Steuerglossar

Organträger einfach erklärt!

Definition: Was ist ein Organträger?

Ein Organträger ist das beherrschende Unternehmen in einer steuerlichen Organschaft, in das eine oder mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften (Organgesellschaften) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert sind.(1)

Organgesellschaft ist dann die juristische Person, die in ein beherrschendes Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist.(1)

Organträger in der körperschaftsteuerlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG)

Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft ermitteln Organträger und Organgesellschaft jeweils selbständig ihr Einkommen; erst danach wird das Einkommen der Organgesellschaft nach § 14 KStG dem Organträger zugerechnet (Zurechnungstheorie).(2.1)

Die Zurechnung erfolgt nicht im Rahmen der Gewinnermittlung, sondern als Zurechnung fremden Einkommens zur Besteuerung; das eigene Einkommen des Organträgers und das zugerechnete Einkommen der Organgesellschaft bilden gemeinsam das vom Organträger zu versteuernde Gesamteinkommen.(2.1)

Auch nach dieser Systematik bleiben Organträger und Organgesellschaft zivilrechtlich und steuerrechtlich verschiedene Rechtsträger.(2.2)

Organträger in der gewerbesteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG)

Gewerbesteuerlich gelten Kapitalgesellschaften, die Organgesellschaften im Sinne des § 14 KStG sind, als Betriebsstätten des anderen Unternehmens (Organträger).(4)

Trotz dieser Fiktion bilden Organgesellschaften und Organträger kein einheitliches Unternehmen, sondern bleiben selbstständige Gewerbebetriebe, deren Gewerbeerträge getrennt ermittelt und anschließend auf Ebene des Organträgers zusammengeführt werden.(5)

Der so ermittelte einheitliche Gewerbesteuermessbetrag für die zum Organkreis gehörenden Betriebe wird allein gegenüber dem Organträger festgesetzt.(4)

Organträger in der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Im Umsatzsteuerrecht kann grundsätzlich jeder Unternehmer Organträger sein, wenn eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist.(6)

Auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann Organträger sein, soweit sie unternehmerisch tätig ist.(6)

Bei Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist allein der Organträger Steuerschuldner und Steuerpflichtiger; der Organgesellschaft kommt keine eigene Steuerrechtsfähigkeit zu.(7)

Rechtsfolgen für den Organträger

Durch die steuerliche Anerkennung der Organschaft umfasst die vom Organträger zu zahlende Steuer auch die Beträge, die ohne Organschaft von der Organgesellschaft geschuldet worden wären.(8)

Organträger sind – trotz Zurechnung der Steuerlast – selbständige Steuerpflichtige im Sinne des § 33 AO und zugleich Steuerschuldner, während Organgesellschaften insbesondere als Haftungsschuldner auftreten.(9)

Quellen:

(1) 16.10.2002 | BSG 10. Senat | B 10 LW 17/01 R | Urteil | Unternehmen der Landwirtschaft – Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstilllegung – Unternehmensbegriff – Rechtsform – Unternehmeridentität – Unternehmensmehrheit – steuerrechtliche Organschaft – Ausgleichsgeld – Ursachenlehre – Mitursache – landwirtschaftliche Arbeitnehmer | § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 FELEG, § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 FELEG, § 13 Abs 1 FELEG, § 1 Abs 2 ALG

(2) 23.01.2002 | BFH 11. Senat | XI R 95/97 | Urteil | Höchstbetragsberechnung für den Spendenabzug bei Einkünften aus der Beteiligung an einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft – Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft und Zurechnung bei dem Organträger | § 10b Abs 1 S 1 EStG 1990, § 2 Abs 3 EStG 1990, § 14 KStG 1984, § 9 S 1 Nr 3 Buchst a KStG 1984

(3) 21.04.1998 | Niedersächsisches Finanzgericht 6. Senat | VI 27/95 | Urteil | Gewinnabführungsbedingte Teilwertabschreibungen des Organträgers auf die Beteiligung an der Organgesellschaft mindern den Gewinn des gewerbesteuerrechtlichen Organkreises | § 2 Abs 2 S 2 GewStG, § 14 Nr 1 KStG 1977, § 14 Nr 2 KStG 1977, Abschn 42 Abs 1 S 11 GewStR, § 8 Nr 10 GewStG, …

(4) 29.08.2000 | BFH 8. Senat | VIII R 1/00 | Urteil | Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils vom Organträger (AG) auf die Organgesellschaft (GmbH) – Unternehmensidentität und Unternehmeridentität – Ermittlung des Steuermessbetrages nach dem Gewerbeertrag für einen Organkreis – Abzug von … | § 2 Abs 2 S 2 GewStG 1991, § 10a GewStG 1991, § 14 Nr 1 KStG 1991, § 14 Nr 2 KStG 1991

(5) 09.10.2002 | BFH 5. Senat | V R 64/99 | Urteil | Umsatzsteuerrechtliche Organschaft mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als Organträger | § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 1980, § 2 Abs 3 UStG 1980, Art 4 Abs 5 EWGRL 388/77

(6) 05.09.2024 | BFH 5. Senat | V R 5/23 | Urteil | Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft | § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, § 33 Abs 1 AO, § 73 S 1 AO, § 176 Abs 1 S 1 Nr 3 AO, UStG VZ 2016, …

(7) 05.04.2022 | BFH 7. Senat | VII R 18/21 | Urteil | Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern | § 73 AO, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, § 17 UStG 2005, UStG VZ 2014

(8) 20.10.2023 | 2015 | Kommentierung | § 33 Steuerpflichtiger – 2015 | Peuthert | AO eKommentar | 2026