Steuerberatung für Hochbauunternehmen
Gewinnrealisierung bei Abnahme, § 13b UStG in der Nachunternehmerkette, SOKA-Bau, Bürgschaften und Einbehalte: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihrer Branche und begleiten Hochbauunternehmen digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.
Teilfertige Bauten, Nachträge und Einbehalte periodengerecht erfasst.
Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.
Abrechnung nach den tariflichen und sozialkassenrechtlichen Vorgaben des Baugewerbes.
Steuerliche Besonderheiten im Hochbau
Schlüsselfertiges Bauen, lange Projektlaufzeiten und mehrstufige Nachunternehmerketten machen die steuerliche Abbildung im Hochbau anspruchsvoll – vom Baufortschritt bis zur Schlussrechnung.
Gewinnrealisierung bei Abnahme, Bewertung teilfertiger Bauten, Nachträge, § 13b UStG, Bauträger-Abgrenzung, Bürgschaften und Gewährleistungsrückstellungen: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Projekte periodengerecht erfasst
Teilfertige Bauten, Abschlagsrechnungen und Nachträge werden zum jeweiligen Stichtag nachvollziehbar bewertet.
Rechnungen rechtssicher gestellt
§ 13b UStG wird innerhalb der Nachunternehmerkette in beide Richtungen strukturiert angewendet.
Baulohn zuverlässig abgewickelt
SOKA-Bau, tarifliche Vorgaben und Saison-Kurzarbeitergeld laufen strukturiert in der laufenden Lohnbuchhaltung.
Unsere Steuerberatung für Hochbauunternehmen
Von Projektbewertung, Finanzbuchhaltung und Baulohn bis zur Rechnungsstellung und Rechtsformgestaltung: Wir verbinden verlässliche Prozesse mit branchenspezifischer Beratung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Projektsteuerung und betriebliche Entscheidungen.
Gewinnrealisierung & teilfertige Bauten
Wir bewerten teilfertige Bauten zum Stichtag, ordnen Abschlagszahlungen ein und berücksichtigen Nachträge, Teilabnahmen sowie erkennbare Projektrisiken nachvollziehbar im Jahresabschluss.
§ 13b UStG in der Nachunternehmerkette
Ob gegenüber General- oder Nachunternehmern: Wir prüfen Ihre wiederkehrenden Auftragskonstellationen, ordnen Bescheinigungen ein und grenzen Bauleistungen von abweichenden Projektmodellen ab.
Baulohn mit SOKA-Bau und Saison-Kug
Sozialkassenbeiträge, tarifliche Vorgaben, Wintergeld und Saison-Kurzarbeitergeld: Wir übernehmen die laufende Abrechnung und bereiten die erforderlichen Antrags- und Erstattungsdaten strukturiert auf.
Bürgschaften, Einbehalte & Gewährleistung
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Sicherheitseinbehalte und Rückstellungen werden bilanziell nachvollziehbar abgebildet. Gleichzeitig behalten wir die Auswirkungen auf Liquidität und Bürgschaftslinien im Blick.
Bauabzugsteuer
Wir unterstützen bei der Beantragung und Überwachung der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und behalten deren Gültigkeitsdauer im Blick.
Rechtsform & Nachfolge
GmbH , Holdingstruktur oder Betriebsübergabe: Wir gestalten Haftung, Steuerbelastung und Nachfolge Ihres Hochbauunternehmens vorausschauend – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Mehr zur Steuerberatung für HandwerksbetriebeSo läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.
Erstgespräch
Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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Häufige Fragen zur Steuerberatung für Hochbauunternehmen
01 Wann muss ich den Gewinn aus einem Bauvorhaben versteuern?
Der Gewinn aus einer Werkleistung wird grundsätzlich mit der Abnahme beziehungsweise Fertigstellung realisiert. Bis dahin werden laufende Projekte im Jahresabschluss entsprechend ihrem Bearbeitungsstand als teilfertige Leistungen oder Bauten bewertet.
Teilabnahmen, strittige Leistungen und Nachträge können eine gesonderte Beurteilung erforderlich machen. Wir bewerten Ihre Projekte stichtagsbezogen und dokumentieren die zugrunde gelegten Annahmen.
02 Wie grenze ich Bauunternehmen und Bauträger steuerlich ab?
Ein Bauunternehmen errichtet regelmäßig ein Bauwerk auf fremdem Grund gegen Werklohn. Ein Bauträger veräußert dagegen typischerweise ein eigenes Grundstück zusammen mit einem bestehenden oder noch zu errichtenden Gebäude.
Die Einordnung wirkt sich unter anderem auf Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Rechnungsstellung und Vertragsgestaltung aus. Mischmodelle sollten deshalb vor Projektbeginn klar strukturiert werden.
03 Wie werden Nachträge steuerlich behandelt?
Nachträge können den Auftragswert, die Projektkalkulation und die Bewertung teilfertiger Bauten verändern. Entscheidend ist, wie konkret der Anspruch bereits vereinbart oder wirtschaftlich begründet ist.
Auch strittige Nachträge müssen zum Bilanzstichtag beurteilt werden. Wir legen gemeinsam mit Ihnen einen nachvollziehbaren Erfassungs- und Bewertungsprozess fest.
04 Was ist bei Sicherheitseinbehalten und Bürgschaften zu beachten?
Sicherheitseinbehalte führen dazu, dass Teile der vereinbarten Vergütung erst später ausgezahlt werden. Sie müssen deshalb in Finanzbuchhaltung, Forderungsbestand und Liquiditätsplanung gesondert überwacht werden.
Durch den Austausch eines Einbehalts gegen eine Bürgschaft kann Liquidität früher verfügbar werden. Gleichzeitig sind Bürgschaftslinien, Gebühren und mögliche Gewährleistungsrisiken zu berücksichtigen.
05 Was bringt eine GmbH für ein Hochbauunternehmen?
Eine GmbH kann die persönliche Haftung begrenzen und ermöglicht andere Gestaltungen bei Gewinnverwendung, Beteiligungen und Unternehmensnachfolge als ein Einzelunternehmen.
Ob sich die GmbH wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, privaten Entnahmen, Investitionsbedarf, Projekt- und Gewährleistungsrisiken sowie den langfristigen Unternehmenszielen ab.