Steuerberatung für SHK-Betriebe
Wärmepumpen-Aufträge, § 35c-Bescheinigungen, § 13b UStG und Notdienst-Zuschläge: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihres Gewerks und begleiten SHK-Betriebe digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.
Fachunternehmererklärungen nach § 35c EStG und § 35a-Ausweis strukturiert umgesetzt.
Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.
SFN-Zuschläge und Bereitschaftsdienste nachvollziehbar und termingerecht abgerechnet.
Steuerliche Besonderheiten im SHK-Handwerk
Heizungstausch und energetische Sanierung haben das SHK-Handwerk zu einer wichtigen Schnittstelle der Energiewende gemacht – mit steuerlichen Anforderungen, die weit über die klassische Installation hinausgehen.
Fachunternehmererklärungen nach § 35c EStG, § 13b UStG, Wartungsverträge, steuerbegünstigte Zuschläge im Notdienst und Abschlagsrechnungen: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Sanierungsaufträge korrekt begleitet
§ 35c-Bescheinigungen und der Ausweis nach § 35a EStG werden als fester Bestandteil der Auftragsabwicklung berücksichtigt.
Rechnungen rechtssicher gestellt
Bauleistungen, Wartung, Notdienst und Materiallieferungen werden umsatzsteuerlich nachvollziehbar voneinander abgegrenzt.
Vorausschauend gestaltet
Investitionen, Rechtsform und Nachfolge werden steuerlich geplant, bevor wichtige betriebliche Entscheidungen fallen.
Unsere Steuerberatung für SHK-Betriebe
Von der digitalen Finanzbuchhaltung über Sanierungsaufträge, Umsatzsteuer und Notdienst-Lohn bis zur Rechtsformgestaltung: Wir verbinden verlässliche Prozesse mit branchenspezifischer Beratung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Ihre Entscheidungen.
§ 35c-Bescheinigungen & energetische Sanierung
Für bestimmte energetische Maßnahmen benötigen Ihre Privatkunden eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Wir unterstützen dabei, Rechnungsausweis und Bescheinigungsprozesse strukturiert in die Auftragsabwicklung einzubinden.
§ 13b UStG & Bauabzugsteuer
Heizungs-, Sanitär- und Klimainstallationen können als Bauleistungen einzuordnen sein. Wir prüfen Ihre Auftragskonstellationen, unterstützen bei der korrekten Anwendung des § 13b UStG und behalten die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG im Blick.
Notdienst & Bereitschaft im Lohn
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich begünstigt sein. Wir berücksichtigen Ihre Einsatz- und Arbeitszeitdaten in der laufenden Lohnabrechnung.
Wartungsverträge & wiederkehrende Erlöse
Wartungspauschalen, Vorauszahlungen und wiederkehrende Leistungen werden periodengerecht abgegrenzt. So entstehen aussagekräftige Monatszahlen und ein sauberer Jahresabschluss.
Abschlagsrechnungen & teilfertige Arbeiten
Wir begleiten die umsatzsteuerlich korrekte Erstellung von Abschlags- und Schlussrechnungen und berücksichtigen teilfertige Arbeiten sowie laufende Projekte beim Jahresabschluss.
Rechtsform & Nachfolge
GmbH , Holdingstruktur oder Betriebsübergabe: Wir gestalten Haftung, Steuerbelastung und Nachfolge Ihres SHK-Betriebs vorausschauend – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Mehr zur Steuerberatung für HandwerksbetriebeSo läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.
Erstgespräch
Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































Ich freue mich von Ihnen zu hören
Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
Lieber direkt einen Termin online vereinbaren?
Sie möchten nicht erst auf eine Rückmeldung warten? Dann können Sie über unser Online-Buchungstool direkt einen passenden Termin für ein Erstgespräch auswählen und verbindlich reservieren.
Häufige Fragen zur Steuerberatung für SHK-Betriebe
01 Was müssen wir bei Fachunternehmererklärungen nach § 35c EStG beachten?
Die Bescheinigung muss nach dem amtlich vorgegebenen Muster ausgestellt werden und bestätigt, dass die jeweilige energetische Maßnahme die maßgeblichen technischen Anforderungen erfüllt.
Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können den steuerlichen Abzug beim Auftraggeber gefährden. Deshalb sollten Rechnung, Leistungsbeschreibung und Bescheinigung inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.
02 Gilt der Nullsteuersatz auch für Wärmepumpen?
Der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ist auf bestimmte Photovoltaikanlagen und zugehörige Komponenten ausgerichtet. Wärmepumpen, Heizungsanlagen und klassische Sanitärinstallationen fallen grundsätzlich nicht darunter.
Bei Privatkunden können stattdessen Förderprogramme sowie Steuerermäßigungen nach § 35a oder § 35c EStG relevant sein. Rechnungsausweis und Bescheinigungen müssen dabei zur jeweiligen Maßnahme passen.
03 Wann stelle ich als SHK-Betrieb Rechnungen nach § 13b UStG?
Die Steuerschuldnerschaft kann auf den Auftraggeber übergehen, wenn eine Bauleistung an ein Unternehmen erbracht wird, das selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Bei Privatkunden und vielen gewerblichen Endkunden bleibt es regelmäßig bei der Abrechnung mit Umsatzsteuer. Wir prüfen Ihre wiederkehrenden Auftraggeber- und Leistungsarten und entwickeln daraus eine einheitliche Rechnungslogik.
04 Wie bleiben Notdienst-Zuschläge steuerfrei?
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich begünstigt sein. Voraussetzung ist insbesondere eine eindeutige Zuordnung zu den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten.
Bereitschaftszeiten und tatsächliche Einsätze müssen voneinander unterschieden und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir berücksichtigen diese Angaben in der laufenden Lohnabrechnung.
05 Was bringt eine GmbH für einen SHK-Betrieb?
Eine GmbH kann die persönliche Haftung begrenzen und bietet andere Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnverwendung, Beteiligungen und Unternehmensnachfolge als ein Einzelunternehmen.
Ob sich die GmbH wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, privaten Entnahmen, Investitionsplanung, Haftungsrisiken und den weiteren Unternehmenszielen ab. Diese Faktoren vergleichen wir anhand der konkreten Zahlen Ihres Betriebs.