Branchenspezifische Steuerberatung

Steuerberatung für Dienstleister, Berater und Agenturen

Steuerberatung für Dienstleister, Berater und Agenturen: Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung, Reverse Charge bei Auslandskunden, der Einsatz von Freelancern und eine Holdingstruktur für Beteiligungen oder einen späteren Unternehmensverkauf gehören zu den zentralen Themen. Wir begleiten Sie digital, strukturiert und mit einem festen Ansprechpartner.

Erstgespräch vereinbaren
Persönlich, digital und mit festem Ansprechpartner
Steuerberatung für Dienstleister, Berater und Agenturen
GmbH & Vergütungsstrategie

Gehalt, Tantieme und Ausschüttung aufeinander abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert.

International sicher abrechnen

Leistungsort, Reverse Charge und Meldepflichten für wiederkehrende Kundengruppen klar eingeordnet.

Digital & termingerecht

Belege per App und aktuelle Auswertungen über DATEV Unternehmen online.

Wissensbasierte Geschäftsmodelle

Steuerliche Besonderheiten bei Dienstleistern, Beratern und Agenturen

Ihr Geschäftsmodell lebt vor allem von Wissen, Erfahrung und qualifizierten Mitarbeitern. Die zentralen steuerlichen Stellschrauben liegen deshalb häufig in der Unternehmensstruktur, der Vergütung und der Gestaltung wiederkehrender Leistungsmodelle.

Geschäftsführervergütung und verdeckte Gewinnausschüttungen, Leistungsort und Reverse Charge, Freelancer-Einsatz, die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie Holding- und Beteiligungsstrukturen: Auf diese Themen haben wir unsere Beratung ausgerichtet.

01

Vergütung sinnvoll strukturiert

Geschäftsführergehalt, Tantieme und Ausschüttung werden aufeinander abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert.

02

Rechnungen international eingeordnet

Inlands-, EU- und Drittlandsleistungen werden nach Kundengruppe und Leistungsart umsatzsteuerlich geprüft.

03

Vorausschauend gestaltet

Beteiligungen, Partneraufnahmen und ein möglicher Unternehmensverkauf werden berücksichtigt, bevor unumkehrbare Entscheidungen fallen.

Unsere Leistungen

Unsere Steuerberatung für Dienstleister, Berater und Agenturen

Von der digitalen Finanzbuchhaltung über Geschäftsführervergütung und Auslandskunden bis zu Freelancern, Retainern und Beteiligungsstrukturen: Wir verbinden verlässliche Abläufe mit vorausschauender Beratung.

01

Digitale Finanzbuchhaltung

Belege per App oder E-Mail, E-Rechnungsempfang inklusive: Über DATEV Unternehmen online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Auswertungen – als verlässliche Zahlenbasis für Ihre Entscheidungen.

02

GmbH-Strategie: Gehalt, Tantieme und Ausschüttung

Wir stimmen die Vergütungsbestandteile von Gesellschafter-Geschäftsführern auf die wirtschaftliche Situation und den privaten Finanzbedarf ab. Vereinbarungen, Angemessenheit und tatsächliche Durchführung werden nachvollziehbar dokumentiert, damit vermeidbare Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung reduziert werden.

03

Umsatzsteuer bei internationalen Leistungen

B2B-Leistungen an Kunden in der EU oder im Drittland, Leistungsort, Reverse Charge, Rechnungsangaben und Zusammenfassende Meldung: Wir prüfen Ihre wiederkehrenden Leistungs- und Kundengruppen und entwickeln daraus eine verlässliche Abrechnungslogik.

04

Freelancer-Einsatz & Statusprüfung

Wir prüfen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Risiken wiederkehrender Einsatzmodelle und unterstützen bei der Vorbereitung eines Statusfeststellungsverfahrens. Fragen der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung stimmen wir bei Bedarf mit einer spezialisierten Rechtsberatung ab.

05

Umsatzrealisierung bei Projekten & Retainern

Laufende Projekte, monatliche Retainer, Vorauszahlungen und noch nicht abgerechnete Leistungen werden passend zum Vertrags- und Leistungsstand periodengerecht eingeordnet. Dadurch zeigen Monatsauswertungen und Jahresabschluss die wirtschaftliche Lage möglichst realistisch.

06

Mitarbeiterbenefits steuerlich gestalten

Sachbezüge, Mobilitätsangebote, betriebliche Altersvorsorge und weitere Zusatzleistungen werden innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem nachvollziehbaren Vergütungskonzept kombiniert – passend zu Unternehmen, Belegschaft und administrativem Aufwand.

07

Holding, Beteiligungen & Unternehmensverkauf

Eine Holdingstruktur kann die Aufnahme von Partnern, die Bündelung von Beteiligungen und einen späteren Unternehmensverkauf steuerlich unterstützen. Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen durch eine Kapitalgesellschaft können unter den gesetzlichen Voraussetzungen wesentliche Steuerbegünstigungen greifen. Wir prüfen, ob die Struktur zu Ihren Zielen passt und wann sie sinnvoll umgesetzt werden kann.

