Holdinggesellschaft gründen: Vorteile, Struktur und steuerliche Aspekte im Überblick
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist eine Holdinggesellschaft?
- 2. Typische Arten von Holdinggesellschaften
- 3. Motive für die Gründung einer Holding
- 4. Rechtsformwahl der Holding
- 5. Steuerliche Aspekte von Holdinggesellschaften
- 6. Rolle der Holding im Konzern: Funktionen und Aufgaben
- 7. Holding im In‑ und Ausland
- 8. Fazit
- Quellen
1. Was ist eine Holdinggesellschaft?
Der Begriff „Holdinggesellschaft“ beschreibt einen Gesellschaftstyp, dessen Gesellschaftszweck vor allem im Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen besteht, während eigene operative Tätigkeiten regelmäßig dahinter zurücktreten. (1)(2)(4)
In Konzernstrukturen agiert die Holding typischerweise als Dachgesellschaft, die die Geschäftsanteile abhängiger Unternehmen verwaltet und den Konzern einheitlich führt. (1)(2)(3)
2. Typische Arten von Holdinggesellschaften
In der Praxis haben sich verschiedene Erscheinungsformen herausgebildet, etwa: (2)(3)
- Beteiligungs‑ bzw. Finanzholding – Schwerpunkt auf Halten und Finanzieren von Beteiligungen. (2)(3)
- Dienstleistungs‑ und Managementholding – übernimmt zusätzliche Funktionen wie zentrale Verwaltung, Controlling oder Managementleistungen für Tochtergesellschaften. (2)(3)
- Sparten‑ oder Funktionsholding – bündelt jeweils bestimmte Geschäftsbereiche oder Funktionen innerhalb eines Konzerns. (2)(3)
Gemeinsam ist all diesen Formen, dass die Holding als übergeordnete Struktur Gesellschaftsanteile bündelt; Art und Umfang der operativen Tätigkeit können jedoch stark variieren. (2)(3)(4)
3. Motive für die Gründung einer Holding
Die Gründe für die Errichtung einer Holdingstruktur sind regelmäßig gemischt – betriebswirtschaftlich, rechtlich und steuerlich. (2)(3)
Wichtige Motive sind unter anderem: (2)(3)
- Konzernsteuerung und ‑organisation (zentrale Leitung, klare Hierarchien, Bündelung von Entscheidungsbefugnissen) (2)(3)(4)
- Rechtliche Strukturierung und Haftungssteuerung durch Zwischenschaltung einer Dachgesellschaft (2)(3)
- Steuerliche Gestaltungsziele, insbesondere im In‑ und Ausland (Dividendenfreistellung, Gewinn‑ und Verlustausgleich, Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, Hinzurechnungsbesteuerung) (2)(3)
- Internationale Investitionsstrukturen, bei denen Holdinggesellschaften in bestimmten Staaten gezielt eingesetzt werden, um internationale Finanzierungs‑, Lizenz‑ und Beteiligungsstrukturen abzubilden. (2)(3)(5)
4. Rechtsformwahl der Holding
Die meisten grenzüberschreitenden Holdinggesellschaften werden in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft gegründet, wobei haftungsrechtliche Überlegungen hier eine wichtige Rolle spielen. (2)(3)
Daneben kommen – insbesondere aus steuerlichen Gründen – auch Personengesellschaften als Holdingstrukturen in Betracht, die dann als „Holding‑Personengesellschaften“ ausgestaltet werden können. (2)(3)
Welche Rechtsform im Einzelfall zweckmäßig ist, hängt von Themen wie Haftung, Finanzierungsstruktur, Gesellschafterkreis, Ausschüttungspolitik und internationaler Steuerplanung ab. (2)(3)
5. Steuerliche Aspekte von Holdinggesellschaften
Holdinggesellschaften werden häufig mit dem Ziel errichtet, steuerliche Gestaltungsziele zu erreichen oder zu optimieren. (2)(3)
Zu den zentralen steuerlichen Gesichtspunkten gehören insbesondere: (2)(3)
- Dividendenfreistellung und Schachtelprivilegien für Beteiligungserträge auf Ebene der Holding (2)(3)
