Steuerberatung für Maler- und Lackiererbetriebe
Malerkasse, § 35a-Ausweis für Privatkunden, § 13b UStG auf der Baustelle und Fachunternehmererklärungen bei der Fassadendämmung: Wir kennen die steuerlichen Themen Ihres Gewerks und begleiten Maler- und Lackiererbetriebe digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.
Sozialkassenmeldungen, Urlaubsverfahren und tarifliche Vorgaben strukturiert abgewickelt.
§ 35a-Ausweis und § 35c-Bescheinigungen sauber in die Auftragsabwicklung integriert.
Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.
Steuerliche Besonderheiten im Maler- und Lackiererhandwerk
Ihr Betrieb bewegt sich zwischen zwei Welten: Privatkunden mit vielen kleineren Aufträgen und gewerblichen Baustellen als Nachunternehmer – mit jeweils eigener Rechnungs- und Abrechnungslogik.
Malerkasse, § 35a-Ausweis, Fachunternehmererklärungen nach § 35c EStG bei Wärmedämmverbundsystemen, § 13b UStG und Bauabzugsteuer: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Lohn zuverlässig abgewickelt
Sozialkassenbeiträge, Urlaubsverfahren und tarifliche Vorgaben werden strukturiert in der laufenden Lohnbuchhaltung berücksichtigt.
Rechnungen rechtssicher gestellt
Privatkunden-, Baustellen- und Nachunternehmeraufträge werden umsatzsteuerlich nachvollziehbar voneinander abgegrenzt.
Vorausschauend gestaltet
Investitionen, Rechtsform und Nachfolge werden steuerlich geplant, bevor wichtige betriebliche Entscheidungen fallen.
Unsere Steuerberatung für Maler- und Lackiererbetriebe
Von der digitalen Finanzbuchhaltung und der Malerkasse über Privatkundenrechnungen, § 13b UStG und Fassadendämmung bis zur Rechtsformgestaltung: Wir verbinden verlässliche Abläufe mit branchenspezifischer Beratung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Ihre Entscheidungen.
Lohn mit Malerkasse
Meldungen und Beiträge zur Malerkasse, tarifliche Vorgaben und die Urlaubsabwicklung werden strukturiert in die laufende Lohnbuchhaltung eingebunden. Wir unterstützen außerdem bei Erstattungsanträgen und der betrieblichen Einordnung.
§ 35a-Ausweis für Privatkunden
Für begünstigte Handwerkerleistungen können Privatkunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, von ihrer Einkommensteuer abziehen. Wir unterstützen Sie bei einer passenden und nachvollziehbaren Rechnungsstruktur.
Fassadendämmung & § 35c-Bescheinigungen
Bei bestimmten energetischen Maßnahmen benötigen Privatkunden eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Wir helfen dabei, Rechnung, Leistungsbeschreibung und Bescheinigungsprozess aufeinander abzustimmen.
§ 13b UStG & Bauabzugsteuer
Malerarbeiten, die der Herstellung, Instandsetzung oder Änderung eines Bauwerks dienen, können als Bauleistungen einzuordnen sein. Wir prüfen Ihre Auftraggeber- und Leistungskonstellationen, legen die Rechnungslogik fest und behalten Ihre Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG im Blick.
Fuhrpark & Investitionen
Fahrzeuge, Gerüste, Spritztechnik und Betriebsausstattung binden Kapital. Wir vergleichen Kauf, Finanzierung und Leasing, prüfen mögliche Gestaltungen nach § 7g EStG und ermitteln beim Fuhrpark, welche steuerliche Methode zur tatsächlichen Nutzung passt.
Rechtsform & Nachfolge
GmbH , Holdingstruktur oder Betriebsübergabe: Wir gestalten Haftung, Steuerbelastung und Nachfolge Ihres Maler- und Lackiererbetriebs vorausschauend – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Mehr zur Steuerberatung für HandwerksbetriebeSo läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.
Erstgespräch
Wir lernen Ihren Betrieb kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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Häufige Fragen zur Steuerberatung für Maler- und Lackiererbetriebe
01 Welche Pflichten bestehen gegenüber der Malerkasse?
Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Maler- und Lackiererhandwerks fallen, nehmen am Sozialkassenverfahren ihres Gewerks teil. Dazu gehören insbesondere regelmäßige Meldungen, Beitragszahlungen sowie die Abwicklung tariflicher Urlaubsansprüche.
Bei Mischbetrieben ist entscheidend, welche Tätigkeiten arbeitszeitlich überwiegen. Wir unterstützen bei der Einordnung und übernehmen Meldungen, Beitragsabrechnung und Erstattungsanträge im Rahmen der laufenden Lohnbuchhaltung.
02 Wie nutze ich den § 35a-Ausweis als Verkaufsargument?
Privatkunden können bei begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, von ihrer Einkommensteuer abziehen.
Voraussetzung sind insbesondere eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Ein nachvollziehbar ausgewiesener Arbeitskostenanteil erleichtert dem Kunden die steuerliche Zuordnung und kann bereits im Angebot als zusätzlicher Service erwähnt werden.
03 Wann rechne ich als Maler nach § 13b UStG ohne Umsatzsteuer ab?
Malerarbeiten an einem Bauwerk können als Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG gelten. Die Steuerschuldnerschaft kann auf den Auftraggeber übergehen, wenn dieser nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Bei Privatkunden und vielen gewerblichen Endkunden bleibt es regelmäßig bei der Abrechnung mit Umsatzsteuer. Wir prüfen Ihre wiederkehrenden Auftraggeber- und Leistungsarten und entwickeln daraus eine einheitliche Rechnungslogik.
04 Was müssen wir bei Fachunternehmererklärungen für Fassadendämmung beachten?
Für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG muss die jeweilige energetische Maßnahme die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen. Die Ausführung ist durch das Fachunternehmen nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen.
Rechnung, Leistungsbeschreibung und Bescheinigung sollten inhaltlich aufeinander abgestimmt sein. Wir unterstützen dabei, den Bescheinigungsprozess als festen Schritt in die Auftragsabwicklung einzubinden.
05 Was bringt eine GmbH für einen Malerbetrieb?
Eine GmbH kann die persönliche Haftung begrenzen und bietet andere Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnverwendung, Beteiligungen und Unternehmensnachfolge als ein Einzelunternehmen.
Ob sich die GmbH wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, privaten Entnahmen, Investitionsbedarf, Haftungsrisiken und den langfristigen Unternehmenszielen ab. Diese Faktoren vergleichen wir anhand der konkreten Zahlen Ihres Betriebs.