Steuerberatung für Bau- und Tiefbauunternehmen
SOKA-Bau, Baulohn, § 13b UStG und teilfertige Arbeiten: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihrer Branche und begleiten Bau- und Tiefbauunternehmen digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.
Baulohn & SOKA-Bau
Rechtssichere Abrechnung nach den Tarifregelungen des Baugewerbes.
Digital & termingerecht
Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.
Projekte richtig bewertet
Teilfertige Arbeiten, Abschlagsrechnungen und Einbehalte werden periodengerecht erfasst.
Steuerliche Besonderheiten im Bau- und Tiefbau
Mehrmonatige Projekte, Nachunternehmerketten und die Tarifwelt des Baugewerbes stellen eigene Anforderungen an Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss.
SOKA-Bau, Saison-Kug, § 13b UStG, Bauabzugsteuer, teilfertige Arbeiten und Gewährleistungseinbehalte: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Baulohn zuverlässig abgewickelt
SOKA-Bau, tarifliche Mindestlöhne und Saison-Kug laufen strukturiert in der laufenden Lohnbuchhaltung.
Projekte periodengerecht erfasst
Teilfertige Arbeiten, Abschlagsrechnungen und Einbehalte werden zum Bilanzstichtag korrekt bewertet.
Vorausschauend gestaltet
Maschinenpark, Rechtsform und Nachfolge werden steuerlich geplant, bevor wichtige Entscheidungen fallen.
Unsere Leistungen für Bau- und Tiefbauunternehmen
Von der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung bis zur Projektbewertung, Investitionsplanung und Nachfolge: Wir verbinden verlässliche Prozesse mit vorausschauender Beratung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für unternehmerische Entscheidungen.
Baulohn mit SOKA-Bau und Saison-Kug
Sozialkassenbeiträge, tarifliche Mindestlöhne, Wintergeld und Saison-Kug: Wir rechnen rechtssicher und termingerecht ab – einschließlich der Erstattungsanträge bei der Agentur für Arbeit.
§ 13b UStG in der Nachunternehmerkette
Ob als Nach- oder Generalunternehmer: Wir legen die Abrechnungslogik für Ihre Auftragskonstellationen fest und stellen die korrekte Anwendung des § 13b UStG in beide Richtungen sicher.
Bauabzugsteuer & Freistellungsbescheinigung
Wir halten Ihre Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG aktuell und prüfen die Bescheinigungen Ihrer Nachunternehmer – damit weder bei Ihnen noch bei Ihren Auftraggebern unnötig Liquidität gebunden wird.
Teilfertige Arbeiten & Einbehalte
Periodengerechte Bewertung teilfertiger Arbeiten zum Bilanzstichtag sowie die korrekte Behandlung von Abschlagsrechnungen, Sicherheitseinbehalten und Gewährleistungsrückstellungen.
Maschinenpark & Investitionen
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG sowie Kauf-Leasing-Vergleiche bei Großgeräten: Wir planen Investitionen steuerlich, bevor Sie kaufen.
Rechtsform & Nachfolge
GmbH, Holdingstruktur oder Betriebsübergabe: Wir gestalten Haftung, Steuerbelastung und Nachfolge Ihres Unternehmens vorausschauend – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Mehr zur Steuerberatung für HandwerksbetriebeSo läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten und verlässliche Abläufe.
Erstgespräch
Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf Gestaltungspotenziale.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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FAQs zur Steuerberatung für Bau- und Tiefbauunternehmen
01 Wann realisiere ich den Gewinn aus einem Bauprojekt steuerlich?
Der Gewinn aus einem Bauauftrag entsteht steuerlich grundsätzlich erst mit der Abnahme durch den Auftraggeber. Bis dahin werden die Projekte als teilfertige Arbeiten mit den Herstellungskosten bilanziert. Erhaltene Abschlagszahlungen führen noch nicht automatisch zur Gewinnrealisierung.
Die saubere Bewertung zum Bilanzstichtag entscheidet darüber, dass Gewinne weder zu früh versteuert noch Verluste übersehen werden. Wir bewerten Ihre Projekte stichtagsbezogen und dokumentationsfest.
02 Welche Pflichten bestehen gegenüber der SOKA-Bau?
Baubetriebe sind grundsätzlich zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet. Dazu gehören monatliche Meldungen, Beitragszahlungen und die Abwicklung von Urlaubsansprüchen der gewerblichen Arbeitnehmer über die Kasse.
Wir übernehmen Meldungen, Beitragsabrechnung und Erstattungsanträge im Rahmen der laufenden Lohnbuchhaltung – einschließlich der Prüfung, welche Betriebsteile unter das Verfahren fallen.
03 Wie funktioniert § 13b UStG in der Nachunternehmerkette?
Erbringen Sie Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt und die Bescheinigung USt 1 TG vorlegt, kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen. Beauftragen Sie umgekehrt Nachunternehmer, kann die Umsatzsteuer von Ihnen geschuldet werden.
In der Praxis entscheidend ist die konsequente Prüfung der Bescheinigungen in beide Richtungen. Wir legen die Abrechnungslogik für Ihre Konstellationen fest und dokumentieren sie prüfungssicher.
04 Was ist bei Sicherheitseinbehalten steuerlich zu beachten?
Sicherheitseinbehalte Ihrer Auftraggeber mindern nicht automatisch die Umsatzsteuer auf die erbrachte Leistung. Die Steuer kann auf den vollen Betrag entstehen, obwohl ein Teil erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ausgezahlt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Berichtigung wegen Uneinbringlichkeit in Betracht kommen. Wir behalten Einbehalte, Bürgschaften und Gewährleistungsrückstellungen im Blick.
05 Was bringt eine GmbH für ein Bauunternehmen?
Die GmbH beschränkt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Bei langjährigen Gewährleistungsrisiken und großen Auftragsvolumina kann dies ein wesentlicher Aspekt sein.
Ob sich eine Umwandlung rechnet, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten und der geplanten Unternehmensentwicklung ab. Diese Faktoren rechnen wir konkret durch und begleiten bei Bedarf die Umsetzung.