- Gestaltung des Gewinn‑ und Verlustausgleichs innerhalb eines Konzerns (national und international) (2)(3)
- Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuern bei internationalen Beteiligungsstrukturen (2)(3)(5)
- Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Zwischengesellschaften mit Kapitalanlagecharakter (2)(3)
- Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für betriebliches Holdingvermögen (2)(3)
Aufgrund ihrer Struktur eignen sich Holdinggesellschaften zudem zur Bündelung von Ausschüttungen und zur gezielten Steuerung, welche Gewinne in welchem Staat oder auf welcher Konzernebene versteuert werden. (2)(3)(5)
6. Rolle der Holding im Konzern: Funktionen und Aufgaben
Neben dem Halten von Beteiligungen können Holdinggesellschaften vielfältige Funktionen übernehmen, etwa: (2)(3)(4)
- strategische Steuerung des Konzerns (Managementholding) (2)(3)
- zentrale Finanzierung und Cash‑Pooling (2)(3)
- Bereitstellung zentraler Dienstleistungen (z.B. Controlling, Buchhaltung, IT, Personal, Marketing) (2)(3)
- Verwaltung von immateriellen Rechten (Lizenzen, Marken, Patente) in internationalen Strukturen (2)(3)(5)
Je nach Ausgestaltung kann sich die Holding somit von einer reinen Finanzholding zu einer umfassenden Management‑ und Dienstleistungsholding entwickeln. (2)(3)
7. Holding im In‑ und Ausland
Mit Blick auf internationale Investitionen können Holdinggesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland errichtet werden; ihre Bedeutung nimmt im Zuge der Globalisierung weiter zu. (2)(3)(5)
Bei ausländischen Holdings spielen insbesondere folgende Punkte eine Rolle: (2)(3)(4)(5)
- Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
- Anwendbarkeit und Ausgestaltung von Doppelbesteuerungsabkommen
- lokale steuerliche Sonderregime für Holdinggesellschaften
- mögliche Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland
Die Wahl des Holdingstandorts ist daher regelmäßig Ergebnis einer Abwägung zwischen steuerlichen, rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen. (2)(3)(5)
8. Fazit
Holdinggesellschaften sind als Dachgesellschaften mit Beteiligungsfokus ein zentrales Instrument moderner Konzern‑ und Vermögensstrukturen. (1)(2)(3)(4)
Sie verbinden strategische, rechtliche und steuerliche Vorteile und gewinnen gerade im internationalen Kontext weiter an Bedeutung. (2)(3)(5)
Welche konkrete Struktur, Rechtsform und Ausgestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt maßgeblich von der geplanten Beteiligungs‑, Finanzierungs‑ und Ausschüttungsstrategie sowie den beteiligten Staaten ab. (2)(3)(5)
Quellen
(1) 07.09.2005 | FG Köln 13. Senat | 13 K 6940/03 | Urteil | Steuerbefreiung der Erlöse aus dem Verkauf selbstgegründeter GmbH-Vorratsgesellschaften – Finanzunternehmen – Eigenhandel | § 8b Abs 2 KStG 2002, § 8b Abs 7 S 2 KStG 2002, § 1 Abs 3 S 1 Nr 1 KredWG, § 255 Abs 1 S 2 HGB, § 255 Abs 2 S 1 HGB, …
(2) 2021 | Günter Dreßler | Aufsatz | Moderne Holdinggesellschaften im In- oder Ausland, nach handels-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Amplituden | StBp 2021, 167-176
(3) 2002 | Harald Schaumburg | Kongressvortrag, Aufsatz | Steuerliche Gestaltungsziele in- und ausländischer Holdinggesellschaften | Holdinggesellschaften im Internationalen Steuerrecht 2002, 1-65
(4) 2002 | Dietgard Klingberg | Kongressvortrag, Aufsatz | Veräußerung und Umwandlung ausländischer Holdinggesellschaften | Holdinggesellschaften im Internationalen Steuerrecht 2002, 195-232
(5) 2011 | Huili Wang | Kongressvortrag, Aufsatz | Einsatz von Holdinggesellschaften für Investitionen in China | JbFfSt 2010/2011, 599-618