Steuerberatung für Ihre Beteiligungs-GmbH
Beteiligungs-GmbH gründen und steuerlich sinnvoll nutzen: Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere und spätere Veräußerungserlöse werden in einer eigenen Kapitalgesellschaft gebündelt. Wir strukturieren, gründen und betreuen Ihre Beteiligungs-GmbH digital, vorausschauend und mit einem festen Ansprechpartner.
Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne nach Quoten und Voraussetzungen steuerlich eingeordnet.
Erträge bleiben für Beteiligungen, Kapitalanlagen und weitere Investitionen in der Gesellschaft verfügbar.
Belege digital übermitteln und Auswertungen jederzeit über DATEV Unternehmen online abrufen.
Was eine Beteiligungs-GmbH steuerlich leistet
Eine Beteiligungs-GmbH bündelt Unternehmensbeteiligungen und Kapitalanlagen in einer eigenständigen Gesellschaft. Steuerliche Vorteile entstehen vor allem dann, wenn Erträge langfristig in der Gesellschaft verbleiben und für weitere Investitionen verwendet werden.
Die Freistellung von Beteiligungserträgen, unterschiedliche Beteiligungsquoten bei Dividenden, das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg, Fondsbesteuerung, Sperrfristen bei Einbringungen sowie Ausschüttungs- und Nachfolgeplanung müssen dabei aufeinander abgestimmt werden.
Erträge differenziert eingeordnet
Dividenden, Veräußerungsgewinne, Fonds- und Zinserträge werden nach ihren jeweils geltenden Regeln steuerlich erfasst.
Struktur sauber aufgesetzt
Gründung, Beteiligungsquoten und mögliche Einbringungen werden mit Blick auf Stichtage, Voraussetzungen und Sperrfristen geplant.
Vorausschauend gestaltet
Ausschüttungen, Reinvestitionen und die spätere Vermögensübertragung werden geplant, bevor verbindliche Entscheidungen getroffen werden.
Unsere Leistungen für Ihre Beteiligungs-GmbH
Von Gründung und Einbringung über Beteiligungserträge, Wertpapiere und Gewerbesteuer bis zur Ausschüttungs- und Nachfolgeplanung: Wir begleiten die Struktur von der Konzeption bis zur laufenden Betreuung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online erhalten Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Grundlage für Ausschüttungs- und Investitionsentscheidungen.
Gründung & Strukturierung
Bargründung oder Einbringung bestehender Beteiligungen: Wir strukturieren Ihre Beteiligungs-GmbH mit Blick auf Beteiligungsquoten, Stimmrechte, steuerliche Stichtage, Sperrfristen und Ihre langfristigen Investitionsziele.
Dividenden & Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG
Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften können grundsätzlich weitgehend außer Ansatz bleiben. Bei Dividenden sind insbesondere die körperschaftsteuerliche Beteiligungsgrenze und die gesonderten gewerbesteuerlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Aktien, Wertpapiere & Fonds in der GmbH
Direkt gehaltene Aktien und Investmentfonds werden unterschiedlich besteuert. Während Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen begünstigt sein können, sind damit zusammenhängende Verluste grundsätzlich nicht abzugsfähig. Bei Fonds gelten stattdessen die Teilfreistellungen des Investmentsteuergesetzes.
Gewerbesteuer & Schachtelprivileg
Für die gewerbesteuerliche Kürzung von Dividenden gelten eigene Beteiligungsgrenzen und Stichtagsvoraussetzungen. Wir überwachen Beteiligungshöhen, Erwerbszeitpunkte und mögliche Hinzurechnungen, damit die Gewerbesteuer in der Gesamtbelastung berücksichtigt bleibt.
Ausschüttungs- & Reinvestitionsstrategie
Thesaurieren, reinvestieren oder privat ausschütten: Wir betrachten die Belastung auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters und entwickeln eine Strategie, die zu Liquiditätsbedarf, Anlagehorizont und Lebensplanung passt.