Grundlage kann insbesondere eine GmbH-Struktur sein. Umwandlungssteuerliche Fristen und Nachweispflichten müssen dabei für den konkreten Einbringungsweg gesondert geprüft werden.

Weitere Branchenlösungen entdecken
Klarer Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung sorgen wir für klare Zuständigkeiten, digitale Prozesse und verlässliche Abläufe.

01

Erstgespräch

Wir lernen Ihr Unternehmen kennen und ordnen Ihre steuerliche Ausgangssituation ein – telefonisch, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei.

02

Digitales Onboarding

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, übernehmen die relevanten Unterlagen und Stammdaten und führen Sie strukturiert in die digitalen Abläufe ein.

03

Laufende Betreuung

Finanzbuchhaltung, Lohn und Steuererklärungen laufen zuverlässig im Hintergrund. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und proaktive Hinweise auf mögliche Gestaltungspotenziale.

Einige unserer Mandanten im Überblick

Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vertrauen bereits auf unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung.

WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
WB Immobilien
RWS
Paul Knieper Tiefbau
Link Up Marketing
Asteria Wohnen
BGTA
CFG
Cleandurey
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG
Mandant
NDM Betonfertigteile
Reach Hunter
Element 7
NLC
Mandantenlogo
Sky Holding UG
CFG

Ich freue mich von Ihnen zu hören

Dominic Neeb - Partner & Steuerberater

Online-Terminbuchung

Lieber direkt einen Termin online vereinbaren?

Sie möchten nicht erst auf eine Rückmeldung warten? Dann können Sie über unser Online-Buchungstool direkt einen passenden Termin für ein Erstgespräch auswählen und verbindlich reservieren.

Online-Termin auswählen Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen selbstverständlich auch über das Kontaktformular senden.
Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Dienstleister, Berater und Agenturen

01 Gehalt oder Gewinnausschüttung – was ist steuerlich günstiger?

Ein angemessenes Geschäftsführergehalt kann den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH mindern, wird beim Geschäftsführer jedoch als persönliches Einkommen versteuert. Eine Ausschüttung mindert den Gewinn der GmbH nicht und wird zusätzlich auf Ebene des Gesellschafters besteuert.

Welche Kombination wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, privatem Finanzbedarf, weiteren Einkünften, Sozialversicherungsstatus und Investitionsplänen ab. Vereinbarte Gehälter und Tantiemen müssen zudem angemessen, im Voraus vereinbart und tatsächlich entsprechend durchgeführt werden.

02 Wie rechne ich Leistungen an ausländische Geschäftskunden ab?

Bei vielen grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen richtet sich der Leistungsort nach dem Sitz oder der empfangenden Betriebsstätte des Geschäftskunden. Je nach Staat und Leistungsart wird die Rechnung dann regelmäßig ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt.

Bei EU-Geschäftskunden sind unter anderem die Unternehmereigenschaft, die verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Rechnungshinweis und eine mögliche Zusammenfassende Meldung zu prüfen. Für bestimmte Leistungen gelten abweichende Ortsregeln, weshalb die Einordnung nicht ausschließlich vom Land des Kunden abhängt.

03 Welche Risiken bestehen beim Einsatz von Freelancern?

Für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung kommt es nicht allein auf den Vertrag an. Maßgeblich ist insbesondere, wie die Zusammenarbeit tatsächlich durchgeführt wird.

Weisungsgebundenheit, Eingliederung in betriebliche Abläufe, unternehmerisches Risiko und die konkrete Einsatzorganisation können dabei eine Rolle spielen. Mit einem Statusfeststellungsverfahren kann die Deutsche Rentenversicherung den Erwerbsstatus verbindlich klären.

04 Bin ich als Berater freiberuflich oder gewerblich tätig?

Ob eine Beratungstätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, hängt von Ausbildung, Tätigkeitsbild, persönlicher fachlicher Leistung und organisatorischer Ausgestaltung ab. Die Bezeichnung „Berater“ allein führt noch nicht zu freiberuflichen Einkünften.

Bei Personengesellschaften können zusätzliche gewerbliche Tätigkeiten Auswirkungen auf die steuerliche Einordnung der gesamten Gesellschaft haben. Eine GmbH erzielt steuerlich grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb – unabhängig davon, ob ihre Gesellschafter eine freiberufliche Tätigkeit ausüben könnten.

05 Warum sollte ich frühzeitig über eine Holdingstruktur nachdenken?

Veräußert eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, kann der Veräußerungsgewinn unter den Voraussetzungen des § 8b KStG weitgehend außer Ansatz bleiben. Fünf Prozent des Gewinns gelten dabei grundsätzlich als nicht abziehbare Betriebsausgaben.

Die steuerliche Wirkung hängt jedoch von der konkreten Beteiligungs-, Finanzierungs- und Verkaufsstruktur ab. Wird eine operative Gesellschaft erst später in eine Holding eingebracht, können je nach Umsetzungsweg umwandlungssteuerliche Sperrfristen und jährliche Nachweispflichten entstehen. Deshalb sollte die Struktur geprüft werden, bevor ein Verkauf oder die Aufnahme neuer Partner konkret wird.