Branchenspezifische Steuerberatung

Steuerberatung für Bau- und Tiefbauunternehmen

SOKA-Bau, Baulohn, § 13b UStG und teilfertige Arbeiten: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihrer Branche und begleiten Bau- und Tiefbauunternehmen digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.

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Persönlich, digital und mit festem Ansprechpartner
Steuerliche Beratung eines Bau- und Tiefbauunternehmens

Baulohn & SOKA-Bau

Rechtssichere Abrechnung nach den Tarifregelungen des Baugewerbes.

Digital & termingerecht

Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.

Projekte richtig bewertet

Teilfertige Arbeiten, Abschlagsrechnungen und Einbehalte werden periodengerecht erfasst.

Baugewerbe im Fokus

Steuerliche Besonderheiten im Bau- und Tiefbau

Mehrmonatige Projekte, Nachunternehmerketten und die Tarifwelt des Baugewerbes stellen eigene Anforderungen an Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss.

SOKA-Bau, Saison-Kug, § 13b UStG, Bauabzugsteuer, teilfertige Arbeiten und Gewährleistungseinbehalte: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.

01

Baulohn zuverlässig abgewickelt

SOKA-Bau, tarifliche Mindestlöhne und Saison-Kug laufen strukturiert in der laufenden Lohnbuchhaltung.

02

Projekte periodengerecht erfasst

Teilfertige Arbeiten, Abschlagsrechnungen und Einbehalte werden zum Bilanzstichtag korrekt bewertet.

03

Vorausschauend gestaltet

Maschinenpark, Rechtsform und Nachfolge werden steuerlich geplant, bevor wichtige Entscheidungen fallen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen für Bau- und Tiefbauunternehmen

Von der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung bis zur Projektbewertung, Investitionsplanung und Nachfolge: Wir verbinden verlässliche Prozesse mit vorausschauender Beratung.

01

Digitale Finanzbuchhaltung

Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für unternehmerische Entscheidungen.

02

Baulohn mit SOKA-Bau und Saison-Kug

Sozialkassenbeiträge, tarifliche Mindestlöhne, Wintergeld und Saison-Kug: Wir rechnen rechtssicher und termingerecht ab – einschließlich der Erstattungsanträge bei der Agentur für Arbeit.

03

§ 13b UStG in der Nachunternehmerkette

Ob als Nach- oder Generalunternehmer: Wir legen die Abrechnungslogik für Ihre Auftragskonstellationen fest und stellen die korrekte Anwendung des § 13b UStG in beide Richtungen sicher.

04

Bauabzugsteuer & Freistellungsbescheinigung

Wir halten Ihre Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG aktuell und prüfen die Bescheinigungen Ihrer Nachunternehmer – damit weder bei Ihnen noch bei Ihren Auftraggebern unnötig Liquidität gebunden wird.

05

Teilfertige Arbeiten & Einbehalte

Periodengerechte Bewertung teilfertiger Arbeiten zum Bilanzstichtag sowie die korrekte Behandlung von Abschlagsrechnungen, Sicherheitseinbehalten und Gewährleistungsrückstellungen.

06

Maschinenpark & Investitionen

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG sowie Kauf-Leasing-Vergleiche bei Großgeräten: Wir planen Investitionen steuerlich, bevor Sie kaufen.

Klarer Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten und verlässliche Abläufe.

01

Erstgespräch

Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.

02

Digitales Onboarding

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.

03

Laufende Betreuung

Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf Gestaltungspotenziale.

Einige unserer Mandanten im Überblick

Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.

WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
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Sky Holding UG
CFG

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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater

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Fragen und Antworten

FAQs zur Steuerberatung für Bau- und Tiefbauunternehmen

01 Wann realisiere ich den Gewinn aus einem Bauprojekt steuerlich?

Der Gewinn aus einem Bauauftrag entsteht steuerlich grundsätzlich erst mit der Abnahme durch den Auftraggeber. Bis dahin werden die Projekte als teilfertige Arbeiten mit den Herstellungskosten bilanziert. Erhaltene Abschlagszahlungen führen noch nicht automatisch zur Gewinnrealisierung.

Die saubere Bewertung zum Bilanzstichtag entscheidet darüber, dass Gewinne weder zu früh versteuert noch Verluste übersehen werden. Wir bewerten Ihre Projekte stichtagsbezogen und dokumentationsfest.

02 Welche Pflichten bestehen gegenüber der SOKA-Bau?

Baubetriebe sind grundsätzlich zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet. Dazu gehören monatliche Meldungen, Beitragszahlungen und die Abwicklung von Urlaubsansprüchen der gewerblichen Arbeitnehmer über die Kasse.

Wir übernehmen Meldungen, Beitragsabrechnung und Erstattungsanträge im Rahmen der laufenden Lohnbuchhaltung – einschließlich der Prüfung, welche Betriebsteile unter das Verfahren fallen.

03 Wie funktioniert § 13b UStG in der Nachunternehmerkette?

Erbringen Sie Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt und die Bescheinigung USt 1 TG vorlegt, kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen. Beauftragen Sie umgekehrt Nachunternehmer, kann die Umsatzsteuer von Ihnen geschuldet werden.

In der Praxis entscheidend ist die konsequente Prüfung der Bescheinigungen in beide Richtungen. Wir legen die Abrechnungslogik für Ihre Konstellationen fest und dokumentieren sie prüfungssicher.

04 Was ist bei Sicherheitseinbehalten steuerlich zu beachten?

Sicherheitseinbehalte Ihrer Auftraggeber mindern nicht automatisch die Umsatzsteuer auf die erbrachte Leistung. Die Steuer kann auf den vollen Betrag entstehen, obwohl ein Teil erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ausgezahlt wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Berichtigung wegen Uneinbringlichkeit in Betracht kommen. Wir behalten Einbehalte, Bürgschaften und Gewährleistungsrückstellungen im Blick.

05 Was bringt eine GmbH für ein Bauunternehmen?

Die GmbH beschränkt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Bei langjährigen Gewährleistungsrisiken und großen Auftragsvolumina kann dies ein wesentlicher Aspekt sein.

Ob sich eine Umwandlung rechnet, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten und der geplanten Unternehmensentwicklung ab. Diese Faktoren rechnen wir konkret durch und begleiten bei Bedarf die Umsetzung.