Nachfolge & Vermögensübertragung
Anteile an einer Beteiligungs-GmbH können schrittweise auf die nächste Generation übertragen werden. Wir gestalten Schenkungszeitpunkte, persönliche Freibeträge und mögliche Nießbrauchslösungen im Zusammenhang mit Ihrer gesamten Vermögensstruktur.
Wertpapiere und bestimmte Beteiligungen können erbschaftsteuerlich zum Verwaltungsvermögen gehören. Deshalb prüfen wir offen, welche Begünstigungen tatsächlich verfügbar sind und wo eine Übertragung regulär der Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegt.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Strukturprüfung bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und eine nachvollziehbare Umsetzung.
Erstgespräch
Wir lernen Ihre Beteiligungen, Kapitalanlagen, Investitionsziele und Ihren privaten Liquiditätsbedarf kennen und ordnen die steuerliche Ausgangssituation ein.
Struktur & digitales Onboarding
Wir stimmen Gründung oder Einbringung ab, richten DATEV Unternehmen online ein und übernehmen die relevanten Unterlagen, Stammdaten und Beteiligungsinformationen.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Wir behalten Quoten, Stichtage und mögliche Gestaltungsschritte im Blick.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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Häufige Fragen zur Beteiligungs-GmbH
01 Was ist eine Beteiligungs-GmbH und für wen kann sie sinnvoll sein?
Eine Beteiligungs-GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die insbesondere Unternehmensbeteiligungen und Kapitalanlagen hält. Sie kann für Gesellschafter operativer Unternehmen und langfristig orientierte Investoren interessant sein, die Erträge überwiegend reinvestieren möchten.
Ob sich die Struktur rechnet, hängt von Ertragshöhe, Anlageart, Investitionshorizont und privatem Entnahmebedarf ab. Den möglichen Steuervorteilen stehen laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung gegenüber.
02 Wie werden Dividenden und Verkaufsgewinne in der GmbH besteuert?
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften können nach § 8b KStG grundsätzlich weitgehend außer Ansatz bleiben. Fünf Prozent des Gewinns gelten dabei grundsätzlich als nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Für Dividenden gelten zusätzliche Grenzen. Körperschaftsteuerlich ist insbesondere die Beteiligungsgrenze von 10 % zu beachten. Gewerbesteuerlich setzt die Kürzung grundsätzlich eine Beteiligung von mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums voraus.
03 Lohnt sich ein Aktien- oder ETF-Depot in einer GmbH?
Bei direkt gehaltenen Aktien können Veräußerungsgewinne weitgehend begünstigt sein. Dividenden aus kleinen Beteiligungen können dagegen vollständig steuerpflichtig sein. Außerdem sind Verluste aus den betreffenden Beteiligungen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
Für ETFs und andere Investmentfonds gelten die Teilfreistellungen des Investmentsteuergesetzes. Deshalb hängt das Ergebnis stark von Fondsart, Aktienquote, Anlagehorizont, Umschlagshäufigkeit und späterem privaten Entnahmebedarf ab.
04 Kann ich bestehende Beteiligungen steuerneutral in die GmbH einbringen?
Ein Anteilstausch kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Wert unterhalb des gemeinen Werts erfolgen. Für einen qualifizierten Anteilstausch muss die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung insbesondere unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft halten.
Abhängig von der konkreten Einbringung können siebenjährige Sperrfristregelungen und Nachweispflichten entstehen. Eine spätere Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums kann zu einer rückwirkenden, anteiligen Besteuerung des Einbringungsgewinns führen.
05 Was gilt bei Schenkung und Vererbung einer Beteiligungs-GmbH?
Wertpapiere sowie bestimmte Beteiligungen können erbschaftsteuerlich zum Verwaltungsvermögen gehören. Deshalb greifen die Begünstigungen für betriebliches Vermögen bei einer überwiegend vermögensverwaltenden Beteiligungs-GmbH häufig nur eingeschränkt oder gar nicht.
Unabhängig davon können persönliche Freibeträge, gestaffelte Übertragungen und gegebenenfalls ein Nießbrauchsvorbehalt Teil einer Nachfolgestrategie sein. Die tatsächliche Wirkung hängt von Vermögensmix, Beteiligungsquoten und Gesellschaftsstruktur ab.