Branchenspezifische Steuerberatung

Steuerberatung für Elektrobetriebe

Nullsteuersatz bei PV, Wallbox-Installationen, § 13b UStG und Wartungsverträge: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihres Gewerks und begleiten Elektrobetriebe digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.

Erstgespräch vereinbaren
Persönlich, digital und mit festem Ansprechpartner
Steuerliche Beratung eines Elektrobetriebs
PV & Wallbox korrekt abgerechnet

Nullsteuersatz, Regelbesteuerung und § 13b UStG sauber voneinander abgegrenzt.

Wartungsverträge im Griff

Wiederkehrende Erlöse und Anzahlungen werden periodengerecht erfasst und ausgewertet.

Digital & termingerecht

Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.

Elektrohandwerk im Fokus

Steuerliche Besonderheiten im Elektrohandwerk

Zwischen Energiewende-Aufträgen und klassischer Installation bewegt sich Ihr Betrieb in mehreren umsatzsteuerlichen Welten gleichzeitig – je Auftrag mit unterschiedlichen Folgen für Rechnung und Liquidität.

Nullsteuersatz bei Photovoltaik, § 13b UStG bei Bauleistungen, Wartungsverträge, § 35a-Ausweis für Privatkunden und Materialbestände: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.

01

Rechnungen rechtssicher gestellt

PV, Wallbox, Installation und Wartung werden umsatzsteuerlich korrekt voneinander abgegrenzt.

02

Wiederkehrende Erlöse sauber erfasst

Wartungs- und Serviceverträge werden periodengerecht abgegrenzt und aussagekräftig ausgewertet.

03

Vorausschauend gestaltet

Investitionen, Rechtsform und Nachfolge werden steuerlich geplant, bevor wichtige Entscheidungen fallen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen für Elektrobetriebe

Von der digitalen Buchhaltung über PV- und Wallbox-Aufträge bis zur Investitions- und Nachfolgeplanung: Wir verbinden verlässliche Prozesse mit branchenspezifischer Beratung.

01

Digitale Finanzbuchhaltung

Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Ihre Entscheidungen.

02

Photovoltaik & Speicher abrechnen

Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für begünstigte PV-Anlagen und Speicher, Regelbesteuerung für andere Leistungen: Wir grenzen typische Auftragskonstellationen ab und entwickeln praxistaugliche Musterrechnungen.

03

Wallbox & Ladeinfrastruktur

Wallbox-Installationen fallen nicht unter den Nullsteuersatz. Wir legen die Abrechnungslogik für kombinierte Aufträge aus PV, Speicher und Wallbox sauber fest – einschließlich des § 35a-Ausweises für Privatkunden.

04

§ 13b UStG & Bauabzugsteuer

Elektroinstallationen an Gebäuden können als Bauleistungen einzuordnen sein. Wir prüfen die Anwendung des § 13b UStG und behalten Ihre Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG im Blick.

05

Wartungsverträge & wiederkehrende Erlöse

Wartungs- und Servicepauschalen sowie erhaltene Anzahlungen werden periodengerecht erfasst – für aussagekräftige Monatszahlen und einen verlässlichen Jahresabschluss.

06

Material, Fuhrpark & Investitionen

Vorratsbewertung, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG und steuerliche Vorteile bei E-Fahrzeugen: Wir planen Investitionen, bevor Sie Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsausstattung anschaffen.

Klarer Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.

01

Erstgespräch

Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.

02

Digitales Onboarding

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.

03

Laufende Betreuung

Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf Gestaltungspotenziale.

Einige unserer Mandanten im Überblick

Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.

WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG
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Reach Hunter
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Sky Holding UG
CFG

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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Elektrobetriebe

01 Gilt der Nullsteuersatz auch für Wallboxen und Speicher?

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG erfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und deren Speichern auf oder in der Nähe begünstigter Gebäude.

Wallboxen und sonstige Ladeinfrastruktur sind grundsätzlich gesondert zu beurteilen. Bei kombinierten Aufträgen aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox ist deshalb eine saubere Aufteilung in Angebot und Rechnung entscheidend.

02 Sind Elektroinstallationen Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG?

Installationsarbeiten, die fest mit einem Gebäude verbunden werden, können als Bauleistungen einzuordnen sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen.

Wartungs-, Reparatur- und Kleinaufträge sind gesondert zu prüfen. Wir ordnen wiederkehrende Auftragskonstellationen ein und entwickeln daraus eine verlässliche Abrechnungslogik.

03 Wie werden Wartungsverträge steuerlich behandelt?

Wartungs- und Servicepauschalen müssen entsprechend der vereinbarten Leistung und Vertragslaufzeit erfasst werden. Auch erhaltene Anzahlungen können bereits umsatzsteuerliche Folgen auslösen.

Wir richten die Buchhaltung so ein, dass Vertragsbestand, Erlösverlauf und offene Leistungsverpflichtungen jederzeit nachvollziehbar ausgewertet werden können.

04 Was muss ich beim § 35a-Ausweis für Privatkunden beachten?

Privatkunden können begünstigte Handwerkerleistungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich geltend machen. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit nachvollziehbar ausgewiesenem Arbeitskostenanteil und eine unbare Zahlung.

Ein sauberer Ausweis ist für Ihre Kunden ein echter Mehrwert. Wir entwickeln dafür eine passende und einheitliche Rechnungsstruktur.

05 Was bringt eine GmbH für einen Elektrobetrieb?

Eine GmbH beschränkt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen und ermöglicht eine andere steuerliche Behandlung einbehaltener Gewinne als ein Einzelunternehmen.

Ob sich die Umwandlung wirtschaftlich lohnt, hängt von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiken und der geplanten Betriebsentwicklung ab. Diese Faktoren rechnen wir für Ihren Betrieb konkret durch.