Steuerberatung für Systemgastronomie
Steuerberatung für Systemgastronomie: unterschiedliche Steuersätze an der Kasse, Kassennachschau, SFN-Zuschläge, Franchisegebühren und die Expansion auf weitere Standorte gehören zu den zentralen Themen. Wir begleiten Systemgastronomen digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.
Speisen, Getränke und Kombi-Menüs nach Steuersätzen nachvollziehbar getrennt.
Minijobs, SFN-Zuschläge, Trinkgelder und Sachbezüge strukturiert abgerechnet.
Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.
Steuerliche Besonderheiten in der Systemgastronomie
Ihr Konzept lebt von standardisierten Prozessen. Die steuerlichen Abläufe müssen genauso systematisch funktionieren: an der Kasse, in der Lohnabrechnung und bei jedem weiteren Standort.
Steuersätze für Speisen und Getränke, Kassensicherungsverordnung und Kassennachschau, SFN-Zuschläge, Minijobs, Sachentnahmen, Franchisegebühren sowie Rechtsformfragen bei der Expansion: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.
Kassendaten sauber verarbeitet
Speisen, Getränke und Kombi-Angebote fließen nach Steuersätzen getrennt und nachvollziehbar in die Finanzbuchhaltung ein.
Lohn zuverlässig abgewickelt
Minijobs, Zuschläge, Trinkgelder und Sachbezüge werden strukturiert in der laufenden Lohnbuchhaltung berücksichtigt.
Vorausschauend gestaltet
Expansion, Gesellschaftsstruktur und Nachfolge werden steuerlich geprüft, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden.
Unsere Steuerberatung für Systemgastronomie
Von der digitalen Finanzbuchhaltung und Kassenauswertung über Lohn, Sachentnahmen und Franchiseverträge bis zur Expansion und Gesellschaftsstruktur: Wir verbinden standardisierte Abläufe mit branchenspezifischer Beratung.
Digitale Finanzbuchhaltung
Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – auf Wunsch gegliedert nach Standorten, Kostenstellen und Verkaufskanälen.
Umsatzsteuer: Speisen, Getränke & Kombi-Menüs
Speisen unterliegen seit dem 1. Januar 2026 bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz. Getränke werden regelmäßig mit 19 % besteuert. Wir legen die Aufteilungslogik für Kombi-Menüs, Gutscheine und unterschiedliche Verkaufskanäle fest.
Kassenführung & Kassennachschau
TSE, DSFinV-K-Export, Belegausgabe und die Schnittstelle zwischen Kassensystem und Buchhaltung: Wir verarbeiten Ihre Kassendaten nachvollziehbar und unterstützen bei der Vorbereitung auf mögliche Kassennachschauen und Betriebsprüfungen.
Lohn: Minijobs, SFN-Zuschläge & Trinkgelder
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, Minijobs, Midijobs, freiwillige Trinkgelder und Mitarbeiterverpflegung werden auf Grundlage Ihrer Einsatzzeiten und der jeweils geltenden steuerlichen Vorgaben in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Sachentnahmen & unentgeltliche Wertabgaben
Warenentnahmen für den privaten Bedarf können anhand der jährlich veröffentlichten amtlichen Pauschbeträge erfasst werden. Wir ordnen den Betrieb dem passenden Gewerbezweig zu und berücksichtigen zusätzliche Entnahmen, die nicht von den Pauschbeträgen erfasst werden.
Franchise & Expansion
Eintrittsgebühren, laufende Franchise- und Werbegebühren, Gebietsrechte, Mietereinbauten und Investitionen werden anhand des konkreten Vertrags eingeordnet. Neue Standorte planen wir steuerlich, bevor Miet-, Franchise- und Finanzierungsverträge unterschrieben werden.
Rechtsform & Nachfolge
Eine GmbH je Standort, eine gemeinsame Betriebsgesellschaft oder eine Holdingstruktur über mehreren Gesellschaften: Wir prüfen Haftung, Finanzierung, Steuerbelastung und administrative Komplexität für Ihr Expansionsmodell.
Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitgehend steuerlich begünstigt sein. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Beteiligungsvoraussetzungen müssen dabei getrennt betrachtet werden.
Weitere Branchenlösungen entdeckenSo läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.
Erstgespräch
Wir lernen Ihr Gastronomiekonzept, Ihre Standorte und Ihre steuerliche Ausgangssituation kennen – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.
Digitales Onboarding
Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.
Laufende Betreuung
Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.
Einige unserer Mandanten im Überblick
Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.
































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Dominic Neeb - Partner & Steuerberater
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Häufige Fragen zur Steuerberatung für Systemgastronomie
01 Wann gelten in der Systemgastronomie 7 % und wann 19 % Umsatzsteuer?
Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Das gilt damit regelmäßig sowohl beim Verzehr vor Ort als auch beim Außer-Haus-Verkauf. Getränke unterliegen grundsätzlich weiterhin 19 %.
Enthält ein Kombi-Menü Speisen und Getränke, muss der Gesamtpreis sachgerecht auf die Bestandteile aufgeteilt werden. Entscheidend ist, dass Kassensystem, Artikelstammdaten und Finanzbuchhaltung dieselbe Aufteilungslogik verwenden.
02 Was prüft das Finanzamt bei einer Kassennachschau?
Eine Kassennachschau kann ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Geprüft werden können insbesondere die Kassenaufzeichnungen, der ordnungsgemäße Einsatz der technischen Sicherheitseinrichtung und die Organisationsunterlagen zur Kassenführung.
Bei elektronischen Aufzeichnungen kann die Finanzverwaltung Einsicht in die Daten verlangen oder einen elektronischen Export über die vorgesehene Schnittstelle anfordern. Geben die Feststellungen Anlass dazu, kann unmittelbar zu einer Außenprüfung übergegangen werden.
03 Wie können Zuschläge und Trinkgelder steuerfrei bleiben?
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei sein, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten gezahlt werden.
Freiwillige Trinkgelder können steuerfrei sein, wenn sie von einem Dritten ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum geschuldeten Entgelt unmittelbar dem Arbeitnehmer zugewendet werden. Dienstzeiten, Zuschläge und betriebliche Trinkgeldprozesse sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.
04 Wie werden Franchisegebühren steuerlich behandelt?
Laufende Franchise-, System- und Werbegebühren können je nach Vertragsinhalt regelmäßig als laufender betrieblicher Aufwand zu berücksichtigen sein. Einmalige Eintrittsgebühren, Gebietsrechte oder langfristige Nutzungsrechte können dagegen eine Aktivierung und Verteilung über die wirtschaftliche Nutzungs- oder Vertragsdauer erfordern.
Die Bezeichnung im Franchisevertrag ist nicht allein entscheidend. Maßgeblich sind die konkret erworbenen Rechte und Leistungen. Deshalb sollte der Vertrag vor der erstmaligen Verbuchung steuerlich ausgewertet werden.
05 Lohnt sich eine Holdingstruktur bei mehreren Standorten?
Separate Betriebsgesellschaften können die wirtschaftlichen Risiken einzelner Standorte voneinander abgrenzen. Eine Holding kann darüber hinaus Beteiligungen bündeln und Ausschüttungen für weitere Investitionen innerhalb der Unternehmensgruppe verfügbar halten.
Ausschüttungen an eine beteiligte Kapitalgesellschaft können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitgehend steuerlich begünstigt sein. Ob die Struktur wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Standortzahl, Gewinnhöhe, Finanzierung, Verwaltungsaufwand und Expansionsplanung ab.