfA und Umsatzsteuer bis zu Projektentwicklung, Grunderwerbsteuer und Nachfolge: Wir begleiten Immobilienentscheidungen ganzheitlich.

01

Digitale Finanzbuchhaltung

Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – auf Wunsch gegliedert nach Gesellschaften, Objekten und Kostenstellen.

02

Immobilien-GmbH & erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Bei Unternehmen, die eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, kann der hierauf entfallende Gewerbeertrag auf Antrag gekürzt werden. Wir prüfen das Ausschließlichkeitsgebot, zulässige Nebentätigkeiten, Betriebsvorrichtungen sowie Einnahmen aus Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und Mieterservices.

03

Kaufpreisaufteilung, AfA & Renovierungskosten

Die Aufteilung auf Grund und Boden, Gebäude und mögliche selbstständige Wirtschaftsgüter bestimmt das Abschreibungsvolumen. Bei Maßnahmen nach dem Erwerb überwachen wir außerdem die 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten.

04

Umsatzsteuer: Option & Vorsteuer

Vermietungsumsätze sind grundsätzlich steuerfrei. Bei bestimmten Gewerbemietern kann eine Option zur Umsatzsteuer möglich sein. Wir prüfen die Voraussetzungen, Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung und mögliche Vorsteuerberichtigungen bei späteren Nutzungsänderungen.

05

Projektentwicklung & gewerblicher Grundstückshandel

Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze ist ein wichtiges Indiz, aber keine starre Freigrenze. Entscheidend sind Gesamtbild, Veräußerungsabsicht, zeitlicher Zusammenhang und Art der Tätigkeit. Wir trennen Bestandshaltung und Handel organisatorisch und steuerlich nachvollziehbar.

06

Grunderwerbsteuer & Umstrukturierung

Grundstücksübertragungen, Anteilsbewegungen und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen können Grunderwerbsteuer auslösen. Wir prüfen Beteiligungsquoten, zeitliche Fristen und mögliche Steuervergünstigungen, bevor Kauf-, Einbringungs- oder Umwandlungsverträge abgeschlossen werden.

Klarer Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.

01

Erstgespräch

Wir lernen Ihr Unternehmen und Ihre Immobilienstruktur kennen und ordnen die steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.

02

Digitales Onboarding

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.

03

Laufende Betreuung

Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf Gestaltungspotenziale.

Einige unserer Mandanten im Überblick

Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.

WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG

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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Immobilienunternehmen

01 Was bringt die erweiterte Gewerbesteuerkürzung konkret?

Unternehmen, die eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen den auf diese Tätigkeit entfallenden Gewerbeertrag kürzen. Dadurch kann die laufende Gewerbesteuer auf begünstigte Vermietungserträge entfallen.

Die Voraussetzungen sind jedoch streng. Nicht begünstigte Tätigkeiten, Betriebsvorrichtungen oder Nebenleistungen können die Kürzung gefährden. Bestimmte Einnahmen aus erneuerbarer Energie, Ladeinfrastruktur und unmittelbaren Leistungen an Mieter sind nur innerhalb gesetzlicher Grenzen unschädlich.

02 Immobilien privat halten oder in einer GmbH?

Im Privatvermögen kann ein Verkauf außerhalb des Zehnjahreszeitraums des § 23 EStG grundsätzlich nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Das gilt allerdings nur, sofern keine gewerbliche Tätigkeit oder andere steuerliche Zuordnung vorliegt.

In einer GmbH bleiben Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerpflichtig. Dafür kann die laufende Besteuerung thesaurierter Vermietungsüberschüsse günstiger ausfallen. Die passende Struktur hängt daher von Haltedauer, Verkaufsstrategie, privatem Finanzbedarf, Finanzierung und Nachfolge ab.

03 Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?

Übersteigen bestimmte Nettoaufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung 15 % der Gebäudeanschaffungskosten, werden sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt.

Die betreffenden Kosten sind dann grundsätzlich nicht sofort als Aufwand abziehbar, sondern erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung. Erweiterungen und jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten sind gesondert zu beurteilen.

04 Wann werde ich zum gewerblichen Grundstückshändler?

Werden mehr als drei Objekte in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit Erwerb, Errichtung oder umfassender Modernisierung verkauft, spricht dies regelmäßig für einen gewerblichen Grundstückshandel.

Die Grenze ist jedoch kein starres Gesetz. Auch bei weniger Verkäufen kann Gewerblichkeit vorliegen, beispielsweise bei Großobjekten, vorher feststehender Veräußerungsabsicht oder einer Tätigkeit, die bereits nach ihrem Gesamtbild unternehmerischen Grundstückshandel darstellt.

05 Wann lohnt sich die Umsatzsteueroption bei Gewerbemietern?

Bei einer Vermietung an Unternehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuer optiert werden. Dadurch kann ein Vorsteuerabzug aus Anschaffungs-, Bau-, Sanierungs- und laufenden Kosten ermöglicht werden.

Voraussetzung ist insbesondere, dass der Mieter das Objekt für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Ändert sich die Nutzung später, können innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums Vorsteuerkorrekturen entstehen.